Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sind Ende März zwei Klagen gegen den Ausbau des Frankenschnellwegs gescheitert. Einer der Kläger, der Bund Naturschutz (BN), hat nun fristgerecht Rechtsmittel gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs eingelegt. Der hatte keine Revision zugelassen, dagegen gehen die Naturschützer nun vor. Nun geht der Fall zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das teilte ein Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München auf Anfrage der dpa mit. Dem BN bleibe nun rund ein Monat, um die Beschwerde zu begründen, sagte der Sprecher.
Mitglieder sollen über weiteren Fortgang entscheiden
Dann müsste sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig damit beschäftigen. Die Frist zur Einlegung einer Beschwerde lief Anfang dieser Woche ab. Der BN legte die Beschwerde nach Angaben eines Sprechers zunächst vor allem ein, um diese Frist zu wahren. Ob die Beschwerde auch begründet wird und das Verfahren damit vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht landen soll, das sollen die Mitglieder am 9. September bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des BN Nürnberg entscheiden.
Nürnbergs zuständiger Bürgermeister Christian Vogel (SPD) sieht dem Termin gelassen entgegen. "Ich habe große Erwartungen in die Mitglieder, dass sie vernünftig entscheiden und nicht auf eine Verzögerungstaktik setzen“, sagte Vogel dem BR am Dienstag.
Klagen gegen Planfeststellungsbeschluss zurückgewiesen
Um den kreuzungsfreien Ausbau des staugeplagten innerstädtischen Verlaufs der Autobahn 73 in Nürnberg, den sogenannten Frankenschnellweg, gibt es seit Jahrzehnten Streit. Der bayerische VGH hatte die Klagen des BN und eines Anwohners aus Nürnberg zurückgewiesen, die sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Freistaats gerichtet hatten. Bemängelt wurde unter anderem, dass ein Ausbau noch mehr Autos auf die Nürnberger Straßen locken und die zeitweise zu hohen Stickoxidwerte der Luft in der Stadt noch weiter verschlechtern würde.
Der VGH begründete die Zurückweisung der Klagen damit, dass die bisherigen Planungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung enthalten und der Schutz der Anwohner vor schädlichem Verkehrslärm und Luftschadstoffen hinreichend berücksichtigt worden sei. Der Ausbau sei zudem planerisch gerechtfertigt, da der derzeitige Zustand des Frankenschnellwegs den gewöhnlichen Verkehrsbedürfnissen nicht mehr gerecht werde, hieß es.
Hauptausbau soll planmäßig Ende 2026 beginnen
Bei einer Stadtratssitzung im April nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, hatte Christian Vogel den aktualisierten Kostenplan des Ausbaus vorgelegt. Sind die Urteile rechtskräftig, dann könnte demnach Ende 2026 mit dem Hauptausbau begonnen werden. Die Kosten lägen dann bei gut einer Milliarde Euro. Davon werde der Freistaat, so Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), 80 Prozent übernehmen.
Baubeginn könnte sich erheblich verzögern
Begründet der BN seine Beschwerde fristgerecht und das Leipziger Bundesverwaltungsgericht gibt der Nichtzulassungsbeschwerde statt, folgt ein Revisionsverfahren. Das könnte den Zeitplan noch einmal bis Mitte 2027 verschieben, sagte Vogel damals.
Mit Material der dpa
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