Der Bruder eines mutmaßlichen Opfers hat sich an den Bayerischen Rundfunk gewandt. Der Mann möchte anonym bleiben. Seine Geschichte und seine Vorwürfe erzählen wir hier: Er hatte sich als amtlich bestellter Betreuer um seinen schwer erkrankten Bruder gekümmert. Der wollte einmal, dass er Geld für verschiedene Investitionen bar von seinem Konto abhebt und den Rest – über insgesamt 50.000 Euro – dem Bankberater bar übergibt, damit der das Geld auf eine bereits bestehende Kapitallebensversicherung einzahlt.
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Unregelmäßigkeit bemerkt
Als der Betreuer turnusmäßig die Versicherungsunterlagen und -auszüge überprüfte, merkte er, dass sich der Kontostand nicht erhöht hatte. Und, dass Geld fehlt. Daraufhin hat er den Bankberater angesprochen. Gegenüber BR24 sagte er: "Am Tag der Feststellung kam der Geldberater ins Haus, wollte Geld suchen mit der fadenscheinigen Aussage: Die alten Leute verstecken an den unterschiedlichsten Stellen Geld, unter der Badewanne in Fliesen und im Keller machen sie eine Fliese locker und verstecken an den unterschiedlichsten Stellen das Geld. Es geht hier um mehrere hunderttausend Euro. Er war auch bei uns im Haus. Wir haben natürlich nichts gefunden. Dann hat er sich verabschiedet mit den Worten: 'Am besten ist, wie es ist. Wir lassen es, wie es ist. Das wäre das Beste', das waren die letzten Worte, die ich mit ihm gesprochen habe."
Überprüfung verlangt
Damit wollte sich der Betreuer aber nicht abfinden. Er ging zur Sparkasse und informierte die dortige interne Prüfabteilung. Weil es nach seiner Überzeugung Barabhebungen gegeben hat, die weder er noch sein mittlerweile gestorbener Bruder vorgenommen haben. "Für mich war es besonders schlimm, weil mein Bruder sein Leben lang nur gespart hat", sagt der Mann.
Die Prüfabteilung der Sparkasse teilte dem Betreuer nach dessen Aussage etwa ein halbes Jahr später mit, dass intern alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Abhebungen seien von ihm und seinem Bruder getätigt worden, sagt die Sparkasse. Der Betreuer aber sagt: Sein Bruder sei zu den Abhebungszeitpunkten im Krankenhaus oder auf Reha gewesen.
Daraufhin strengte der Betreuer ein Zivilverfahren gegen die Sparkasse an. Das Landgericht Schweinfurt wies die Klage jedoch zurück. Eine mögliche Unterschriften-Manipulation auf Barauszahlungsbelegen habe nicht nachgewiesen werden können, sagten die Richter. Gegen das Urteil hat der Betreuer Berufung beim Oberlandesgericht Bamberg eingelegt. Eine Entscheidung dazu gibt es noch nicht.
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Gegen den festgenommenen Anlageberater ermittelt mittlerweile die Staatsanwaltschaft. Markus Küstner, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt, sagte im BR24-Interview: "Nach dem derzeitigen Stand müssen wir davon ausgehen, dass der Beschuldigte seine Stellung als Angestellter einer Bank missbraucht hat, um so in den Kontakt zu den Kunden der Bank zu kommen und hat ihnen dann vorgegaukelt, dass er ihre Gelder gewinnbringend an der Steuer vorbei anlegen könnte. Viele der Geschädigten haben das geglaubt und haben größere Bargeldmengen direkt an den Beschuldigten zwecks Anlage übergeben. Tatsächlich kam es natürlich nie – in keinem Fall – zu einer Anlage nach derzeitigem Stand der Ermittlungen."
Spieß umgedreht: Schuldvorwurf gegenüber dem Anleger
Vor den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der jetzt festgenommene Anlagenberater den amtlich bestellten Betreuer angezeigt. Der Mann schildert das so: "Dann bekomme ich plötzlich eine Strafanzeige wegen Verleumdung und Übler Nachrede. Das hat mich total umgeschmissen, bin zweimal zusammengebrochen. Ich habe mein Vertrauen in alles verloren. Also, ich traue keinem Menschen mehr."
Festgenommener Anlagenberater schweigt zu Vorwürfen
Bislang hat der festgenommene Anlagenberater laut Staatsanwaltschaft Schweinfurt in der Untersuchungshaft zu den Vorwürfen noch keine Aussage gemacht.
Die Festnahme war im November. Die bislang ermittelten Taten sollen bis ins Jahr 2013 zurückgehen. Anstoß für ein Ermittlungsverfahren war laut Staatsanwaltschaft eine Anzeige einer Privatperson. "In den derzeit bekannten Verfahren handelt es sich durchweg um ältere, wohlhabende Menschen größtenteils älter als 80 Jahre", so die Staatsanwaltschaft. In einem Fall soll ein Anleger um gut 400.000 Euro geschädigt worden sein. Ermittelt wird noch gegen zwei weitere Personen.
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