Der Vorfall hat vor rund einem Jahr für große Empörung gesorgt: Ein junger Mann mit rechtsradikaler Gesinnung hatte in der Silvesternacht 2022 versucht, einen Feuerwerkskörper in die Synagoge in Ermreuth im Landkreis Forchheim zu werfen, um diese in Brand zu stecken. Das Landgericht Bamberg verurteilte den 22-Jährigen am Donnerstag wegen versuchter schwerer Brandstiftung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wegen rechtsextremer Gesinnung keine Bewährung möglich
Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, dass aufgrund der Schwere der Tat und der rechtsextremen Gesinnung des Angeklagten zum Tatzeitpunkt die Strafe nicht auf Bewährung ausgesetzt werden könne. In erster Instanz war der junge Mann vom Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Es bleibt also dabei. Der 22-Jährige muss ins Gefängnis.
Staatsanwalt: Brand der Synagoge billigend in Kauf genommen
Zudem habe der Angeklagte ein nicht therapiertes Alkoholproblem. Der Anwalt des Angeklagten forderte ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung unter der Auflage, dass sich der 22-Jährige zeitnah um eine stationäre Alkoholentwöhnungstherapie bemüht. Die Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten Haft in erster Instanz sei zurecht verhängt worden, meinte jedoch der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe den Brand der Synagoge billigend in Kauf genommen.
Wegen Alkoholproblem keine Erinnerung an Tathergang
Der 22-Jährige hatte in der Nacht zum Neujahr 2023 die Scheibe einer Synagoge in Ermreuth eingeschlagen und wollte einen Feuerwerkskörper in die Synagoge werfen. Das Feuerwerk zündete jedoch nicht. Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Bamberg hatte der Angeklagte seine Tat gestanden, sich aufgrund von Alkoholeinfluss aber nicht mehr an den genauen Tathergang erinnern können. Diese Aussage wiederholte der 22-Jährige heute in dem Berufungsprozess.
Ermittler finden beim Angeklagten rechtsradikale Schriften
Eine Überwachungskamera hatte die Tat aufgezeichnet. Auf dem Handy des 22-Jährigen fanden Ermittler zahlreiche Bilder, Texte und Musikstücke mit rechtsradikalem und antisemitischem Inhalt. Bei der Verhandlung am Donnerstag sagten ein Polizeibeamter als Zeuge und ein psychiatrischer Gutachter vor dem Landgericht Bamberg aus. Bei dem 22-Jährigen seien einige Kriterien für eine Alkoholabhängigkeit erfüllt, so der Gutachter. Er sei vermindert schuldfähig. Trotz des Trinkens am Wochenende bekomme der junge Mann bisher sein Privatleben und die Arbeit noch in den Griff. Eine stationäre Therapie wäre für ihn wichtig, so der Sachverständige.
Angeklagter: Bin kein Nazi und will Therapie machen
Der Angeklagte, der in dieser Sache bisher fünf Monate im Gefängnis saß, sagte vor dem Landgericht Bamberg, dass er nun sein Leben auf die Reihe kriegen wolle. Er wäre bereit, eine stationäre Therapie zu machen. Er sei kein Nazi und auch noch nie auf rechtsradikalen Demos oder Veranstaltungen gewesen. Bei seinem Mandanten liege keine gefestigte rechtsextreme Geisteshaltung vor, so der Anwalt des Angeklagten.
Richter: Zum Tatzeitpunkt rechtsextreme Gesinnung
Der Richter und die Staatsanwaltschaft sahen das anders: Sie attestierten dem jungen Mann zum Tatzeitpunkt eine rechtsextreme Gesinnung. Dieser Geisteshaltung müsse man entgegenwirken, so der Vorsitzende Richter. Die Anklage war vom Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz erhoben worden. In der Synagoge befanden sich zum Tatzeitpunkt keine Personen. Es gab also keine Verletzten. Es entstand aber ein Sachschaden in Höhe von rund 1.800 Euro. Die Synagoge aus dem Jahr 1822 wurde 1994 saniert und diente seitdem als Haus der Begegnung und der Kultur.
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