Der Sommerurlaub muss für Betroffene der FTI-Pleite nicht ins Wasser fallen. Bezahlte Reisen, die bei dem Münchener Veranstalter nun nicht mehr stattfinden können, werden in den meisten Fällen vollständig erstattet. Voraussetzung ist aber, dass es sich um eine Pauschalreise handelt.
- Zum Artikel: "FTI-Insolvenz: Was Urlauber jetzt wissen müssen"
Wie vorgehen für Erstattung von FTI-Pauschalreisen?
Bei Pauschalreisen findet sich bei der Buchungsbestätigung ein Sicherungsschein. Damit ist für FTI-Kunden gegenüber dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) ein Anspruch auf eine komplette Kostenerstattung verbunden, den man dort auch geltend machen kann. Bis zur Rückzahlung kann es allerdings einige Wochen dauern. Wer zwischenzeitlich einen anderen Urlaub buchen will, muss das also aus eigener Tasche tun.
TUI zeigt verstärktes Interesse an ehemaligen FTI-Kunden
Dafür bietet zum Beispiel TUI seit der FTI-Insolvenz Sonderkonditionen. So soll für Neubuchungen bis 30. Juni keine Anzahlung erforderlich sein für Reisen, die bis zum 31. Oktober 2024 stattfinden. Wer sich dabei noch nicht direkt festlegen will, kann sich bis zum 11. Juni bei TUI einen "Sun300" genannten Aktionscode sichern, der für Reisen bis zum 22. Dezember 2024 verwendet werden kann. Das soll bis zu 300 Euro Ersparnis für Pauschalreisen und einen Rabatt von bis zu 150 Euro bei reinen Hotelbuchungen bringen.
Reisebranche gut aufgestellt, um Verlust zu verkraften
Es ist davon auszugehen, dass auch andere Anbieter mit ähnlichen Preisnachlässen und neuen Vorschlägen für Reisen in der bevorstehenden Hauptsaison nachziehen. Die Kapazitäten dafür sind vorhanden, die Lücke, welche FTI am Reisemarkt hinterlässt, dürfte schnell wieder gefüllt werden. Das war auch bei "Thomas Cook" 2019 rasch der Fall, obwohl es sich dabei um eine deutlich größere Insolvenz handelte.
Generell geht es den meisten Touristik-Unternehmen und Veranstaltern derzeit gut. Die Lücken, welche die Corona-Pandemie am Reisemarkt verursachte, sind fast schon wieder gefüllt. Spätestens 2025 werden in vielen Bereichen der Branche wieder Rekordumsätze erwartet.
Kompliziertere Rechtslage bei Flügen und Einzeldienstleistungen
Wer über ein Portal von FTI nur einen Flug gebucht hat, sollte sicherstellen, dass der trotz der Insolvenz stattfindet, weil das Pleiteunternehmen in dem Fall ja nur eine Vermittlungsprovision kassierte. Wenn der Flug selbst bezahlt wurde, besteht eine Chance, dass er wie geplant stattfindet. Eine Erstattung über den Reisesicherungsfonds ist in solchen Fällen in der Regel nicht vorgesehen. Dasselbe gilt auch für einzeln gebuchte Dienstleistungen wie etwa Ferienhäuser oder Leihwagen, die nicht zum Paket einer kompletten Pauschalreise gehören.
Sonderregelungen für Reisende
FTI arbeitet nach eigenen Angaben daran, dass angetretene Reisen planmäßig stattfinden können und nicht abgebrochen werden müssen. Wenn das nicht klappt, "werde eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert". Auch in solchen Fällen soll der Deutsche Reisesicherungsfonds helfen. Zu seinen Aufgaben gehöre – bei der Pleite eines Anbieters – gegebenenfalls auch der Rücktransport gestrandeter Urlauber und Urlauberinnen sowie deren Unterbringung, bis es zurück in die Heimat geht.
Schwierigkeiten bei Hotelübernachtungen möglich
Gerade Hoteliers zeigten sich bei der vorangegangenen Pleite des Reiseanbieters Thomas Cook im Jahr 2019 nicht immer kooperativ. Selbst wenn die Zimmer pauschal zusammen mit einem Flug gebucht wurden, sind sie manchmal noch nicht bezahlt. Einige Hotels werden wegen der Insolvenz von FTI jetzt kein Geld mehr bekommen und den weiteren Aufenthalt der Urlauber entsprechend ablehnen. Davon können auch alle betroffen sein, die ihre Reise mit FTI gerade angetreten haben.
"Schwarze Serie": Wie groß ist die Pleitegefahr?
Einige Reisende, die vor viereinhalb Jahren mit Thomas Cook vielleicht schon schlechte Erfahrungen machen mussten, könnten diesmal bei FTI schon wieder betroffen sein. Der große Unterschied zu damals ist die Einrichtung des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), der nun vor seiner ersten großen Bewährungsprobe steht. Das gilt nicht nur für die Kostenerstattung von bezahlten Pauschalreisen mithilfe der Sicherungsscheine. Auch bei der Rückführung von gestrandeten Urlaubern soll diesmal vieles besser laufen.
FTI schon seit Monaten angeschlagen
In der Branche selbst sind aktuell keine weiteren großen Zusammenbrüche zu erwarten. FTI war schon seit dem Geschäftsjahr 2021/22 mehr als angeschlagen, wie sich jetzt bei der Veröffentlichung der damaligen Bilanzzahlen herausstellte. Das Konzept, Urlaubsreisen billiger als die Konkurrenz zu verkaufen, war schon lange nicht mehr aufgegangen.
Der vor der Insolvenz angekündigte Verkauf für einen symbolischen Euro an den US-Finanzinvestor "Certares" war, wie sich herausstellte, nur eine Luftnummer. Das Versprechen von Certares, 125 Millionen Euro in das angeschlagene Unternehmen zu investieren, wäre ohnehin unzureichend gewesen.
Bund könnte über 500 Millionen Euro an Corona-Hilfen verlieren
Der Großteil der staatlichen Corona-Hilfen von 595 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) des Bundes, der bisher nicht zurückgezahlt wurde, war auch nicht so verhandelbar, wie sich der Finanzinvestor das womöglich erhofft hatte. Kaufinteressent Certares hatte hier auf einen Schuldenschnitt gehofft. Das aber wäre eine Ungleichbehandlung anderen Unternehmen gegenüber gewesen, die ihre Corona-Hilfen bereits zurückgezahlt haben.
Mit der Insolvenz sind die Chancen für die Steuerzahler auf eine mögliche Rückzahlung der an FTI ausgegebenen Corona-Hilfen weiter gesunken. Vom Insolvenzverwalter ist für die FTI-Gläubiger bis auf den Verkauf einiger konzerneigener Hotels nicht viel zu erwarten.
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