Holzwürfel mit Symbolen von Personen, einer wird entfernt und ist mit einem roten Kreis durchgestrichen. Symbolbild Stellenabbau.
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"Schlechtwetterklauseln" und "Sozialverträglicher Stellenabbau" - Was genau bedeutet das.

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"Sozialverträglicher Personalabbau" – Was ist damit gemeint?

"Sozialverträglicher Personalabbau" – Was ist damit gemeint?

Vor allem in der Autoindustrie wird derzeit viel von "Schlechtwetterklauseln" und "Sozialverträglichkeit" gesprochen. Damit sind in der Regel Stellenstreichungen gemeint – allerdings anders als es zunächst scheint.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft am .

Volkswagen, Continental, Bosch, Schaeffler und zuletzt Siemens: sie alle wollen angesichts der Konjunkturlage und des digitalen Umbaus Stellen abbauen – und zwar sozialverträglich. Aber was heißt das eigentlich und was haben die Beschäftigten davon?

Betriebsbedingte Kündigungen vermeiden

Einfach so einen Mitarbeitenden von heute auf morgen auf die Straße setzen, das geht laut Arbeitsrecht nicht. Der Kündigungsschutz sieht da konkrete Regelungen vor. Der Arbeitgeber muss zumindest einen Grund nennen, den der Betroffene im Streitfall vor Gericht anzweifeln kann. Darauf weisen Juristen immer wieder hin. Das gilt auch für betriebsbedingte Kündigungen, also wenn die Auftragslage permanent schlecht ist, der Umsatz dauerhaft sinkt, die Produktion umgestellt oder der Betrieb ganz oder in Teilen stillgelegt werden soll. Die Firma ist dann zum Beispiel verpflichtet, erst einmal intern nach alternativen Stellen zu suchen oder Weiterbildung anzubieten. Viele verlieren am Ende aber doch ihren Job.

Sozialverträgliche Lösungen suchen

Statt Kündigungen auszustellen, bieten viele Firmen den betroffenen Arbeitskräften etwas an. Sie wollen ihnen sozusagen einen freiwilligen Abschied "schmackhaft" machen. Sie schlagen – wie jetzt Volkswagen, Audi oder auch Siemens – meist Modelle zur Altersteilzeit vor oder eine mehr oder weniger hohe Abfindung. Der Einzelne sollte sich das genau durchrechnen, rät die DGB Rechtschutz GmbH. So spielt eine Abfindung unter Umständen beim Anspruch auf Arbeitslosengeld eine Rolle.

Der "sozialverträgliche Abbau" kostet die Firmen erst einmal eine erhebliche Summe Geld. Der Spareffekt stellt sich erst später ein. Günstiger kommt da das, was sich natürliche Fluktuation nennt. Stellen werden nicht neu besetzt, wenn eine Kraft ausscheidet. Das kann aber natürlich den Arbeitsdruck bei anderen erhöhen.

Beschäftigung mit Pakt absichern

Den Job zu verlieren, das können sich die meisten nicht leisten. In der momentanen Krise ist es trotz Fachkräftemangel laut Bundesagentur für Arbeit schwerer geworden, einen neuen zu finden. Gewerkschaften und Betriebsräte versuchen darum, möglichst viele Stellen zu halten. Sie schließen deshalb ein Abkommen oder auch einen zusätzlichen Tarifvertrag mit dem Unternehmen ab. Die Modelle sind unterschiedlich gestaltet, funktionieren aber nach dem Prinzip "Geben und Nehmen". Die Firma spricht keine betriebsbedingten Kündigungen aus, verspricht, wenn möglich, in Standorte zu investieren oder diese nicht zu schließen. Dafür bringen die Beschäftigten ihren Anteil ein, damit Personalkosten gespart werden.

Solche Vereinbarungen gibt es laut IG Metall auch in Bayern zahlreich. Die Gewerkschaft nennt neben Audi unter anderem auch MAN Energy Solutions, Premium Aerotec, Schaeffler, Bosch Bamberg oder Magna Mirrors. Die Laufzeiten sind dabei unterschiedlich lang. Bei Siemens gilt das sogenannte "Radolfzeller Abkommen", das zwar gekündigt werden kann. Bisher hat das aber noch kein Konzernvorstand gewagt. In kleineren Unternehmen ist es zudem schwer, so etwas umzusetzen. Da fehlt oft sogar ein Betriebsrat.

Kündigung nicht kostenlos

Es kann passieren, dass eine Firma solche Vereinbarungen zur Beschäftigung nicht mehr einhalten kann, weil zum Beispiel eine Pleite droht. Viele solcher Abkommen sehen deshalb eine "Schlechtwetterklausel" vor. Volkswagen hat die zuletzt genutzt, bevor der Autobauer einen neuen Pakt mit Betriebsrat und IG Metall geschlossen hat. Allerdings will das Nutzen der Klausel gut überlegt sein. Denn wenn die vereinbarte Beschäftigungsgarantie nicht mehr gilt, dann gelten auch die Zusagen auf Verzicht der Belegschaft nicht mehr. Die hätte dann zum Beispiel wieder Anspruch auf das volle Weihnachtsgeld oder den vollen Monatslohn.

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