Ein Kind wäscht sich in einer Kindertagesstätte die Hände. Häufigeres Reinigen der Hände ist Teil des Hygienekonzepts.
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Ein Kind wäscht sich in einer Kindertagesstätte die Hände. Häufigeres Reinigen der Hände ist Teil des Hygienekonzepts.

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4 Fragen, 4 Antworten: Welche Hygiene-Regeln gelten in Kitas?

Eltern sind verunsichert: Was gilt denn nun in Kitas? Maskenpflicht, Hände-Desinfektion, Abstand wahren - wie verhalte ich mich richtig, wenn ich mein Kind in Corona-Zeiten in die Kindertagesstätte bringe?

In Bayerns Kitas gilt seit 1. September ein Drei-Stufen-Plan, der sich an dem in Bayern geltenden Corona-Warnsystem orientiert. Das teilte die bayerische Familienministerin Carolina Trautner (CSU) zu Beginn des neuen Kindergartenjahres mit. Damit will die Ministerin vermeiden, dass Kitas geschlossen werden müssen. Wenn doch, dann soll es allenfalls zu örtlichen Schließungen kommen.

Dennoch sind Eltern und Erzieherinnen häufig verunsichert: Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich mein Kind in die Kindertagesstätte bringe? Wir haben ein paar wesentliche Punkte, die immer wieder nachgefragt werden, zusammengefasst.

Frage 1: Was ist der Drei-Stufen-Plan bzw. wann werden Kitas geschlossen?

Seit 1. September gilt der Drei-Stufen-Plan in bayerischen Kitas. Als Richtwert für den Drei-Stufen-Plan gilt, wie viele neue Infektionen über die letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt hinzugekommen sind, die sogenannte 7-Tage-Inzidenz. Stufe 1 gilt bei einem Auftreten von weniger als 35 Fällen pro 100.000 Einwohner. Stufe 2 kann ausgerufen werden, wenn über 35 neue Fälle auftreten, Stufe 3 bei über 50 Fällen.

In Stufe 1 gilt der normale Kindergarten-Betrieb. In Stufe 2 sind feste Gruppen vorgesehen und die Erzieher müssen Mund-Nasen-Schutz tragen. In Stufe 3 gelten verschärfte Regeln, je nach Vorgabe auch eine Notbetreuung mit einer reduzierten Gruppengröße. Diese ist abhängig von der personellen und räumlichen Ausstattung der Kita. Die Entscheidung über Maßnahmen trifft das jeweilige Gesundheitsamt. Eine komplette Schließung einer Kindertagesstätte soll aber möglichst vermieden werden.

Frage 2: Müssen Erzieherinnen, Kinder oder Eltern Masken tragen?

Erzieherinnen und Erzieher sind in Stufe 2 und 3 verpflichtet, eine Maske zu tragen. Eltern haben einen Mund-Nasen-Schutz in der Einrichtung aufzusetzen, wenn sie das Kind bringen oder holen. Begleiten Eltern ihre Kinder in der Eingewöhnungsphase, sollten sie ebenfalls eine Alltagsmaske anlegen. Kinder unter sechs Jahren müssen dagegen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Frage 3: Welche weiteren Hygiene-Vorschriften gelten in Kitas?

Für Kinder gilt: Gründliches Händewaschen reicht. Eine Händedesinfektion ist nicht nötig. Abstände zwischen Erzieherinnen und Kindern müssen nicht eingehalten werden. Körperkontakt ist wichtig, gerade wenn Erzieher helfen oder trösten müssen.

Eine gründliche Lüftung der Räume einmal pro Stunde ist wichtig. Eine feste Gruppeneinteilung gilt in Stufe 2 und 3, dann auch für die Einnahme der Mahlzeiten. Geschwisterkinder sollten in einer Gruppe betreut werden. Trinkgefäße oder Stifte werden besser nicht mit anderen Kindern geteilt. Es gilt die Husten- und Nies-Etikette: Papiertaschentücher sofort entsorgen oder in die Armbeuge Niesen oder Husten.

Aktivitäten und Singen sollten möglichst draußen stattfinden. Die Eingewöhnungsphase mit Eltern findet mit Mund-Nasen-Schutz statt. Bring- und Abholzeiten können entzerrt werden und Kinder im Freien ihren Eltern übergeben werden. Für Beschäftigte in den Kitas bzw. Eltern gilt generell: Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.

Ganz grundsätzlich gilt: Kinder dürfen eine Kita besuchen, solange sie keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit haben, nicht in Kontakt zu einer SARS-CoV-2-infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sind und sie keiner sonstigen Quarantäne-Maßnahme unterliegen.

Frage 4: Dürfen Kinder mit Schnupfen in die Kita?

Kinder mit einer Schnupfennase und leichtem Husten dürfen weiterhin in die Kita, solange sie kein Fieber haben. Kinder unter sechs Jahren müssen auch keine Maske tragen. Sollte ein Kind im Tagesverlauf krank werden, muss nicht vom Personal Fieber gemessen werden, sondern Erzieherinnen können nach Augenmaß entscheiden, ob das Kind bleiben darf oder abgeholt werden soll.

Treten beim Kind Symptome wie Fieber, starker Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall auf, kann es die Kindertagesbetreuung nicht weiter besuchen. Die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten sollten das Kind dann zeitnah aus der Kita abholen und gegebenenfalls einen Arzt aufsuchen. Es soll zu Hause betreut werden, bis es wieder gesund ist. Nach 48 Stunden ohne Symptome und Fieber kann das Kind ohne ärztliches Attest wieder in die Kita.

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