Es ist der 15.12.1993. Die 13-jährige Sabine B. ist wie so oft bei den Pferden auf einem Reiterhof bei Wiesenfeld, einem Ortsteil von Karlstadt im Landkreis Main-Spessart. Dort trifft sie im Stallbereich auf einen 17-jährigen Jungen. Der Teenager soll das junge Mädchen später auf dem sogenannten Tennenboden, im Obergeschoss des Stalls, ermordet haben. Dafür muss sich der Mann ab Montag vor dem Landgericht Würzburg verantworten. Mehr als 30 Jahre nach der Tat.
Opfer wehrte sich gegen sexuelle Handlungen
Laut Anklage soll der damals 17-Jährige das Mädchen auf den Tennenboden gelockt haben, um sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen oder an sich vornehmen zu lassen. Das Mädchen wehrte sich laut Anklage und rief um Hilfe. Daraufhin soll er die 13-jährige Sabine B. angegriffen, geschlagen und gewürgt haben.
Später am Abend soll der junge Mann an den Tatort zurückgekehrt sein und sein Opfer unter dem schweren Betondeckel einer Güllegrube vergraben haben. Dort wird die Tote zwei Tage später gefunden.
Neue DNA-Analyse bringt Ermittler weiter
Einen Täter konnten die Ermittler daraufhin jedoch nicht finden. Erst vor drei Jahren kam der Fall wieder ins Rollen. Mithilfe einer neuen Analysemethode hatten die Ermittler im "Cold Case Wiesenfeld" DNA-Spuren eines Tatverdächtigen an der Kleidung der Ermordeten gefunden. Die führten sie zu dem damals 17-Jährigen, der jetzt angeklagt ist. Im Dezember 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Würzburg Anklage wegen Mordes.
Landgericht Würzburg lehnt Anklage zunächst ab
Der Angeklagte wurde zwar festgenommen, aber kurz darauf wieder auf freien Fuß gesetzt. Das Landgericht Würzburg hatte eine Anklage damals abgelehnt. Die Beweise hatten aus Sicht des Gerichts keine sichere Rekonstruktion eines Tathergangs zugelassen.
Das Oberlandesgericht Bamberg (OLG) sah das anders und bewertete die Anklage im Dezember 2023 als zulässig. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse sei ein Tatnachweis möglich. Eine Verurteilung wegen Mordes sei "zumindest genauso wahrscheinlich, wie ein Freispruch", hieß es in der Begründung.
Dass die Entscheidung des OLG eineinhalb Jahre dauerte, begründet ein Sprecher auf Anfrage mit der "sehr umfangreichen" Sachlage. Der Beschluss ist 29 Seiten lang.
Verteidiger: Beweise reichen für Verurteilung nicht aus
Jetzt kommt es nun doch endlich zum Prozess am Würzburger Landgericht, das den Fall nach Entscheidung des OLG verhandeln muss. Der Rechtsanwalt des Angeklagten, Hans-Jochen Schrepfer, zeigte sich im Dezember überrascht von der Zulassung der Mordanklage. Nach der lang andauernden Prüfung des OLG hielt er eine Anklage wegen Mordes für unwahrscheinlich. Aus seiner Sicht ist die "Beweislage unklar", in jedem Fall reiche sie nicht für eine Verurteilung wegen Mordes aus.
Weil der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat noch nicht volljährig war, wird die Verhandlung grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. In gewissem Umfang sind Pressevertreter zugelassen. Bislang sind 60 Verhandlungstermine bis Juli 2025 angesetzt.
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