Vorfälle mit durch Turbulenzen verletzte Flugpassagiere haben zuletzt zugenommen. So war am vergangenen Wochenende eine Maschine von Qatar Airways auf dem Weg von Doha nach Dublin betroffen. Eine Woche davor war bei einem Flug der Singapore Airlines ein Mensch ums Leben gekommen, zahlreiche weitere wurden verletzt. Mehr und mehr Fluggesellschaften verschärfen daher ihre Regeln.
Oft Kabinenpersonal betroffen
Wenn es bei einem Flug zu schweren Turbulenzen kommt, durch die Menschen verletzt werden, sind sehr häufig Besatzungsmitglieder betroffen. Denn während die Passagiere meistens sitzen, sind die Stewardessen und Stewards oft mit Trolleys unterwegs, servieren Essen und Getränke. Bei vielen Fluggesellschaften auch dann noch, wenn die Maschine zu wackeln beginnt.
Wann müssen sich Crewmitglieder anschnallen?
Bisher haben Fluggesellschaften hier unterschiedliche Vorgaben, bis zu welchem Zeitpunkt das Kabinenpersonal serviert, und wann es den Service einzustellen hat. Singapore Airlines zum Beispiel war hier eher auf der serviceorientierten oder - kritisch betrachtet - laxen Seite.
Das wurde nach dem schweren Vorfall der vergangenen Woche geändert. Künftig heißt es: Wenn das Anschnallzeichen aufleuchtet, dann gilt das nicht nur für die Passagiere, sondern auch die Crew. In der Branche geht man davon aus, dass andere Airlines diesem Beispiel folgen werden. Nicht zuletzt, um sich gegen mögliche Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche verletzter Mitarbeiter zu schützen.
Empfehlung für Passagiere: Immer anschnallen
Bei der Lufthansa ist man traditionell ohnehin eher auf der vorsichtigen Seite. Dort werden zum Beispiel die Passagiere beim Start darauf hingewiesen, dass sie während des ganzen Fluges verpflichtet seien, angeschnallt zu bleiben - egal ob das entsprechende Zeichen ein- oder ausgeschaltet ist. Andere Fluggesellschaften sprechen ähnliche Empfehlungen aus, verzichten aber auf das Wort "verpflichtend".
Wer haftet bei Schäden durch Turbulenzen?
Werden Reisende durch die Folgen von Turbulenzen verletzt, ist zunächst die Fluggesellschaft dafür verantwortlich. Das sieht das "Montrealer Abkommen" vor. Darin wurden im Jahr 1999 für den internationalen Flugverkehr Regeln festgelegt, nach denen die Airlines Entschädigungen zu zahlen haben, wenn Passagiere durch Verspätungen, verlorenes Gepäck oder Unfälle zu Schaden kommen.
Wie hoch aber zum Beispiel ein Schmerzensgeld oder sonstige Leistungen bei einer Verletzung tatsächlich ausfallen, darüber entscheiden im Zweifelsfall nationale Gerichte.
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