Symbolbild: Der Schriftzug "FTI Group" von dem Hintergrund eines Reisebüros.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Sven Hoppe

Der Reisekonzern FTI hat Insolvenz angemeldet.

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Reisekonzern FTI insolvent: Urlauber ab morgen betroffen

Europas drittgrößter Reiseveranstalter ist pleite: Der Reisekonzern FTI meldet Insolvenz an, genauer gesagt seine Obergesellschaft, die FTI Touristik GmbH. Das hat Folgen für Urlaube, die über FTI gebucht wurden – und zwar schon ab morgen.

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Der Münchner Reisekonzern FTI ist insolvent. Die Obergesellschaft des Unternehmens, die FTI Touristik GmbH, stellte nach eigenen Angaben am Montag einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, weitere Konzerngesellschaften werden dies demnach in den kommenden Tagen ebenfalls tun. Es werde "mit Hochdruck" daran gearbeitet, dass Kunden bereits angetretene Reisen planmäßig beenden können, erklärte das Unternehmen, nach eigenen Angaben der drittgrößte Reisekonzern Europas.

Was die Insolvenz für gebuchte Reisen bedeutet

Die Unterstützung der betroffenen Reisenden habe "jetzt oberste Priorität", erklärte FTI. Es sei eine Hotline für Kunden eingerichtet worden, auf der Website sei zudem eine Liste der häufigsten Fragen sowie Informationen [externer Link] zu Ansprechpartnern aufgelistet. Noch nicht begonnene Reisen können ab Dienstag voraussichtlich "nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden".

Bund lehnte offenbar weiter Hilfen ab

FTI war in der Corona-Pandemie in Schieflage geraten und hatte rund 600 Millionen Euro Unterstützung vom Staat erhalten. Die Probleme halten aber offenbar weiterhin an. Laut einem Bericht des "Handelsblatt" tat sich "kurzfristig eine Deckungslücke in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages auf". FTI erklärte, dass die Buchungszahlen "deutlich" hinter den Erwartungen zurückgeblieben seien. "Hinzu kam, dass zahlreiche Lieferanten auf Vorkasse bestanden haben."

Unter Verweis auf Regierungskreise hatte das "Handelsblatt" weiter berichtet, dass der Bund nach Verhandlungen am Wochenende weitere Hilfen abgelehnt habe. "Die Stellung der Insolvenzanträge ist deshalb aus rechtlichen Gründen erforderlich geworden", erklärte FTI.

Mit Material von dpa und AFP.

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