Archivbild: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in München im Einsatz
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Bundestagswahl: Wahlhelferin oder Wahlhelfer – was für Sie?

Bundestagswahl: Wahlhelferin oder Wahlhelfer – was für Sie?

Für die Bundestagswahl im Februar werden allein in Bayern zehntausende Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gebraucht. In vielen Städten und Gemeinden läuft die Suche. Bewerbung, Aufgaben, Bezahlung: Die wichtigsten Infos im Überblick.

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Viele Städte und Gemeinden in Bayern suchen gerade Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Die vorgezogene Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden wird, sorgt für Zeitdruck. Wie wird man Wahlhelferin oder Wahlhelfer? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen? Was genau ist die Aufgabe? Gibt es dafür Geld? Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier.

Wie wird man in Bayern Wahlhelferin oder Wahlhelfer?

Zuständig ist die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Wer als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei der Bundestagswahl unterstützen will, meldet sich bei der zuständigen Wahlbehörde. Oft ist das inzwischen online möglich, zum Beispiel bei der Stadt Augsburg (externer Link).

Kann man auch gezwungen werden?

Ja, falls sich nicht genügend Menschen freiwillig melden. Häufig trifft es dann Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Generell können laut dem Bundesinnenministerium "Wahlberechtigte verpflichtet werden, dieses Ehrenamt zu übernehmen". Ablehnen könne man nur aus bestimmten Gründen – etwa wegen beruflicher und familiärer Verpflichtungen, Krankheit oder körperlicher Beeinträchtigung.

Nationalität, Altersgrenze & Co: Was sind die Voraussetzungen?

"Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede/r werden, der selbst wahlberechtigt zum Deutschen Bundestag ist", heißt es vom Bundesinnenministerium. Das bedeutet: Man braucht die deutsche Staatsangehörigkeit und muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Normalerweise gilt dabei: "Man hilft in der Gemeinde, in der man auch wohnt." Wichtig auch: Für die Ausgewogenheit eines Wahlvorstands sollen die Städte und Gemeinden darauf achten, Menschen aus verschiedenen Gesellschaftsschichten und Berufsgruppen zu wählen. Eine Parteimitgliedschaft ist kein Ausschlusskriterium – man kann trotzdem Wahlhelferin oder Wahlhelfer sein, muss das Ehrenamt aber unparteilich ausführen.

Was genau sind die Aufgaben?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer "überprüfen die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis". So steht es auf der Webseite des Bundesinnenministeriums (externer Link).

Wer statt Briefwahl seine Stimme persönlich im Wahllokal abgibt, kann das erst tun, wenn die Wahlhelferin oder der Wahlhelfer die Urne für den Einwurf freigegeben hat. Auch das Auszählen der Stimmzettel gehört zu den Aufgaben. Es geht also um nicht weniger als "die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl". Bayerns Innenministerium betont: "Ein Wahlehrenamt übernehmen zu können, ist daher für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine ehrenvolle Aufgabe."

Wie läuft die Arbeit in den Wahlvorständen ab?

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Mitglieder in den Wahlvorständen oder Briefwahlvorständen, die für jeden Stimmbezirk gebildet werden. Der Wahlvorstand oder Briefwahlvorstand besteht aus fünf bis neun Mitgliedern. Es gibt unterschiedliche Funktionen: Vorsitzende/r (auch Wahlvorsteher/in genannt), Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Beisitzer/in.

Verboten ist jede Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen sich streng an ihre Unparteilichkeit halten. Manipulationsversuche sollen gar nicht erst möglich sein: Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sollen deshalb alle Mitglieder des jeweiligen Wahlvorstands anwesend sein.

Wie viel Geld gibt es als Aufwandsentschädigung?

Es gibt eine Aufwandsentschädigung. Wie hoch sie genau ist, hängt von der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde ab. Die Stadt Augsburg schreibt in ihrer Ausschreibung: "Für den persönlichen Einsatz am Wahlsonntag wird eine Aufwandsentschädigung von 60 Euro gewährt." In der Stadt Regensburg erhalten Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, ihre Stellvertreter und die Schriftführer 70 Euro. Für Beisitzerinnen und Beisitzer gibt es dort 45 Euro.

Gibt es Sonderurlaub?

Von der Bundeswahlleiterin heißt es: "Regelungen über Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung für die Tätigkeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer gibt es in den wahlrechtlichen Bestimmungen nicht." Grundsätzlich liege die Entscheidung im Ermessen des Arbeitgebers, "soweit nicht gesetzlich oder tarifvertraglich geregelt". Beschäftigte des Bundes und im öffentlichen Dienst erhalten oft einen Tag Dienst- oder Arbeitsbefreiung, wenn sie als Wahlhelferin oder Wahlhelfer im Einsatz waren.

Wird es bei der Bundestagswahl genug Wahlhelfer geben?

Bei landesweiten Wahlen und Abstimmungen werden laut Bayerns Innenministerium allein im Freistaat zwischen 100.000 und 150.000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Deutschlandweit sind es laut Medienberichten bei der anstehenden Bundestagswahl bis zu 675.000.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund betonte zuletzt: Die Städte und Gemeinden werden "in jedem Fall in der Lage sein, innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen eine ordnungsgemäße Bundestagswahl umzusetzen."

Zum Hören: Wahlhelfer in Bayern bei der Bundestagswahl 2017

Bundestagswahl 2017 in München: Wahlhelfer beim Auszählen der Stimmzettel in der Realschule am Gotzinger Platz.
Bildrechte: pa/SZ Photo/Catherina Hess
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Bundestagswahl 2017 in München: Wahlhelfer beim Auszählen der Stimmzettel in der Realschule am Gotzinger Platz.

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