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Ein technisches Problem und 76.000 Arbeitnehmer warten auf ihre Gehaltszahlung. So geschehen erst im Januar 2025, als Zehntausende Beamtinnen und Beamten im Freistaat vergeblich auf ihr Geld warteten. Laut einem Sprecher des Finanzministeriums gab es ein Problem mit dem Zahlungslauf "auf dem Weg von der Staatsoberkasse zu den einzelnen Empfängerbanken".
Ausbleibende Gehälter können schnell zu Stresssituationen und Ärger führen. Die BR24-Community hakte noch einmal nach und wünschte sich einen genaueren Blick auf die Thematik, unabhängig vom Fall der Beamten. So kommentierte User "Joe_Ammersee", man solle nicht nur auf Beamte schauen, sondern etwa auch auf Bauhofmitarbeiter: "Und denen geht es nicht so gut, dass sie es einfach mal verkraften, wenn der Arbeitgeber verkündet, dass es dann halt nächsten Monat das Geld gibt.“
Sybille Wankel von der IG Metall Bayern stellt im Gespräch mit BR24 klar, dass es keine konkreten Statistiken über einen Anstieg von ausbleibenden oder verspäteten Gehältern gibt. "Grundsätzlich hängen solche Fälle oft mit Insolvenzen zusammen, die sich natürlich in Krisenjahren häufen."
Frank Tekkiliç von der IG Bau gibt an, dass es bei der Rechtsabteilung seiner Gewerkschaft keine besonderen Anstiege im Bereich der verspäteten Gehaltszahlungen gibt. Auch der Arbeitgeberverband Gesamtmetall gibt gegenüber BR24 an, man habe keine Erkenntnisse über außergewöhnliche oder systematische verspätete Gehaltszahlungen.
Auslagerung bringt Probleme
Wankel sagt allerdings, dass die Auslagerung von Gehaltsabrechnungen an externe Dienstleister, teils im Ausland ansässig, zu Problemen führe. Dies läge auch an teils komplexen Abrechnungen, zum Beispiel wenn noch prozentuale Kurzarbeit die Abrechnung verkompliziert. "Da stellen wir fest, dass häufig Leute beschäftigt werden, die das nicht komplett beherrschen. (…) Wir erleben tatsächlich in den Unternehmen, die das ausgelagert haben, vermehrt Fehler." Hier komme es nicht nur zu verspäteten Zahlungen, sondern auch zu Überweisungen in falscher Höhe.
Schriftliche Geltendmachung
Auch wenn der Arbeitnehmer zu viel Geld erhält, ist Vorsicht geboten. Denn der Arbeitgeber hat ebenso die Möglichkeit, den Überschuss zurückzufordern. Dementsprechend sei es wichtig, den Überblick zu behalten, um nicht von unerwarteten Forderungen überrascht zu werden und in Bredouille zu geraten, so Wankel.
Sollte der Fall eintreten, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachkommt und das Gehalt nicht pünktlich beim Arbeitnehmer eintrifft, hat dieser nicht nur die Möglichkeit, das Gespräch zu suchen, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen ziehen. Wichtig dabei sei, so Wankel, dass man dem Arbeitgeber gegenüber die ausstehenden Zahlungen schriftlich geltend mache. Zur Sicherheit rät die Expertin hier von reinem E-Mail-Verkehr ab.
Arbeitnehmer haben Recht auf Verzugszinsen
Besonderes Augenmerk müsse man hier auf die Verfallsfristen im Arbeitsvertrag legen. Oftmals ist in diesen geregelt, wie lange man Zeit hat, die fehlenden Zahlungen einzufordern. Nicht selten gilt hier ein Rahmen von drei Monaten. Zusätzlich kann mit einer weiteren Verfallsfrist geregelt sein, wie lange eine geltend gemachte Forderung eingeklagt werden kann. Auch hier führt ein Verpassen der Frist zum Anspruchsverlust, selbst wenn die Forderung zuvor rechtzeitig schriftlich an den Arbeitgeber ging.
Ebenfalls möglich ist es, Verzugszinsen schon ab dem ersten Tag des verpassten Zahlungsdatums einzufordern. Laut Paragraf 288 Absatz 5 des BGB kann ein pauschaler Verzugsschaden von 40 Euro geltend gemacht werden.
Arbeitsleistung zurückhalten: In der Praxis schwierig
Auch wenn es oftmals ein rechtlich komplizierter Weg ist, kann der Arbeitnehmer Folgeschäden durch die verzögerte Gehaltszahlung geltend machen. Wenn also Mahngebühren auflaufen oder sogar Verträge gekündigt werden, weil der Arbeitnehmer auf sein Gehalt warten musste und die eigenen Kosten nicht mehr tragen konnte.
Im schlimmsten Fall ist auch eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer möglich. Bei häufigeren und lang ausbleibenden Gehaltszahlungen kann das eine Begründung für eine solche Kündigung sein. Diese würde dann auch keine Sanktionen beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen.
Von der Zurückhaltung der eigenen Arbeitsleistung rät Wankel ab, auch wenn dies rechtlich möglich wäre. "Immer Vorsicht, ich würde im Zweifel immer die Arbeitsleistung anbieten, weil dann habe ich den Entgeltanspruch. Wenn aus irgendwelchen Gründen eine andere Beweislage entsteht als vorher gedacht, dann kann das eine Kündigung rechtfertigen oder dass der Arbeitgeber sagt: 'Du bist einfach weggeblieben, Du hast keinen Entgeltanspruch.'"
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