Schnell ist es passiert: Man erwischt auf der Skipiste einen Stein oder eine Eisplatte, und schon kommt es zum Unfall. Trägt man dabei eine Verletzung davon, kann das schnell teuer werden. Die Behandlungs- und Arztkosten für ein gebrochenes Bein oder einen Bänderriss können schnell in die Tausende gehen – ganz egal, ob der Unfall selbst verschuldet war oder nicht. Deshalb ist es wichtig, sich finanziell abzusichern. Bestimmte Versicherungen sind dafür unerlässlich.
Privathaftpflichtversicherung bei Skiunfällen
Eine Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn man als Skifahrender einen Unfall verursacht und deckt die Folgekosten ab, etwa ärztliche Behandlungen, Schmerzensgeld, Schadenersatz oder Lohnfortzahlungen für das Opfer. So eine Privathaftpflichtversicherung kann dann schnell von existenzieller Bedeutung sein, denn bei einem Unfall haftet jeder für die Schäden, die er selbst verursacht. Bei Personenschäden können schnell Hunderttausende Euro zusammenkommen. Unberechtigte Ansprüche wehrt die Privathaftpflichtversicherung ab – notfalls auch vor Gericht. Teilweise müssen Skifahrerende auch eine Privathaftpflichtversicherung nachweisen – zum Beispiel in den Skigebieten in Italien, wie der Bund der Versicherten e. V. (BdV) betont. Aber auch unabhängig vom Skivergnügen sollte jeder eine Privathaftpflichtversicherung abschließen.
Forderungsausfalldeckung in der Haftpflichtversicherung
Es kann auch passieren, dass man von einem Skifahrenden angefahren wird, der keine Haftpflichtversicherung hat. Wenn er dann auch über kein ausreichendes Vermögen verfügt, um den entstandenen Schaden zu begleichen, kann der Geschädigte auf den Kosten sitzenbleiben. Für solche Fälle empfiehlt es sich, eine Forderungsausfalldeckung in der eigenen Haftpflichtversicherung zu verankern. Sie springt in genau solchen Fällen ein.
Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Zur Absicherung bei Unfällen, die eine Invalidität zur Folge haben, ist eine Unfallversicherung oder am besten eine Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert, sagt Bianca Boss vom BdV. Diese Versicherungen bieten Schutz, wenn man nach einem Unfall zum Beispiel nicht mehr arbeiten kann oder eine Invalidität nachbleibt. Wer das Geld für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht aufbringen kann oder wegen gesundheitlicher Probleme keine bekommt, sollte zumindest eine private Unfallversicherung abschließen, empfiehlt der BdV. Sie sei sozusagen die kleine Schwester der BU und zahle, wenn man durch einen Unfall lange ausfällt oder womöglich gar nicht mehr arbeiten kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Ernstfall eine monatliche Rente.
Die Unfallversicherung greift in der Regel weltweit und kann einen möglichen Kapitalbedarf sichern. Bei einem Unfall entstehen oft hohe Kosten, die von den gesetzlichen Krankenkassen nur teilweise übernommen werden. Sie übernimmt die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme - nicht nur für eine Bergung, sondern auch für weitere Leistungen – beispielsweise für behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen in der Wohnung. "Man sollte (...) unbedingt darauf achten, dass die Unfallversicherung auch die Kosten für unfallbedingte Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze in ausreichender Höhe übernimmt", sagt Bianca Boss. Hierfür sollten Kosten von etwa 25.000 bis 30.000 Euro abgesichert sein.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist für vorübergehende Auslandsreisen eine der wichtigsten Versicherungen, so der BdV. Ohne sie bleibt man möglicherweise auf den Kosten für medizinische Behandlungen und Rücktransport aus dem Urlaubsland sitzen. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt nämlich ausschließlich die üblichen Behandlungskosten des Urlaubslandes, maximal die regulären Kosten in Deutschland. Die Auslandsreise-Krankenversicherung springt dann ein und zahlt die Differenz. Innerhalb Europas kann man sich zwar mit seiner Chip-Karte in Arztpraxen behandeln lassen. Doch die Krankenkassen erstatten nur den Anteil zurück, der sich an deutschen Regelsätzen orientiert. Der medizinische Rücktransport nach Deutschland ist hingegen nicht mitversichert. "Zieht sich beispielsweise ein Skifahrer bei einem Sturz eine schwere Verletzung zu und muss deshalb zurück in die Heimat, müsste er die Kosten des Krankenrücktransports selbst tragen. Gerade aus diesem Grund ist es dringend anzuraten, für den Auslandsaufenthalt zusätzlich eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen", sagt Boss.
Wichtig ist im Vertrag eine bestimmte Klausel. Die Versicherung sollte zahlen, wenn ein Rücktransport "medizinisch sinnvoll" ist. Einige Versicherer zahlen nur bei einem Rücktransport, wenn er "medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet" ist. Das ist nur dann der Fall, wenn die medizinischen Standards im Urlaubsland so niedrig sind, dass ein Erfolg der Behandlung fragwürdig ist.
In den meisten Fällen unnötig: Sportgeräte-Versicherung
Besitzer einer Sportgeräte-Versicherung erhalten je nach Vertrag eine finanzielle Entschädigung, wenn das Sportgerät zum Beispiel durch Feuer, Elementarereignisse, einen Unfall während des Transportes oder durch eine Straftat Dritter beschädigt wird oder abhandenkommt. Aber so ein Vertrag hat viele Tücken: Die Höhe der Entschädigung ist meist auf eine Obergrenze festgelegt, und es besteht zumeist eine Selbstbeteiligung. Außerdem gilt nur eine Zeitwerterstattung. Der zu zahlende Beitrag für eine solche Versicherung ist nicht unerheblich. "Daher lohnt sich aus unserer Sicht eine solche Versicherung nicht", erläutert Bianca Boss vom Bund der Versicherten.
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