Das Logo des Reiseveranstalter FTI vor einem Reisebüro
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Sven Hoppe

Kunden, die durch die FTI-Pleite geschädigt wurden, haben Anspruch auf Erstattung. Doch bei der Abwicklung hakt es.

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

FTI: Geschädigte brauchen viel Geduld

Wer als Kunde durch die Pleite des Reiseunternehmens FTI geschädigt wurde, wird von einem speziellen Sicherungsfonds aufgefangen. Doch der arbeitet langsamer als gedacht.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Rund eine Viertelmillion Urlauber hatte bei FTI gebucht und schon vorab bezahlt, konnte dann aber nach der Pleite des Reiseriesen nicht in die Ferien aufbrechen. Andere waren schon im Urlaub und mussten Zusatzkosten für die Rückreise aufbringen. Wie steht es um ihre Erstattungsansprüche? Die wichtigsten Antworten:

Wie sicher ist die Rückzahlung der FTI-Buchungsgelder?

Wer eine Pauschalreise inklusive Sicherungsschein gebucht hat, bekommt nach der Insolvenz eines Anbieters wie FTI auf jeden Fall sein Geld zurück. Es fragt sich nur wann. Das Ziel sollte sein, dass jeder die Anzahlung für ausgefallene Reisen nach drei Monaten wieder auf dem Konto hat. Das wäre Anfang September, weil der Insolvenzantrag von FTI Anfang Juni erfolgte.

Statt die Geschädigten "unverzüglich" binnen 14 Tagen zu informieren, wie es das Reisesicherungsfondsgesetz ausdrücklich verlangt, ist in den ersten sechs Wochen seit dem Insolvenzantrag beim Münchener Amtsgericht noch nicht viel passiert.

Was hätte der Reisesicherungsfonds (DRSF) eigentlich tun sollen?

Man muss sich den Fonds wie eine Versicherung vorstellen, wo ich einen Schaden melden kann. Dort wird der Vorgang, in dem Fall die Daten der Reisebuchung und die Nummer des Reisesicherungsscheins aufgenommen und man bekommt eine Art Schadensnummer, unter der alles Weitere dann verbucht wird.

Neben Anzahlungen für ausgefallene stornierte Reisen geht es auch um die Kosten, die 60.000 Urlaubern entstanden sind, die unterwegs waren, als FTI pleiteging. Bei ihrer Heimholung, der Verlängerung ihres Aufenthalts in anderen Hotels oder zusätzlichen Flügen mussten sie teilweise hohe Beträge privat auslegen.

Ist ausreichend Geld für die Entschädigung vorhanden?

Ja. Anders als bei der Mega-Pleite von Thomas Cook im Jahr 2019, die am Ende auch zulasten des Staates ging, wurde in den letzten fünf Jahren in der Reisebranche viel Geld gesammelt für den Deutschen Sicherungsfonds (DRSF). Der Bund hat das der Branche per Gesetz aufgetragen.

Woran hakt es dann noch, wenn der Fonds gut gefüllt ist?

Unter Leitung des Deutschen Reiseverbands (DRV) sollte mit dem Fonds auch eine Versicherungsstruktur aufgebaut werden für eine schnelle und wirksame Entschädigung betroffener Verbraucherinnen und Verbraucher.

An einer solchen effizienten Struktur scheint es derzeit noch zu fehlen. Deshalb kommt es womöglich zu den unerklärlichen Verzögerungen: In den ersten Wochen ist wohl noch so gut wie nichts passiert für die erforderliche Entschädigung der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Hätte die Reisebranche sich besser vorbereiten können?

Immerhin ist es der erste Fall, bei dem der Fonds sich bewähren muss. Vielleicht war man nach Thomas Cook davon ausgegangen, dass sich eine solche Riesenpleite nicht wiederholen würde und hat daher nicht genug unternommen.

Andererseits war Insidern seit mindestens zwei Jahren bekannt, dass es bei FTI, der Nummer Drei der Branche, große Probleme gibt. Es wäre also genug Zeit gewesen, sich hinter den Kulissen auf das Schlimmste vorzubereiten.

Was wurde in den ersten Wochen der FTI-Pleite unternommen?

Anscheinend ist lediglich der Gesamtschaden mithilfe des Insolvenzverwalters gesichtet worden. Der Insolvenzverwalter hat mit Entschädigungen keine Eile, sein eigentliches Ziel ist etwas anderes. Er versucht, die Forderungen der Gläubiger von FTI zu bestreiten und möglichst abzuwenden. Zu ihnen gehören auch die früheren Reisekunden, für die allerdings jetzt der Sicherungsfonds des DRV aufkommen muss.

Was ist dabei herausgekommen – wie ist der Zwischenstand?

Insgesamt soll es um rund 250.000 Reisebuchungen gehen, die jetzt rückabgewickelt werden. Geprellte FTI-Kunden gibt es 40 Ländern, die meisten davon in Deutschland und im benachbarten Ausland wie Österreich. Dazu sagte der DRSF am 15. Juli:

"Wir werden alle Anspruchsberechtigten, bei denen wir über die erforderlichen Kontaktdaten verfügen, aktiv kontaktieren." Deutscher Reisesicherungsfonds (DRSF)

Das hätte wohl längst erfolgen können.

Was sind die nächsten Schritte des Sicherungsfonds?

"Verbraucher, von denen Angaben fehlen, werden sich auf der Homepage des DRSF registrieren können" heißt es vom Sicherungsfonds. Bisher sind die dafür notwendigen Formulare noch nicht online. Warum eigentlich immer noch nicht?

Braucht man mehr als sechs Wochen, um eine Meldeplattform ins Netz zu stellen, auf der Betroffene sich online mit Namen, Adresse, Buchungsdaten und der Nummer ihres Reisesicherungsscheins registrieren könnten? Aber in den "nächsten Tagen" soll eine entsprechende Seite jetzt tatsächlich an den Start gehen.

Betrüger im Internet nützen den Fall aus

Weil es so lange keine Rückmeldung des Reisefonds gab und die Betroffenen bislang vertröstet wurden, haben Internet-Betrüger das ausgenutzt, um sich zum Beispiel per SMS bei Betroffenen zu melden.

Darin stand zum Beispiel: "Ihre Rückerstattung ist verfügbar und kann an Sie gesendet werden". Unter dem Vorwand dieser "Rückerstattung" wurde dann nach sensiblen Daten wie Kontoverbindungen gefragt. Im Grunde taten die Betrüger genau das, was der DRSF bisher nicht getan hat.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!