Ein Feuerwerk im Nachthimmel.
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In manchen fränkischen Städten gilt an Silvester in der Innenstadt ein Böller-Verbot.

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Böller-Verbote an Silvester: Unterschiedliche Regeln in Franken

Böller-Verbote an Silvester: Unterschiedliche Regeln in Franken

Franken bereitet sich auf die Silvesternacht vor. Die Städte handhaben Böller-Verbote dabei unterschiedlich restriktiv. In Nürnberg sind am 31. Dezember nicht nur Böller verboten – die Stadt führt zudem Taschenkontrollen durch.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Für die Silvesternacht haben etliche Städte in Franken auch in diesem Jahr weiträumige Böllerverbote ausgesprochen. Generell gilt: Laut Sprengstoffrecht darf Feuerwerk nicht in der Nähe von Kirchen, Fachwerkhäusern, Pflegeheimen und Krankenhäusern gezündet werden. Manche Kommunen haben die allgemeine Regelung zusätzlich verschärft. In Nürnberg sind zum Beispiel auf der Burg weitere Gegenstände verboten. Dafür gibt es eigens Taschenkontrollen.

Glas- und Messer-Verbot in Teilen Nürnbergs

Die Stadt Nürnberg hat auf ihrer Internetseite die Verbotszone für Feuerwerkskörper in der Altstadt ausgewiesen. Demnach ist rund um die Nürnberger Kaiserburg das Zünden von Feuerwerk an Silvester verboten. Auch das Mitführen von Raketen oder Böllern ist untersagt. Besucher, die den Blick vom Gelände der Burg auf die Stadt genießen möchten, müssen außerdem Gläser und Glasflaschen zu Hause lassen, erklärt die Stadt Nürnberg. Ein Sicherheitsdienst werde am Zugang die Taschen kontrollieren.

Außerdem hat die Bundespolizeidirektion München ein temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an acht bayerischen Bahnhöfen erlassen. Darunter ist auch der Bahnhof Nürnberg. Demnach ist in der Silvesternacht das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen oder Messern nicht erlaubt. Damit sollen Gewalttaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden, heißt es von der Bundespolizei. Die Einsatzkräfte würden die Einhaltung des Verbotes überwachen.

Verbotszonen in Nürnberg

Darüber hinaus ist das Zünden von Böllern und Feuerwerk rund um die Lorenz-, die Frauen- sowie die Sebalduskirche an Silvester nicht erlaubt (externer link). Das Verbot gilt nach Ankündigung der Stadt auch in den dazwischenliegenden Bereichen. Alle Verbotsbereiche sind laut Stadt durch Schilder gekennzeichnet und werden von der Polizei kontrolliert. Verstöße würden mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet.

In Fürth und Erlangen gibt es in den Innenstädten keine Sperrzonen, die über das allgemeine Sprengstoffrecht hinausreichen.

Alternative zum Böllern in Westmittelfranken

Auch die Städte Rothenburg ob der Tauber, Dinkelsbühl, Ansbach und Neustadt an der Aisch verbieten an Silvester Feuerwerk in ihren Innenstädten. Das gaben die jeweiligen Städte im Vorfeld online und in Pressemitteilungen bekannt. In Neustadt an der Aisch wurde zusätzlich eine Allgemeinverfügung erlassen, die Feuerwerk in der Innenstadt und besonders am Marktplatz verbiete, heißt es auf der Website der Stadt. Auch die Bayerische Schlösserverwaltung weist darauf hin, dass Feuerwerk rund um die Ansbacher Orangerie nicht gezündet werden darf. Rothenburg ob der Tauber bietet als Alternative zu Raketen und Böllern mit dem "Silvesterfunkeln" eine kostenfreie Lichtshow am Rathaus zum Jahreswechsel an.

Böllerverbote in Oberfranken

Auch in Oberfranken haben Städte Böllerverbote zum Jahreswechsel erlassen: In Bamberg dürfen beispielsweise Feuerwerkskörper in Teilen der Altstadt, auf der Altenburg und am Michaelsberg nicht abgebrannt werden. Das Verbot gilt auch auf privaten Grundstücken innerhalb der Verbotszonen.

In Bayreuth gilt das Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr für weite Teile der historischen Innenstadt, für die Friedrichstraße, das Gassenviertel und den Hofgarten. Analog zur Feuerwerksverbotszone wird für den gleichen Zeitraum auch eine Waffen- bzw. Messerverbotszone für die Bayreuther Innenstadt erlassen.

In Hof ist das Mitführen, Abbrennen und Abschießen von Feuerwerkskörpern und Böllern in bestimmten Bereichen der Innenstadt untersagt. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. Der Bereich erstreckt sich unter anderem über die Altstadt, den Oberen Torplatz und den Sonnenplatz.

Sicherheitstipps aus Erlangen

Die Stadt Erlangen gibt mit Bezug auf die Feuerwehr allgemeine Ratschläge zum Feuerwerk in der Silvesternacht. So sollen Benutzer nicht selbst an den Böllern herumbasteln. Außerdem sollten Knaller-Freunde ausschließlich Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden. Die "Abschussrampe" (leere Flaschen) sollte so ausgerichtet werden, dass die Flugbahn der Raketen nicht in die Nähe von Gebäuden führt, und angezündete Knallkörper sollten sofort weggeworfen werden. Hausbewohner sollten Balkon und Terrasse von brennbaren Gegenständen freiräumen und Türen und Fenster, insbesondere Dachfenster und -luken, verschließen.

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