Nach einem mutmaßlichen antisemitischen Vorfall an der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) in Regensburg ermittelt die örtliche Staatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung. Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem BR mit.
Gleichsetzung der Situation im Gazastreifen mit Shoa
So soll auf einem Aushang zur Ankündigung einer Lehrveranstaltung die aktuelle Situation der Menschen im Gazastreifen mit der Shoa, also dem Völkermord der Nationalsozialisten an den europäischen Jüdinnen und Juden im Zweiten Weltkrieg, gleichgesetzt worden sein. Auch die OTH selbst bestätigt den Vorfall.
Aussagen des Aushangs hätten aus Sicht der Hochschulleitung in einzelnen Formulierungen klar eine Grenze überschritten und seien möglicherweise als antisemitisch einzustufen, teilt eine Sprecherin mit. Daher habe die Hochschulleitung umgehend rechtliche Schritte eingeleitet und zur Abklärung des Verdachts einer strafbaren Äußerung Strafanzeige erstattet. Auch die Landesanwaltschaft Bayern wurde eingeschaltet, um disziplinarrechtliche Maßnahmen zu prüfen, so die Stellungnahme der Hochschule. Das deutet darauf hin, dass kein Studierender im Verdacht steht.
Stellungnahme der OTH Regensburg: "Kein Platz für Antisemitismus"
Der Fall zeige, dass an der OTH Regensburg kein Platz für Antisemitismus sei, sondern bereits Verdachtsfällen unverzüglich mit Entschiedenheit entgegengetreten werde. "Als Hochschule schätzen wir die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Lehre als hohes Gut. Wir treten aber jeder Form von Antisemitismus, Rassismus und anderen diskriminierenden Äußerungen entschieden entgegen. Wir möchten ein Umfeld bieten, in dem sich alle Hochschulangehörigen unabhängig von Herkunft oder Überzeugung respektiert und sicher fühlen", so die Stellungnahme weiter. Die Hochschulleitung hatte sich mit einem gleichlautenden Statement auch bereits an alle Lehrenden und Studierenden der OTH gewandt.
Die Staatsanwaltschaft muss nun prüfen, ob die auf dem Aushang getroffenen Äußerungen möglicherweise strafbar sind, oder gegebenenfalls auch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind, so der Sprecher der Ermittlungsbehörde.
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