Ein Mann trägt Holzstöcke unter dem Arm
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Holz sammeln im Wald: Was ist erlaubt, was ist verboten?

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Holz sammeln im Wald: Was ist erlaubt, was ist verboten?

Holz sammeln im Wald: Was ist erlaubt, was ist verboten?

Strom, Gas, Pellets und Brennholz sind teuer, deshalb kommen manche auf die Idee, Brennholz im Wald aufzusammeln. Doch was ist erlaubt? Und was nicht? Diese Regeln gelten beim Holzsammeln.

Über dieses Thema berichtet: Unser Land am .

Angesichts der Energiepreise ist die Idee verlockend, beim Waldspaziergang Holz mitzunehmen, um es zu Hause im Ofen oder Kamin zu verheizen. Und tatsächlich ist das möglich, aber eben nicht jedes Holz und schon gar nicht in jedem Wald. Wer die Regeln missachtet, macht sich schnell des Holzdiebstahls schuldig.

Wem gehört der Wald?

Zuerst sollte man klären, ob man sich in einem Privatwald oder einem sogenannten Körperschaftswald befindet, der zum Beispiel einer Kommune oder der Kirche gehört. In diesen Wäldern ist das Sammeln von Holz verboten, es sei denn, man fragt vorher den Eigentümer um Erlaubnis oder bietet eine Bezahlung an.

In einem Staatswald ist das Sammeln von Holz unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Holzsammeln im Staatswald

Im Staatswald darf ausschließlich sogenanntes "Leseholz" [externer Link] gesammelt werden. Was darunter zu verstehen ist, regelt die bayerische Leseholzordnung. Leseholz umfasst von selbst zu Boden gefallenes, dürres oder angefaultes Holz sowie Holz, das nicht für den Verkauf bestimmt ist und vom Waldeigentümer nach der Aufarbeitung zurückgelassen wurde. Auch Rinde und Zapfen, die am Boden liegen, zählen dazu.

Allerdings ist Leseholz nicht das beste Brennholz. Es hat oft einen hohen Feuchtigkeitsgehalt und kann viel Asche produzieren, was zu einer erhöhten Feinstaubbelastung beim Verbrennen führt. Frisches Holz sollte mindestens zwei Jahre lang getrocknet werden, um eine Restfeuchtigkeit von 15 bis 18 Prozent zu erreichen, die den Heizwert maximiert.

Regeln beim Sammeln von Leseholz

Wer Leseholz sammeln möchte, muss beachten, dass es am dicksten Ende weniger als zehn Zentimeter im Durchmesser haben darf. Wer es zerkleinern will, darf dabei nur eine Handsäge benutzen, mit einer Blattlänge von maximal 60 Zentimetern. Motorsägen sind verboten. Stehendes Holz darf nicht gefällt oder abgebrochen werden, und das Besteigen von Bäumen ist ebenfalls untersagt.

Für den Abtransport gilt, dass man nur so viel Holz mitnehmen darf, wie man selbst tragen kann. Auch handgezogene Karren sind erlaubt.

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Darf kostenlos mitgenommen werden: Leseholz. Die Kriterien: Zu Boden gefallen, dürr, angefault, Äste kleiner als 10 Zentimeter im Durchmesser.

Verwechslungsgefahr mit Restholz

Was für einen Laien vielleicht aussieht wie zu Boden gefallenes, dürres oder angefaultes Leseholz, kann tatsächlich auch sogenanntes "Restholz" sein. Restholz fällt bei der Verarbeitung von Bäumen an und bleibt zunächst liegen. Trotzdem wird dieses Holz noch gebraucht und vermarktet, zum Beispiel zur Herstellung von Hackschnitzeln.

"Selbstwerbung" von Brennholz

Auch solches Restholz können Privatleute nutzen, allerdings nicht kostenlos. Stattdessen können sie beim Forstamt ein Holzbezugsrecht erwerben, das je nach Revier unterschiedlich viel kostet: Damit können Privatpersonen stehendes, liegendes oder vorgerücktes Holz, auch Kronenholz, erwerben und für den eigenen Bedarf verwenden.

Erworben wird das Bezugsrecht für eine bestimmte Menge Brennholz, oder aber der Selbsterwerber bekommt vom Waldbesitzer eine abgegrenzte Fläche zur Brennholzaufarbeitung zugewiesen. Nachgewiesen werden müssen hierzu in der Regel eine Privathaftpflichtversicherung, eine zertifizierte Schutzausrüstung sowie ein Motorsägenkurs, der von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft anerkannt wird.

Ökologische Funktion von Restholz und Totholz

Holz am Waldboden erfüllt eine wichtige ökologische Funktion. Es trägt zur Artenvielfalt im Wald bei, indem es eine Zersetzerkette unterstützt, die viele Pilze und Insekten anzieht. Etwa 1.000 bis 1.500 Arten sind an Totholz gebunden. Das Entfernen von Holz könnte negative Auswirkungen auf das Ökosystem haben und die Artenvielfalt gefährden.

Verstöße und Diebstahl lohnen sich nicht

Holz einfach so aus dem Wald zu holen und sich dabei nicht an die Regeln zu halten, weil man denkt, ohnehin nicht entdeckt zu werden, ist laut dem Leiter des Forstbetriebes Wasserburg am Inn, Heinz Utschig, keine gute Idee.

Denn ganz so alleine, wie manch einer glaube, sei er im Wald dann eben doch nicht. "'Ein Wald hat tausend Augen', heißt es, altes Förster-Sprichwort. Wir haben viele Jäger auf der Fläche, wir haben Waldarbeiter, die täglich hier sind und wir haben die Förster. Und wir schauen uns das ganz genau an, was da gemacht wird."

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Heinz Utschig, Leiter des Forstbetriebs Wasserburg am Inn, mit einem Stück Leseholz, das kostenfrei mitgenommen werden dürfte

Dieser Artikel ist erstmals am 01.11.2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.

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