Einkaufen wann man will und das auch noch weltweit ohne Probleme – auch dieses Jahr werden wieder viele Online-Shopping nutzen, um ihre Weihnachtsgeschenke zu kaufen. An speziellen Tagen wie dem heutigen Black Friday, an dem viele Online-Händler günstige Angebote haben, ist der Ansturm besonders hoch.
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Paket aus Nicht-EU-Land kann schnell teuer werden
Das Hauptzollamt Augsburg weist nun anlässlich des Black Friday darauf hin, dass auch bei ihnen die Vorweihnachtszeit Hochsaison ist und dass Online-Shopper aufpassen sollten. Das gilt besonders, wenn ein Paket aus einem Nicht-EU-Land kommt. Bei Händlern aus dem EU-Ausland können unter Umständen Einfuhrzölle und Einfuhrumsatzsteuer anfallen, bei manchen Waren wie Tabak, Kaffee oder Alkohol zusätzlich außerdem Verbrauchssteuern. Die tatsächlichen Kosten für ein Produkt könnten dann je nach Warenwert allein wegen der Einfuhrumsatzsteuer mindestens um 19 Prozent höher liegen. Ausnahmen gibt es lediglich für private Geschenksendungen – die sind bis zu einem Wert von 45 Euro steuerfrei.
Zur Steuer kommt oft noch Servicegebühr dazu
Sollte eine Steuer beim Zoll anfallen, geht der Paketzusteller – also etwa die Post – meist in Vorleistung und erledigt die Formalitäten, heißt es in der Mitteilung des Zolls. Wer Waren online bestellt, sollte dabei aber beachten, dass viele Zusteller eine zusätzliche Servicepauschale dafür verlangen, über die sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Auskunft geben müssen. Sollten Angaben für die Zollabwicklung fehlen, wendet sich die Post meist direkt an denjenigen, der das Paket bestellt hat. Andernfalls wird das Paket direkt an das zuständige Zollamt weitergeleitet – und muss von dort dann persönlich vom Besteller abgeholt werden.
Achtung Betrüger: Zoll und Post fordern kein Geld per Mail
Gerade in diesem Zusammenhang weist der Zoll auch darauf hin, dass sich weder die Deutsche Post noch der Zoll per E-Mail an die Besteller wenden und auch kein Geld im Voraus verlangen. Dies sei eine Betrugsmasche, über die der Zoll auf seiner Internetseite informiert.
Postsendungen aus anderen Mitgliedsstaaten der EU können laut Zoll im Regelfall ohne Formalitäten empfangen werden. Ausnahme sind unter Umständen Bestellungen von Alkohol oder Tabak.
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