Erstmals seit seiner Festnahme hat ein wegen Mordes angeklagter Jugendlicher gestanden, einen 14-jährigen Mitschüler mit einem Kopfschuss getötet zu haben. Der 15-Jährige ließ am Montag vor dem Landgericht Würzburg eine entsprechende Erklärung durch seine Verteidiger verlesen, wie Gerichtssprecherin Martina Pfister-Luz zur nicht öffentlichen Verhandlung berichtete. Der Angeklagte selbst äußerte sich nicht und beantwortete zur Sache auch keine Fragen. Der Schuss sei allerdings nicht geplant gewesen, sondern aus der Situation heraus entstanden. Des Weiteren bereue der Angeklagte die Tat und wünschte, er könne alles rückgängig machen. Zum möglichen Motiv gab es dagegen zunächst keine Informationen.
Darüber hinaus berichtet die Sprecherin, dass es einen Wechsel in der Verteidigung gegeben habe. Anstelle von Dr. Johannes Makepeace wurde, auch in dessen Einvernehmen, Dr. Hans-Jochen Schrepfer zum Pflichtverteidiger neben Roj Khalaf bestellt.
Schrepfer präzisiert auf Anfrage zum Tathergang: Der Schuss sei nach Angaben seines Mandanten im Zuge eines Handgemenges gefallen. Demnach sollte bei dem Treffen der beiden Jugendlichen eine Art "Waffendeal" erfolgen.
Mordlust als Motiv?
Seit dem 3. Mai steht der 15-Jährige in Würzburg vor Gericht. Laut Anklage tötete er im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule in Lohr am Main (Landkreis Main-Spessart) den 14-jährigen Italiener mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole. Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart.
Seit seiner Festnahme am Tattag hatte der Angeklagte zu den Vorwürfen der Ermittler geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Deutsche den Serienmörder Jeffrey Dahmer, der eine der grausigsten Mordserien der USA verübte und über den es eine Netflix-Serie gibt, verehrt. Er soll die Tat nur begangen haben, um jemanden zu töten - also aus Mordlust.
Zugang zur Tatwaffe noch unklar
Da der Angeklagte jugendlich ist, schreibt das Gesetz eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen vor. In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist unter engen Voraussetzungen möglich. Die Tatwaffe, eine Neun-Millimeter-Pistole des Typs Ceska CZ 75, gehörte einem 66-Jährigen, der im selben Haus wie der Angeklagte lebte. Wie der Jugendliche aber an die Waffe kam, ist öffentlich bisher nicht bekannt.
Die Hauptverhandlung wird am Freitag, 17.05.2024 fortgesetzt. Laut Gerichtssprecherin ist eine Vernehmung eines Polizeibeamten vorgesehen.
Mit Informationen von dpa
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