Bayern, München: Markus Söder (l-r, CSU), Ministerpräsident von Bayern, Ilse Aigner (CSU), Präsidentin des bayerischen Landtags, Hans-Joachim Heßler, Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, und Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, nehmen anlässlich "75 Jahre Bayerische Verfassung" an einem Festakt im Nationaltheater teil.
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75 Jahre Bayerische Verfassung: Fundament der Werteordnung

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75 Jahre Bayerische Verfassung: Fundament der Werteordnung

75 Jahre Bayerische Verfassung: Fundament der Werteordnung

Mit einem Festakt ist im Münchner Nationaltheater das 75-jährige Jubiläum der Bayerischen Verfassung gefeiert worden. Allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit: Aus Pandemie-Gründen wurden keine Gäste zugelassen. Prominenz war trotzdem anwesend.

Den Festvortrag hielt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth. Er erinnerte daran, dass die Bayerische Verfassung älter ist als das Grundgesetz. Er würdigte die Verfassung als Fundament der Werteordnung des Freistaates Bayern. Einerseits hätten kurz nach der Nazizeit alle Auswirkungen der Hakenkreuzmentalität ausgerottet werden müssen, andererseits sollte das Volk für die ihm nicht vertraute Staatsform der Demokratie gewonnen werden.

Harbarth nannte den Staatsrechtler Hans Nawiaski und der bisher einzigen sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Bayerns, Wilhelm Hoegner, als Väter der bayerischen Verfassung. Beide hatten die Nazizeit größten Teils im Schweizer Exil verbracht und von dort einige Ideen mitgebracht.

Verfassung mit Besonderheiten

Harbarth ging dann auf einige Besonderheiten der bayerischen Verfassung ein: Er nannte Volksbegehren und Volksentscheide, die dafür sorgen, dass nicht nur das Parlamente eine Gesetzgebungskompetenz hat, auch das Volk. Und er hob die Popularklage hervor: Diese ermögliche Rechtschutz für jedermann. Ohne selbst betroffen zu sein, kann Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben werden, wenn eine Rechtsvorschrift möglicherweise gegen die Bayerische Verfassung verstößt.

Aigner: Verfassung sieht auch Pflichten vor

Nach der Festrede diskutierten Landtagspräsidentin Ilse Aigner, Ministerpräsident Markus Söder und der Präsident Verfassungsgerichtshofes, Hans-Joachim Heßler, über Wert und Zukunft der Bayerischen Verfassung. Aigner hob besonders die Pflichten hervor, die die Verfassung für seine Bürger vorsieht: Die Treuepflicht, die Pflicht zur Übernahme von Ehrenämtern, oder die Pflicht, sich gegenseitig zu helfen.

Aigner sagte, sie finde das etwas Bemerkenswertes, weil es viel über den Staatsaufbau aussage. Und die Rechte und der Freiheitsanspruch der Bürger seien nicht unendlich: Sie endeten immer dort, wo sie die Freiheit Anderer eingeschränkten.

Söder wünscht sich mehr Gemeinsinn

Aigner, Heßler und Söder prophezeiten der Bayerischen Verfassung eine längere Zukunft. Heßler sagte, er wünsche sich, dass auch weiter gelte, was in der Präambel stehe: Dass sie Menschlichkeit, Freiheit und Recht befördern solle – das habe sie jetzt schon 75 Jahre lang gemacht.

Ministerpräsident Söder stellte das Gemeinwohl in den Vordergrund: Er wünsche sich, das habe die Pandemie gezeigt, dass wieder mehr Bekenntnis zum Gemeinwohl komme. Laut Söder ist eine Verfassung geschriebenes Recht. Aber dieses müsse von den Menschen erfüllt werden. Er hoffe und wünsche sich, dass die Menschen wieder mehr zusammenrückten.

Zum Abschluss der Veranstaltung spielte das Bayerische Staatsorchester dann drei Hymnen: die bayerische, die deutsche und auch die europäische.

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