Wahlkampf im Sommer, Wahltag im Herbst – so laufen seit drei Jahrzehnten Bundestagswahlen. Diese Routine wird nun mit dem absehbaren Vorziehen der Wahl auf den 23. Februar 2025 durchbrochen. Lautet die neue ungeschriebene Regel auf absehbare Zeit nun: Wahlkampf mit Glühwein, Wahltag im Schneematsch?
Ein paar Wochen Spielraum sind drin
Das muss nicht sein. Nach Artikel 39 Grundgesetz (externer Link) beginnt eine Wahlperiode mit dem ersten Zusammentreten des neu gewählten Bundestags. Die Neuwahl findet frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode statt. Das heißt: Die Bundestagswahl kann alle vier Jahre wieder um ein paar Wochen nach vorne verlegt werden.
Maximal 30 Tage Schiebung nach hinten pro Wahlperiode
Es geht aber auch in die andere Richtung. Denn in Artikel 39 ist auch festgelegt, dass der Bundestag spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentritt. So war es zuletzt 2021: Der Bundestag wurde am 26. September gewählt und trat am 26. Oktober zur konstituierenden Sitzung zusammen.
Zwar wurde der nächste Wahltermin, der jetzt Geschichte ist, auf den 28. September 2025 gelegt. Rechtlich gesehen wäre aber der 26. Oktober der letzte mögliche Termin gewesen.
Nicht das erste Bundestagswahl-Durcheinander der Geschichte
Es ist nicht das erste Mal, dass Neuwahlen den gewohnten Wahlrhythmus durcheinanderbringen. In derselben Situation wie jetzt befand sich die Bundesrepublik nach dem Bruch der sozialliberalen Koalition 1982. Damals wurde der Bundestag am 6. März 1983 neu gewählt. Vier Jahre später war der Wahltermin dann der 25. Januar, weitere vier Jahre später der 2. Dezember. Und bei der Bundestagswahl 1994 befand sich Deutschland mit dem 16. Oktober wieder im Herbst-Rhythmus.
Wahlen im September frühestens wieder im Jahr 2037
Jetzt aber zur wichtigsten Frage: Wie lange würde es dauern, bis wir wieder wählen können wie gehabt? Also Wahlkampf im Sommer, Bundestagswahlen im Herbst. Für die Rechnung nehmen wir der Einfachheit halber den 23. September: Am schnellsten geht es, wenn wir die Wahlen vorverlegen, das klappt in Sprüngen von bis zu zwei Monaten pro Wahlperiode. Von 23. Februar bis 23. September sind es fünf Monate.
Frühestens in drei Wahlperioden kämen wir also wieder in unserem gewohnten Bundestagswahl-Rhythmus an – ohne Unterbrechungen. Damit wären wir im Jahr 2037.
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