Archivbild: Eingang von Legoland im schwäbischen Günzburg
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Nach dem Achterbahnunfall 2022: Strafbefehl gegen zwei Legoland- Mitarbeiter

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Amtsgericht erlässt Strafbefehl gegen zwei Legoland-Mitarbeiter

Amtsgericht erlässt Strafbefehl gegen zwei Legoland-Mitarbeiter

29 Menschen waren bei dem Unfall in der Achterbahn Feuerdrache im August 2022 verletzt worden. Nach mehr als einjährigen Ermittlungen gibt es nun Strafbefehle – gegen zwei Mitarbeiter. Sie sollen bei einer Panne falsch reagiert haben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Bei einem Unfall auf einer Achterbahn im Legoland im schwäbischen Günzburg wurden im Sommer des vergangenen Jahres 29 Menschen leicht verletzt. Zwei Mitarbeiter werden nun dafür verantwortlich gemacht. Sie sollen falsch reagiert haben.

Vorwurf: Fahrlässige Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft Günzburg wirft den 34 und 56 Jahre alten Legoland-Mitarbeitern fahrlässige Körperverletzung in 29 tateinheitlichen Fällen vor. Das Amtsgericht Günzburg verhängte zudem Geldstrafen im mittleren beziehungsweise niedrigen vierstelligen Bereich. Die beiden hätten mehrere Bedienungsfehler gemacht – davon geht die Staatsanwaltschaft im Schreiben zum Abschluss ihrer Ermittlungen aus. Beide haben bereits Einspruch eingelegt.

Alles fing mit einer Sensorstörung an

Alles begann laut Staatsanwaltschaft mit der Störung eines Sensors. Die Achterbahn "Feuerdrache" wurde daraufhin automatisch angehalten. Weil zu diesem Zeitpunkt offenbar keine Techniker oder Elektriker verfügbar waren, entschloss sich der 56-Jährige demnach, den Fehler selbst zu beheben. Dabei half ihm der 34-jährige Mitarbeiter. Dieser arbeitete aber erst seit kurzem im Legoland.

System soll einen Zug nicht mehr erkannt haben

Die beiden sollen die Anlage dann auf einen sogenannten "Handbetrieb" umgestellt haben, bei dem sie die Züge auf ihr Kommando losfahren ließen. Wegen der falschen Bedienung soll das System dann aber einen Zug nicht mehr richtig erkannt haben.

Als der 56-Jährige daraufhin auf den automatischen Betrieb zurückstellte, fuhr ein zweiter Zug in den ersten hinein. 29 Menschen wurden bei der Karambolage leicht verletzt und erlitten vor allem Prellungen und Hämatome.

Wann die Verhandlung vor dem Amtsgericht Günzburg stattfindet, soll noch in diesem Jahr festgelegt werden. Mit einem Beginn rechnet das Gericht aber nicht vor Frühjahr 2024.

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