Medikamente (Symbolbild): Ein Apotheker hält ein Rezept in der Hand.
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Medikamentenzuzahlung und Solarstrom: Das ändert sich im Februar

Medikamentenzuzahlung und Solarstrom: Das ändert sich im Februar

Am 1. Februar treten einige Neuerungen in Kraft: Unter anderem gibt es eine neue Regelung für die Zuzahlung zu Medikamenten und es gibt Änderungen bei Zahlungen für eingespeisten Solarstrom. Ein Überblick.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Happy Birthday vorab an die bundesweit etwa 55.000 Menschen, die im nächsten Monat endlich mal wieder richtig Geburtstag feiern können. Denn wir haben ein Schaltjahr und der Februar damit 29 Tage. Und wer an einem 29. Februar geboren wurde, der sollte über einen Trip nach Bad Hindelang nachdenken. In dem Ort im Allgäu plant die Stadtverwaltung derzeit eine zweitägige Geburtstagsparty für alle Schaltjahr-Kinder, inklusive gemeinsamem Abendessen, Reinfeiern und 29-Worte-Rede vom Bürgermeister.

Für sie, aber auch für alle anderen Verbraucherinnen und Verbraucher, gibt es noch weitere, Änderungen im Februar - vor allem gesetzliche.

Zuzahlung für Medikamente wird vereinfacht

Ab Februar gibt es eine neue Regelung für die Zuzahlung zu Medikamenten. Bislang war die so geregelt, dass pro ausgegebener Packung ein Selbstzahler-Anteil berechnet wurde. Gerade in Zeiten von Lieferengpässen konnte das zum Nachteil werden. Vor allem dann, wenn es das gewünschte Medikament nur in kleineren Packungen gab. Nun aber richtet sich die Zuzahlung nach der Medikamentenmenge. Wenn also mehrere kleine Packungen statt einer großen ausgegeben werden müssen, dann bleibt die Zuzahlungssumme gleich.

Kennzeichnungspflicht für Fleisch wird ausgeweitet

Wer verpacktes Fleisch kauft, kennt die Kennzeichnungspflicht schon länger: Egal, ob Ziegen-, Schaf-, Geflügel- oder Schweinefleisch, es steht immer drauf, in welchem Land das Tier gelebt hat und wo es geschlachtet wurde. Diese Informationen können Verbraucherinnen und Verbraucher ab Februar auch einfordern, wenn sie sogenanntes "loses Fleisch" kaufen, beispielsweise auf dem Markt oder an einer Theke. Einzige Ausnahmen sind Hackfleisch oder Teilstücke. Hier genügt bisher die Angabe "aufgezogen und geschlachtet in der EU" oder eben "außerhalb der EU".

Weniger Geld für eingespeisten Solarstrom

Bundesweit gibt es etwa 2,6 Millionen Photovoltaikanlagen, mit deren Hilfe Häuser und Industriegebäude mit Solarstrom versorgt werden. Einige produzieren mehr davon als verbraucht wird, dieser überschüssige Strom kann ins allgemeine Netz eingespeist werden. Dafür gibt es einen kleinen Obolus, von dem aber Expertinnen und Experten schon länger sagen, dass sich der Aufwand für Privatpersonen kaum lohnt.

Diese Vergütung wird nun halbjährlich um 1 Prozent gesenkt. Im Februar ist es wieder so weit: Bisher betrug die Vergütung 8,2 Cent pro kWh. Sie sinkt zum 1. Februar auf 8,1 Cent pro kWh. Das ist in der Regel weniger, als die Erzeugung kostet. Lohnenswert ist die Einspeisung eigentlich nur bei PV-Anlagen, die ausschließlich zur Stromeinspeisung bereitstehen. Hier zahlt der Staat 12,87 Cent je Kilowattstunde.

Ersatzfreiheitsstrafe wird entschärft

Wer eine Geldstrafe verhängt bekommen hat, aber nicht die finanziellen Mittel oder Möglichkeiten hat, sie zu begleichen, muss in der Regel eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten, sprich: ins Gefängnis. Bisher entsprach ein Tagessatz Geld immer einem Gefängnistag. Das soll nun halbiert werden. "Demnach sollen künftig zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen", heißt es in der Pressemitteilung des Bundestags.

Was sonst noch wichtig wird:

Zum Hören: Digital Services Act kommt auch nach Deutschland

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Dieser Artikel ist erstmals am 30. Januar 2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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