An alle, die ein Herz für Stift und Papier haben - die folgende Information könnte Herzschmerz verursachen: Ab dem kommenden Jahr darf die Steuererklärung nur noch digital eingereicht werden. Und was wird da so drinstehen in der Steuererklärung für das nächste Jahr? Ein Blick auf die Finanzen der Leute für das Jahr 2025 gleicht heuer einem Waschzuber. Da gibt es die trockenen Tücher, und die nicht so trockenen Tücher.
Viele geplante Erleichterungen sind am Ampel-Aus gescheitert
Eingelassen hat die Wäsche der entlassene Bundesfinanzminister Christian Lindner. Im Vergleich zu dem, was er alles in seinen finanzpolitischen Zuber geschmissen hat, ist es erstaunlich, wie wenige seiner Tücher es dann tatsächlich zum Trocknen auf die Leine geschafft haben. Seine "grundlegende Reform der Steuerfreibeträge" zum Beispiel schwimmt da im Waschwasser. Mit dieser Reform sollten 95 Prozent aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlastet werden.
Und irgendwie verknotet mit diesem Steuerreform-Laken ist das Kindergrundsicherungs-Tischtuch. Denn Lindners politische Ansage aus dem Juli war, dass es die Steuer-Reform brauche, "um doch noch eine Einführung der Kindergrundsicherung zu ermöglichen." Sehr viele und sehr große nasse Tücher also, die jetzt, zum Ende des Jahres, noch immer eingeweicht im Zuber liegen. Genau wie die Rentenpaket-Bettbezüge und die steuerlichen Grundfreibetrags-Tischläufer. Sie alle weichen noch immer ein, wer sie herausholen wird, ist ungewiss.
Mindestlohn steigt, damit auch der Minijob-Lohn
Was bleibt, sind folgende Küchentücher, die schon lange vor dem Ampel-Aus fröhlich flatternd auf der Leine hingen: In trockenen Tüchern befindet sich bereits der Mindestlohn. Er wird angehoben, um 41 Cent, auf dann 12 Euro 82.
Seit einiger Zeit ist an den Mindestlohn auch die Verdienstgrenze für Minijobs gekoppelt. Das bedeutet, dass die ehemaligen 450-Euro-Jobs, die weitgehend sozialabgabenfrei sind, ab Januar mit höchstens 556 Euro entlohnt werden können. Die maximale Stundenanzahl für Minijobber bleibt dabei aber unberührt und liegt weiterhin bei 43 Stunden im Monat.
Rentenreform kommt nicht, aber eine Anhebung
Ebenfalls in trockenen Tüchern befinden sich die Rentenanhebungen für das neue Jahr: Millionen Alters- und Erwerbsminderungs-Rentner werden ab Juli voraussichtlich 3,5 Prozent mehr Geld bekommen. Und auch ihre steuerfreie Hinzuverdienstgrenze verschiebt sich nach oben. Bei den Altersrentnern um gut 1.100 Euro auf 19.661 Euro.
Die Rentenreform erschien schon fast beschlossene Sache. Nicht nur, dass die FDP ihr Herzensprojekt auf der Zielgeraden sah: die Aktienrente. Sondern auch die Festsetzung des Rentenniveaus auf 48 Prozent bis ins Jahr 2039 ist Geschichte.
Sozialabgaben für Gutverdienende steigen
Noch ein trockenes Tuch: Gutverdiener sollen turnusmäßig höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden künftig voraussichtlich bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro Beiträge fällig. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.512 Euro 50 pro Monat steigen.
Preissteigerungen auch bei Krankenversicherung und Pflegebeiträgen
Zum 1. Januar 2025 steigt der Beitrag in der Pflegeversicherung, und zwar um 0,2 Prozentpunkte. Damit die Pflegeversicherung zahlungsfähig bleibt, wird der Beitragssatz auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Für Kinderlose erhöht sich der Beitragssatz auf 4,2 Prozent. Familien mit Kindern zahlen weniger, die Staffelung reicht von 3,6 Prozent bei einem Kind bis 2,6 Prozent bei fünf oder mehr Kindern.
Und die Beiträge für die Krankenversicherung steigen – sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Bei den gesetzlichen Versicherungen erhöhen sich die Beiträge im Durchschnitt um 0,8 Prozent. Bei den privaten Krankenversicherungen sogar um 18 Prozent. Versicherte, die die höheren Kosten nicht tragen können, haben das Recht, in einen günstigeren Tarif mit ähnlichem oder geringerem Schutz zu wechseln oder die Selbstbeteiligung zu erhöhen.
Unter bestimmten Bedingungen, wie einer versicherungspflichtigen Tätigkeit oder der Familienversicherung, ist auch eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich, allerdings nur, sofern das Alter von 55 Jahren noch nicht überschritten wurde.
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