Nach dem Amtsgericht muss sich nun das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Strafverfahren gegen vier Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten beschäftigen. Sowohl die Verurteilten als auch die Staatsanwaltschaft sind gegen das Urteil des Amtsgerichts in Berufung gegangen, sagte eine Gerichtssprecherin dem Bayerischen Rundfunk am Montag.
Klimaaktivisten wurden zu Geldstrafen verurteilt
Zum Hintergrund: Vier Klimaaktivisten im Alter von 24 bis 65 Jahren hatten sich am 22. Februar des vergangenen Jahres auf die Ausfahrt Nürnberg-Westring des Frankenschnellwegs geklebt. Vor dem Amtsgericht Nürnberg wurden die vier Aktivisten Ende Januar wegen gemeinschaftlicher Nötigung zu einer Geldstrafe von jeweils 40 Tagessätzen von zehn bis 60 Euro – gemessen am jeweiligen Einkommen – verurteilt.
Die Richterin befand, dass die Angeklagten einen "Zwang auf die Autofahrer ausgeübt" hätten, die auf dem Weg zur Arbeit oder zum Arzt waren oder sonstige Dinge hätten erledigen wollen. Die Richterin hielt den Angeklagten dennoch zugute, dass sie sich für einen guten Zweck einsetzen. Keiner bezweifle die Klima-Krise, aber sie hätten das falsche Mittel gewählt.
Staatsanwaltschaft forderte Bewährungsstrafen
Die Staatsanwaltschaft sah in dem Vorgehen der Klimaaktivisten eine gemeinschaftliche Nötigung in einem besonders schweren Fall und 18 weiteren Fällen und forderte deshalb neun Monate auf Bewährung für die vier Klima-Aktivisten. Die Verteidiger forderten für ihre Mandanten Freispruch.
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