Hanna S. und Symbolbild Handschellen
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Anklage gegen Hanna S. erhoben: Wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung

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Anklage wegen Mordversuchs gegen Hanna S. aus Nürnberg

Anklage wegen Mordversuchs gegen Hanna S. aus Nürnberg

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen Hanna S. aus Nürnberg erhoben. Die Anklagepunkte: Mitgliedschaft in einer linksextremen kriminellen Vereinigung, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Wie die Generalbundesanwaltschaft (GBA) in Karlsruhe erst jetzt mitteilte, hat sie am 20. September vor dem Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht München Anklage gegen Hanna S. aus Nürnberg erhoben. Die junge Frau soll Mitglied einer linksextremen kriminellen Vereinigung sein und im Februar 2023 auf einem Neonazi-Treffen im ungarischen Budapest mit weiteren Mitgliedern gewalttätig gegen rechtsextreme Demonstranten vorgegangen sein. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor.

Demnach soll sich Hanna S. spätestens Anfang Februar 2023 einer linksextremistischen Vereinigung angeschlossen haben. Die Mitglieder teilten eine militante linksextremistische Ideologie, die eine Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und des staatlichen Gewaltmonopols beinhalte, heißt es in der Mitteilung.

Angriffe bei rechtsextremen Gedenkmarsch in Budapest

Die Vereinigung soll es sich zum Ziel gesetzt haben, mit Gewalt gegen Angehörige des politisch rechten Spektrums vorzugehen. Vor diesem Hintergrund verübten Mitglieder der Vereinigung im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt Budapest mindestens fünf körperliche Angriffe auf Personen. Die Vorfälle ereigneten sich am Rande eines rechtsextremen SS-Gedenkmarsches, dem sogenannte "Tag der Ehre", zu dem Rechtsextreme aus ganz Europa nach Budapest reisen.

Hanna S. soll sich zusammen mit anderen Mitgliedern der Vereinigung an zwei Überfällen auf insgesamt drei Personen an öffentlichen Plätzen in Budapest beteiligt haben. In beiden Fällen verfolgte die Gruppierung die Opfer zunächst für eine kurze Zeit unauffällig, um dann mit Schlagwerkzeugen einen Angriff auszuführen, so der Vorwurf.

Opfer erleiden Kopfwunden und Prellungen

Bei dem ersten Vorfall am 10. Februar 2023 soll ein Vereinigungsmitglied den Geschädigten mit einem Teleskopschlagstock zu Boden gebracht haben. Dort traten und schlugen ihn dann auch andere Mitglieder mit Schlagstöcken und sonstigen Schlagwerkzeugen wiederholt mit großer Wucht in den Bereich von Kopf und Oberkörper.

Einige Gruppenmitglieder, darunter die Angeschuldigte, fixierten die Beine und Arme des Geschädigten am Boden, um ihn daran zu hindern, eine Schutzhaltung einzunehmen. Das Opfer erlitt dadurch erhebliche Kopfwunden, die zum Tode hätte führen können.

Bei dem zweiten Vorfall am 11. Februar 2023 schlug die Gruppierung auf die beiden Geschädigten mit Schlagstöcken und einem kleinen Hammer ein. Eines der Opfer erhielt mindestens 15 Schläge überwiegend am Kopf, das andere wurde ebenfalls von mehreren Schlägen getroffen. Anschließend besprühten die Angreifer die Geschädigten mit Pfefferspray. Diese trugen Kopfplatzwunden und Prellungen davon.

Aufsehen rund um den Fall Hanna S.

Die Beschuldigte wurde am 6. Mai 2024 im Nürnberger Stadtteil Gostenhof festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der Fall hatte für großes Aufsehen und Solidaritätsdemonstrationen zur Freilassung von Hanna S. geführt. Unter anderem demonstrierten ihre Freunde und Sympathisanten auch, weil sie eine Auslieferung ins autoritär geführte Ungarn und dort einen Prozess vor einer "nicht unabhängigen Justiz" befürchteten.

Der Anwalt von Hanna S. zeigt sich empört über die Anklageerhebung durch die Generalbundesanwaltschaft. Die hatte Anklage wegen versuchten Mordes beim Oberlandesgericht München erhoben. Der Verteidiger wirft der Generalbundesanwaltschaft vor, dass Verfahren gegen seine Mandantin zu "eskalieren", heißt es in einer Mitteilung des Nürnberger Rechtsanwalts Yunus Ziyal. Schon im Parallelverfahren gegen ein weiteres mutmaßliches Mitglied der Gruppe, Maja T., habe der Bundesgerichtshof es abgelehnt, den entsprechenden Haftbefehl wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes zu erlassen. Dies sei nun auch bei Hanna S. der Fall: Der Haftbefehl beschränke sich auf den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung. Für die Einstufung als versuchten Mord fehle es am erforderlichen Tötungsvorsatz, macht der Rechtsanwalt geltend.

Eine BR-Anfrage bei der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft, ob mittlerweile überhaupt ein Auslieferungsantrag aus Ungarn vorliegt, läuft.

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