Es gehört zu den Klassikern in Wahlkämpfen: das Versprechen, Bürokratie abzubauen. Die Realität sieht aber oft anders aus, zum Beispiel im Steuerrecht, das für Laien schwer durchschaubar ist. Jetzt plant Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) wohl zumindest einen kleinen Bürokratieabbau: beim Bier.
Meldepflicht für Kleinbrauer beim Zollamt soll fallen
Wer in Deutschland hobbymäßig Bier braut, der zahlt bisher ab einer jährlichen Menge von 200 Litern Biersteuer. Außerdem müssen Haus- und Hobbybrauer ihren voraussichtlichen jährlichen Ausstoß bei ihrem zuständigen Hauptzollamt angeben. Diese Anmeldepflicht und der damit verbundene bürokratische Aufwand sollen künftig für die privaten Brauer entfallen.
Darüber hinaus will das Bundesfinanzministerium die Freigrenzen anheben. Statt bisher 200 sollen künftig 500 Liter pro Jahr steuerfrei sein, wenn das Bier nur für den privaten Konsum hergestellt wird. Über 500 Litern, also fünf Hektolitern, gilt dann wieder die reguläre Biersteuerpflicht.
Das geht aus einem Entwurf des Jahressteuergesetzes hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst hatte die "Augsburger Allgemeine" darüber berichtet.
Bisher mehr Aufwand als Steuerertrag
Wie hoch die Abgabe an den Staat ausfällt, das hängt von der Stammwürze ab. In der Regel liegen die Sätze bei 8 bis 15 Euro je Hektoliter. Damit sind die Summen, um die es geht, überschaubar. Sie dürften gerade bei privaten Kleinbrauern in keinem Verhältnis zum bisherigen bürokratischen Aufwand stehen. Denn laut Angaben der Bundesregierung kamen zum Beispiel im Jahr 2021 im Bereich der privaten Haus- und Hobbybrauer bundesweit gerade einmal 11.000 Euro zusammen.
Bier als eine der ältesten Steuerquellen
Steuern auf Bier gehören in Deutschland schon seit dem Mittelalter zu den staatlichen Einnahmequellen. Bereits zu Zeiten Karls des Großen wurde regional eine "Grut-Abgabe" eingeführt – mit "Grut" wurde seinerzeit die Bierwürze bezeichnet. Im späten Mittelalter und der Frühen Neuzeit erhoben dann immer mehr Städte und Fürstentümer Steuern auf Hopfen, Malz oder auch gebrautes Bier. Heute wird die Biersteuer von der Zollverwaltung eingetrieben, also einer Bundesbehörde. Sie fließt dann aber weiter an die Bundesländer, was für zusätzliche Bürokratie sorgt.
Andere Verbrauchssteuern bleiben - Beispiel Schaumwein
Anders ist die Lage bei anderen Verbrauchssteuern, die direkt in den Bundeshaushalt eingehen. Ein Beispiel ist die Schaumweinabgabe. Sie wurde ursprünglich im Jahr 1902 eingeführt, um seinerzeit im Deutschen Reich den Aufbau einer hochseetauglichen Kriegsflotte zu finanzieren. Deren Schlachtschiffe gibt es längst nicht mehr. An der Schaumweinsteuer als Einnahmequelle hält der Staat aber bis heute fest.
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