Das Kärtchen einer Krankenversicherung zwischen Geldscheinen und Geldmünzen
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Beiträge und Leistungen steigen - Das Gesundheitssystem 2025

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Beiträge und Leistungen steigen – Das Gesundheitssystem 2025

Beiträge und Leistungen steigen – Das Gesundheitssystem 2025

Zum Jahreswechsel müssen die Versicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung spürbar höhere Beiträge zahlen. Gleichzeitig geben Versicherungen mehr zurück, zum Beispiel in der Pflege.

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Im Oktober hatte ein Experten-Schätzerkreis einen Anstieg der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,8 Prozent vorhergesagt. Tatsächlich geht der Beitragssatz bei vielen Kassen deutlich schneller nach oben. Die größte bundesweite Kasse, die Techniker Krankenkasse, verteuert sich um 1,25 Prozentpunkte auf 17,05 Prozent vom Bruttolohn – in der Regel jeweils hälftig getragen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Nummer zwei unter den bundesweiten Kassen, die Barmer, wird um 1,1 Prozentpunkte teurer und nimmt künftig 17,89 Prozent vom Bruttolohn. Die Nummer drei auf Bundesebene, die DAK, verteuert sich ebenfalls um 1,1 Prozentpunkte auf 17,4 Prozent.

Die Kasse mit den meisten Versicherten in Bayern, die AOK, wird um 1,11 Prozentpunkte teurer und nimmt künftig 17,29 Prozent vom Bruttolohn ihrer Mitglieder. Auch bei anderen in Bayern besonders wichtigen Kassen wie SBK oder Audi BKK steht bei der Steigerungsrate eine eins vor dem Komma.

Private Krankenversicherung wird auch teurer

Auch in der Privaten Krankenversicherung steigen viele Tarife deutlich. Der PKV-Verband erwartet bei den betroffenen Versicherten Prämiensteigerungen von im Schnitt zwölf Prozent. Weil die PKV ihre Beiträge auf eine grundlegend andere Weise erhebt als die GKV, ist ein Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung schwierig. Aber so viel lässt sich sagen: Viele Privat-Tarife werden ähnlich schnell teurer wie die gesetzlichen Kassen.

Pflegebeiträge steigen ebenfalls

Auch die Pflegekassen ziehen ab Januar mehr Geld von den Versicherten ein. Der allgemeine Beitragssatz steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent vom Bruttolohn. Kinderlose zahlen einen höheren Beitragssatz zur Pflegeversicherung. Ihr Beitragssatz steigt ebenfalls um 0,2 Prozentpunkte, auf dann 4,2 Prozent.

Mehr Geld für Pflege

Die Zahlungen, die Pflegeeinrichtungen und auch pflegebedürftige Menschen erhalten, steigen zum Jahreswechsel um 4,5 Prozent. Zum Januar 2024 waren sie bereits um fünf Prozent angehoben worden. So steigt im Pflegegrad zwei das Pflegegeld, das Pflegebedürftige und ihre Familien bekommen, von 332 auf 347 Euro. Im höchsten Pflegegrad, dem Pflegegrad fünf, steigt das Pflegegeld von 947 auf 990 Euro.

Die sogenannten Pflege-Sachleistungen, die Pflegeeinrichtungen mit den Kassen abrechnen können, steigen im Pflegegrad zwei von 761 auf 796 Euro im Monat. Beim Pflegegrad fünf steigen die Zahlungen von 2.200 auf 2.299 Euro. Eine offizielle Auflistung der Bundesregierung gibt es hier (externer Link).

Elektronische Patientenakte für alle

Ab Mitte Januar richten die gesetzlichen Krankenkassen für alle ihre Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ein, sofern die Versicherten nicht widersprechen. Nach einem Testlauf, unter anderem in Franken, soll die "ePA für alle" bundesweit ausgerollt werden. Darüber, was in die Akte eingestellt wird, sollen die Patienten entscheiden können.

Die Anwendungen der ePA werden Schritt für Schritt ausgebaut. So soll es einen besseren Austausch von Diagnosen und Behandlungsdaten zwischen den verschiedenen Gesundheitseinrichtungen geben. Ein Medikationsplan soll Hinweise auf gefährliche Arznei-Wechselwirkungen geben können. Allerdings weisen Ärzteverbände darauf hin, dass alle diese Anwendungen nur langsam aufgebaut werden.

Keine Amalgam-Füllungen in der Zahnmedizin mehr

Nach dem Jahreswechsel sollen Zahnarztpraxen Karies-Löcher nur noch in Ausnahmefällen mit Amalgam füllen. Die Europäische Union hat die Verwendung des quecksilberhaltigen Materials verboten. Für Zahn-Patientinnen und Patienten gilt Amalgam zwar als unschädlich. Doch die EU will die Verbreitung des Schwermetalls Quecksilber insgesamt so weit wie möglich reduzieren, weil es als gesundheitsgefährdend gilt.

Die Versorgung mit Amalgam war für Kassenpatienten zuzahlungsfrei. Als neues Füllmaterial ohne Zuzahlung haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung auf sogenannten Glasionomer-Zement geeinigt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen kritisiert allerdings, das Material sei nur wenige Jahre haltbar. Deshalb sei die neue Lösung eine Verschlechterung für Kassenpatienten. Sie würden künftig noch stärker gedrängt, in Zahnarztpraxen Zuzahlungen für eine höherwertige Versorgung zu leisten, so die Warnung.

Verbände: Glasionomer-Zement auch gute Zahnfüllung

Der GKV-Spitzenverband und die KZBV weisen diese Kritik zurück und betonen, auch der zuzahlungsfreie Glasionomer-Zement sei bei korrekter Verarbeitung über längere Zeit haltbar. Außerdem hätten sich zuletzt nur sehr wenige Patienten für die zuzahlungsfreie Versorgung mit Amalgam entschieden, erklärt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns. Im bundesweiten Schnitt seien es 2,4 Prozent gewesen. Dabei gebe es eine große Spannbreite: In Mecklenburg-Vorpommern waren zuletzt noch 11,2 Prozent aller Füllungen aus Amalgam, in Bayern waren es nur 0,5 Prozent.

Im Video: Was sich zum Jahreswechsel im Gesundheitssystem ändert

Ein Patient meldet sich mit seiner elektronischen Versichertenkarte bei einer Arztpraxis an.
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Mitte Januar startet die elektronische Patientenakte in zwei Modellregionen, Franken und Hamburg.

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