Ob sich ein Minijob lohnt, kommt auf verschiedene Punkte an: In welcher Lebensphase befindet man sich? Wie sieht die berufliche Situation und Planung insgesamt aus? Wichtig ist auch, wie sich das familiäre Umfeld gestaltet. Genauso sind steuerliche Aspekte zu beachten.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. "Geringfügig" bedeutet, dass eine bestimmte Verdienst- oder Zeitgrenze nicht überschritten werden darf. Das regelmäßige Einkommen darf dabei monatlich 556 Euro (Stand: Januar 2025) nicht übersteigen, auch nicht bei mehreren Minijobs zusammen. Die Grenze orientiert sich am Mindestlohn und wird regelmäßig angepasst.
Kurzfristige Minijobs sind von Beginn an auf eine bestimmte Zeit festgelegt, längstens für drei Monate oder maximal 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Neben dem Hauptjob darf nur eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt werden.
Für wen lohnt sich ein Minijob?
Studierende nutzen einen Minijob oft, um Studium und Lebensunterhalt zu finanzieren. Rentner bessern auf diesem Weg ihre Rente auf – teilweise auch, weil sie gerne länger arbeiten wollen.
Elternteile, oft verheiratete Mütter, arbeiten auf Minijobbasis, um Familie und Beruf zu vereinbaren, aber auch, weil es steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Begünstigungen gibt.
Ein Minijob kann in einer Übergangsphase helfen, im Anschluss an Arbeitslosigkeit oder Elternzeit. Er kann aber auch insgesamt als Einstieg in den Arbeitsmarkt gesehen werden.
Ein Vorteil dabei: Minijobbende zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Das spart Geld.
Ein Nachteil: Sie sind somit nicht abgesichert. Eine Beitragspflicht besteht nur für die gesetzliche Rentenversicherung. Wobei durch eine geringfügige Beschäftigung auch nur wenig in die Rente eingezahlt wird. Auf Antrag ist sogar eine Befreiung möglich.
Nebenberufliche Minijobber sind dabei im Vorteil: Sie haben eine soziale Absicherung über ihre Hauptberufstätigkeit. Studierende und Rentner sind über ihren gesetzlichen Status abgesichert.
Minijobber gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz als Teilzeitbeschäftigte. Sie haben damit im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.
Müssen Steuern bezahlt werden?
Auch ein Minijob ist steuerpflichtig. Oft nutzen Arbeitgeber die Pauschsteuer und zahlen den pauschalen Steuerbetrag an die Minijob-Zentrale. Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen in Deutschland. Es gibt aber auch die Variante der individuellen Besteuerung. Wie viel dabei zu zahlen ist, hängt vom Verdienst und der Lohnsteuerklasse ab.
Warum sind Minijobs teilweise umstritten?
Menschen, die überwiegend in Minijobs arbeiten, sind bei Krisen und im Alter oft nicht ausreichend abgesichert. Es besteht ein Risiko für Altersarmut. Außerdem weist die Bundesagentur für Arbeit darauf hin, dass Minijobbende meist weniger in Betriebsabläufe eingebunden werden.
In welchen Bereichen gibt es viele Minijobs?
Die meisten Minijob-Angebote gibt es im Handel, in der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, im Gastgewerbe sowie in privaten Haushalten, berichtet die Minijob-Zentrale.
Minijobs werden hauptsächlich von Frauen ausgeübt. Meist sind es verheiratete Frauen und Mütter, die dann allerdings oft auch finanziell vom Partner abhängig sind.
Wie viele Minijobber gibt es?
In Bayern gab es im November 2024 rund 1,4 Millionen Minijobber. Deutschlandweit gibt es nur in Nordrhein-Westfalen mehr.
Die Bundesagentur für Arbeit registrierte 2003 rund 5,5 Millionen geringfügig Beschäftigte. Die Zahl hat mit der Zeit bundesweit zugenommen und lag zuletzt über die Jahre durchschnittlich bei etwas mehr als 7,5 Millionen.
Dabei zeigt sich auch: Immer mehr Menschen, die einen Hauptjob ausüben, haben zusätzlich einen Minijob. Die Zahl der geringfügig entlohnt Beschäftigten im Nebenjob steigt weiter.
Dieser Artikel ist erstmals am 23.2.2025 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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