Eine Rentnerin sitzt an ihrem Schreibtisch und sortiert Belege für die Steuererklärung.
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Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass in diesem Jahr 244.000 Rentnerinnen und Rentner aus ihrer bisherigen Steuerpflicht herausfallen.

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Rente und Steuerpflicht – Das müssen Sie wissen

Rente und Steuerpflicht – Das müssen Sie wissen

Die gesetzliche Rente steigt in diesem Jahr zum 1. Juli besonders kräftig um 4,57 Prozent. Rentnerinnen und Rentner profitieren zusätzlich von einer starken Anhebung des Steuerfreibetrags. Für viele fällt die Steuererklärung damit weg.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

In diesem Jahr wird der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer deutlich erhöht. Deshalb werden ausnahmsweise mehr Rentnerinnen und Rentner steuerfrei als steuerpflichtig.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2024?

Der Grundfreibetrag wurde um 696 Euro angehoben auf 11.604 Euro im Jahr. Dieser Freibetrag ist für Verheiratete doppelt so hoch, die steuerlich gemeinsam veranlagt sind. Davon profitieren alle, weil unterhalb dieses Betrags immer alles steuerfrei bleibt. Wer über den Grundfreibetrag kommt, muss eine Steuererklärung abgeben.

Für wie viele Rentner fällt die Steuererklärung weg?

Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass in diesem Jahr 244.000 Rentnerinnen und Rentner aus ihrer bisherigen Steuerpflicht herausfallen und keine Erklärung beim Finanzamt abgeben müssen – zumindest nicht für 2024. Dem stünden diesmal nur 114.000 Ruheständler gegenüber, die mit der aktuellen Rentenerhöhung in die Steuerpflicht hineinwachsen würden.

Welche Rolle spielt der Rentenfreibetrag?

Für die gesetzlichen Renten gibt es neben dem Grundfreibetrag den Rentenfreibetrag. Das bedeutet, dass ein Teil der Rente nicht zu versteuern ist. Wer zum Beispiel 2024 in Rente geht, bekommt 16 Prozent davon steuerfrei.

Die Rentenfreibeträge waren aber auch schon deutlich höher. So wurde bis 2005 nur die Hälfte der gesetzlichen Rente besteuert, danach von Jahr zu Jahr mehr. Und bis 2040 werden diese Freibeträge ganz abgeschafft. Von da an sind alle neuen Renten zu 100 Prozent in der Besteuerung.

Wichtiger Hinweis: Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung entsteht schon oberhalb des Grundfreibetrags. Tatsächlich Steuern zahlen muss aber nur, wer mit seiner Rente mehr bekommt als den Grundfreibetrag und den Rentenfreibetrag zusammen. Und nur das, was darüber liegt, ist dann auch zu versteuern.

Wie ist die Ausganglage für die meisten Rentner?

Nur etwa 6,3 Millionen von bundesweit rund 21 Millionen Rentenempfängern waren nach Angaben der Finanzverwaltung zuletzt steuerpflichtig. Das ist weniger als ein Drittel. Umgekehrt mussten 14,7 Millionen Rentnerinnen und Rentner bisher keine Erklärung beim Finanzamt abgeben. Das kann sich aber in den nächsten Jahren bei vielen Renten ändern wegen des wegfallenden Rentenfreibetrags.

Welche Informationen bekommt man vom Finanzamt?

Das Thema bereitet einigen Ruheständlern Sorgen, weil sie bisher persönlich nichts mit dem Fiskus zu tun hatten. Einen ersten Überblick, ob das notwendig wird, gibt es auf der Internetseite der Bayerischen Finanzämter und Steuerverwaltung (externer Link).

Dort können Rentnerinnen und Rentner probehalber ihre Alterseinkünfte eingeben und anonym durchrechnen lassen. Wichtig ist es, auch sonstige Einkünfte wie Kapitalerträge, Mieten oder private Altersvorsorge wie eine Betriebsrente nicht zu vergessen. Diese Einkünfte werden bei der Steuerpflicht meistens angerechnet und teilweise auch bei den Sozialabgaben für Rentner (Kranken- und Pflegeversicherung) berücksichtigt.

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge von Rentnern?

Von der Bruttorente gehen in der Regel 7,3 Prozent für die Krankenversicherung und 3,4 Prozent für die Pflegeversicherung ab (4 Prozent für Kinderlose). Der Beitrag für die Pflegeversicherung wird von den Rentnern komplett selbst aufgebracht, während sich bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber beteiligt. Das macht bei vielen kleineren Renten mehr aus als die Steuerbelastung.

Wie funktioniert die Besteuerung von Rentenerhöhungen?

In diesem Jahr steigt die Rente zum 1. Juli besonders kräftig um 4,57 Prozent. Auch Rentenerhöhungen fallen in die Steuerpflicht – natürlich immer nur dann, wenn alle Freibeträge vorher erschöpft sind. Die Besteuerung lässt sich am besten im Rückblick erklären. Wer zum Beispiel im Jahr 2000 in Rente ging, zahlte wie alle bis 2005 zunächst einmal nur auf die Hälfte davon Einkommensteuer. Der Rentenfreibetrag liegt für diese Versicherten theoretisch weiterhin bei 50 Prozent, aber nur für die alte Rentenleistung aus ihrem ersten Jahr im Ruhestand. In der Zwischenzeit gab es einige Erhöhungen, die nun zu versteuern sind.

In den letzten 23 Jahren ist die durchschnittliche Rente von damals um gut die Hälfte gestiegen. Und um diese 51 Prozent von der ursprünglichen Rente stieg auch ihr zu versteuernder Anteil. Der Rentenfreibetrag bezieht sich in dem Fall nur noch auf knapp ein Drittel und nicht mehr die Hälfte der aktuellen Rente.

Welche Rolle spielt die Inflation?

Eigentlich sollen die Renten sich nicht durch die Inflation und den allgemeinen Anstieg der Verbraucherpreise ständig verschlechtern. Die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner sollte stabil bleiben durch entsprechende Rentenerhöhungen. Wenn aber diese Erhöhungen zu 100 Prozent zu versteuern sind, bleibt der Nettoanstieg hinter der Inflation zurück.

Sind weitere Steuervorteile jetzt noch möglich?

Für 2024 würde Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gerne noch einmal die Steuern senken und den Grundfreibetrag für alle rückwirkend ein zweites Mal heraufsetzen. Diese zusätzliche Entlastung sämtlicher Steuerzahler ist aber in der Ampelkoalition umstritten und nicht sehr wahrscheinlich. Denn dadurch würden die Steuereinnahmen des Staates bei allen Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen niedriger ausfallen und eben auch bei den Rentnern.

Für die nächsten Jahre erwarten die meisten Experten eher das Gegenteil, nämlich einen geringeren Anstieg der Renten trotz steigender Steuerbelastung. Insofern wäre 2024 ein Ausnahmejahr.

Transparenzhinweis: In einer früheren Version des Artikels waren die Beiträge zur Pflegeversicherung nicht auf dem aktuellen Stand und daher zu niedrig angegeben. Wir danken unseren Usern für den Hinweis und bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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