Nicht nur die fünfte Jahreszeit beginnt im Februar – inklusive Faschings-Auftritten im ganzen Freistaat – sondern auch die Faschingsferien. Nachdem im vergangenen Jahr kurz zuvor der Krieg in der Ukraine begonnen hatte, war die Faschings-Saison 2022 quasi abgesagt worden. Heuer ist dann das erste Jahr seit Beginn der Pandemie, in dem wieder Faschingsumzüge und Bühnenshows geplant sind. Aber keine Sorge: Auch für alle, die sich nicht so sehr für die närrische Zeit interessieren, gibt es im Februar die eine oder andere interessante Veränderung.
Corona-Regelungen laufen aus: Manche sicher - manche vielleicht
Das Ende der Corona-Regelungen scheint in Sicht: Die bayerischen Pandemie-Regeln sind mit dem 1. Februar Geschichte. Aus Masken-Pflichten in Arztpraxen und Gemeinschaftsunterkünften wurden Empfehlungen. Außerdem fällt am 2. Februar die Maskenpflicht im Fernverkehr. Auch die bundesweit geltende Corona-Arbeitsschutz-Verordnung fällt weg, zwei Monate früher als geplant.
Die bundesweite Regelung schreibt allerdings weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in Pflegeheimen und Krankenhäusern vor. Außerdem müssen Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen sich und andere schützen – ebenfalls mit einer FFP2-Maske. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) appellierte schon Ende Januar an den Bund, diese Regelungen früher fallenzulassen, schließlich entspanne sich die pandemische Lage gerade dauerhaft und zunehmend.
- Zum Artikel: "Meilenstein: Bayerns letzte Corona-Maßnahmen enden"
Achtung Autobesitzer: Verbandskasten-News und Diesel-Verbot in München
Im Straßenverkehr werden erstmals langfristige Erkenntnisse aus der Pandemie zur Regel: Neu gekaufte Verbandskästen müssen ab Februar zwei Mund-Nase-Bedeckungen enthalten. Alte Kästen müssen aber nicht ausgetauscht werden. Trotzdem schadet es sicher nicht, zwei Ersatzmasken im Auto dabeizuhaben.
Nicht nur die Regelung für Verbandskästen wird modernisiert, auch der Dieselmotor rückt mit dem 1. Februar in den Fokus. Nach Darmstadt, Hamburg und Stuttgart erteilt jetzt auch München dem Euro-4-Diesel (und noch älteren Diesel-Schadstoffklassen) ein Innenstadt-Fahrverbot. Sofern die Schadstoffwerte durch diese Maßnahme nicht ausreichend absinken, genügt ab dem 1. Oktober auch die Schadstoffklasse Euro 5 nicht mehr. Laut dem Kreisverwaltungsreferat KVR werde das im Laufe des Sommers entschieden.
Ausnahmen bei Fahrverbot sorgen für Debatten
Allerdings sind nicht alle entsprechenden Autos tatsächlich auf und innerhalb des Mittleren Rings des Landeshauptstadt verbannt. Handwerker, Lieferdienste, Menschen mit Behinderungen, Fahrer von medizinischen Notfällen und Anwohner seien über die Beschilderung vom Dieselfahrverbot befreit, heißt es vom KVR.
Um eine Sondergenehmigung zu bekommen, werden pro Auto 50 Euro pro Jahr fällig, der Antrag kann online gestellt werden. Zunächst waren 200 Euro geplant. Härtefälle wie Sozialleistungsbeziehende bezahlen zehn Euro. Soziale und pflegerische Hilfsdienste sowie Menschen, die im Schichtdienst beschäftigt sind, brauchen keine eigene Ausnahmegenehmigung. Sie werden wie Anwohner, Handwerker oder Lieferverkehr behandelt. Ausführliche FAQs zum Diesel-Fahrverbot gibt es hier und hier.
- Zum Artikel: "E-Autos auf die Straßen: Das ändert sich 2023 für Autofahrer"
Apotheken und Optiker bekommen neue Regelungen
Im Gesundheitsbereich gibt es zwei kleinere Änderungen: Einmal beim Augenoptiker und einmal in den Apotheken. Augenoptiker müssen ab Februar ihren Kostenvoranschlag für eine neue Sehhilfe elektronisch an die Krankenkasse schicken. Das gute alte Fax genügt den datenschutzrechtlichen Standards nicht mehr.
Und für die Apotheken steigt der sogenannte Kassen-Abschlag von noch 1 Euro 77 auf zwei Euro. Diese Summe fällt dann für jedes rezeptpflichtige Medikament an. So sollen die Krankenkassen ihr Finanzloch etwas besser stopfen können. Beim Apothekerverband regt sich dagegen Widerstand.
Was sonst noch wichtig wird:
- Ausgeleuchtet: Zum 25. Februar 2023 verschwinden die letzten zwei Bauarten von Glühlampen mit Quecksilber aus den Geschäften. Die sogenannten T8-Leuchtstoffröhren mit 26 Millimetern Durchmesser dürfen nicht mehr nachproduziert werden, genauso wie die T5-Leuchtstoffröhren mit 16 Millimetern Durchmesser – in allen Längen. Damit ist es Zeit, vollständig von Energiesparlampen auf LED-Lampen umzusteigen.
- Update: Cloudbasierte Speicher bei Microsoft-365-Produkten könnten kleiner werden.
- Bierpreise steigen: Die Warsteiner Brauerei warnt schon mal vor, dass das Bier teurer wird. Da lohnt es sich vielleicht, den Dry January nochmal auszudehnen.
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