Nach langen Debatten will die Ampel-Koalition eine Legalisierung von Cannabis besiegeln. Voraussichtlich kommende Woche soll der Bundestag über die Gesetzespläne abstimmen. Damit einher geht die Frage, wie zukünftig mit Cannabiskonsum im Straßenverkehr umgegangen werden soll.
Grenzwert für Cannabis hinterm Steuer
Berauschende Mittel machen den Straßenverkehr grundsätzlich unsicherer. Nach einem Bier darf man aber oft noch Auto fahren, denn es gilt eine gesetzliche 0,5-Promillegrenze. Nun will die Ampel-Koalition eine Legalisierung von Cannabis mit diversen Vorgaben wahr machen. Ermittelt werden soll begleitend auch, wie ein verantwortbarer Grenzwert für den Wirkstoff THC gefasst werden könnte.
ADAC für strenge Regeln bei Fahranfängern
Der Autofahrerclub ADAC schlägt eine differenzierte Regelung mit strengeren Vorgaben für Fahranfängerinnen und Fahranfänger vor – und dringt überhaupt auf eine breite Aufklärung über erhöhte Unfallrisiken. "Klar ist, dass mit der Sicherheit im Straßenverkehr nicht experimentiert werden darf", sagte ein ADAC-Sprecher auf Anfrage. Der Konsum von Cannabis könne die Wahrnehmung verändern und das Reaktionsvermögen negativ beeinflussen.
Insbesondere Personen, die im Zuge einer Legalisierung Cannabis ausprobieren wollen und sich vorab nicht mit seiner bewusstseinsverändernden Wirkung auseinandergesetzt haben, seien sich dieser Gefahr womöglich nicht ausreichend bewusst. Eine intensive Aufklärung der Bevölkerung zu den erhöhten Unfallrisiken sei daher unverzichtbar und sollte frühzeitig umgesetzt werden.
Was gilt aktuell?
Die Festlegung eines Grenzwerts erfolge durch den Gesetzgeber, heißt es aus dem Verkehrsministerium. Eine Expertengruppe des Ministeriums beschäftige sich aktuell mit möglichen Grenzwertbestimmungen. Die Ergebnisse sollen im Frühjahr vorliegen.
Bis dahin gilt aber nicht einfach nichts. Im Gegenteil: Ordnungswidrig handelt nach aktueller Rechtslage, wer "unter Wirkung" bestimmter berauschender Mittel - zu denen Cannabis gehört - ein Kraftfahrzeug führt. Und eine solche Wirkung liegt vor, wenn die Substanz im Blut überhaupt nachgewiesen werden kann. Ein Grenzwert wie 0,5 Promille bei Alkohol steht bisher nicht im Gesetz.
In der Rechtsprechung hat sich aber ein Wert von 1 Nanogramm THC pro 100 Milliliter Blut etabliert – ab dann drohen laut Verkehrsministerium Sanktionen: bis zu 3.000 Euro Geldbuße, bis zu drei Monate Fahrverbot sowie zwei Punkte in der Flensburger Datei. Ausgenommen ist ärztlich verschriebenes Cannabis als Arzneimittel.
Grenzwert soll eventuell angehoben werden
Diskutiert wird schon länger darüber, ob dieser faktische Grenzwert angepasst werden sollte. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten 2022 für eine "angemessene" Heraufsetzung aus. Denn der aktuell angewandte Wert von einem Nanogramm liege deswegen so niedrig, damit er den Nachweis von Cannabiskonsum ermögliche. Dies führe aber dazu, dass viele Betroffene sanktioniert würden, bei denen sich eine "Wirkung" im Sinne einer möglichen Minderung der Fahrsicherheit aus wissenschaftlicher Sicht nicht tragfähig begründen lasse.
Das Verkehrsministerium will sich vorab nicht festlegen und zunächst die Ergebnisse der Expertengruppe abwarten. Für den ADAC ist klar: Bei Fahranfängern sollte weiterhin die bloße Möglichkeit einer Wirkung der berauschenden Substanz bei 1,0 Nanogramm THC sanktioniert werden. Jenseits dieser besonders gefährdeten Gruppe müsse das Ziel sein, einen Wert zu definieren, "bei dem eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit tatsächlich zu erwarten und nicht nur theoretisch möglich ist".
Nächste Woche: Abstimmung im Bundestag
Wenn das Gesetz so durchgeht, soll von 1. April an der Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen für Volljährige zum Eigenkonsum erlaubt sein. Vom 1. Juli an sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.
Ob es in Zukunft mehr Fälle von Cannabis am Steuer geben wird, hänge sicher auch damit zusammen, wie gut und intensiv die Bevölkerung über die erhöhten Unfallrisiken aufgeklärt werde, heißt es beim ADAC. "Dabei ist auch ausreichend darüber zu informieren, dass das Fahren unter Drogen strafbar bleibt."
Mit Informationen von dpa.
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