Zeitungsartikel über den Tod einer 13-Jährigen in Wiesenfeld im Dezember 1993
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"Cold Case" Wiesenfeld: 28 Jahre später könnte es noch zu einer Mordanklage kommen.

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Cold Case Wiesenfeld: Mordprozess nach über 30 Jahren

Cold Case Wiesenfeld: Mordprozess nach über 30 Jahren

Vor über 30 Jahren wurde die 13-jährige Sabine B. aus Wiesenfeld im Landkreis Main-Spessart getötet und ihre Leiche in einer Güllegrube versteckt. Jetzt wird dem mutmaßlichen Täter der Prozess gemacht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Mehr als 30 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Mädchens im unterfränkischen Wiesenfeld im Landkreis Main-Spessart wird es einen Prozess wegen Mordes geben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg bekanntgegeben. Eineinhalb Jahre hat sich das Gericht Zeit gelassen, um den Fall zu bewerten. Das Landgericht Würzburg hatte einst eine Mordanklage abgelehnt, muss aber nach der Entscheidung des OLG den Fall verhandeln. Ein konkreter Prozesstermin steht noch nicht fest.

Neuer Ermittlungen nach DNA-Analyse

In dem Verfahren geht es um die damals 13-jährige Sabine B. Das Mädchen wurde im Dezember 1993 zunächst vermisst und gesucht. Kurz darauf wurde sie tot auf einem Aussiedlerhof gefunden – begraben unter dem schweren Betondeckel einer Güllegrube.

Zuvor war das Mädchen geschlagen, gewürgt und erstickt worden. Die Ermittler konnten den Fall seitdem nicht lösen. Doch vor zwei Jahren kam wieder Bewegung in den Fall. Durch neue Analysemethoden stießen die Ermittler an der Kleidung des Opfers auf DNA-Spuren eines Tatverdächtigen. Im Dezember 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Würzburg dann Anklage wegen Mordes gegen einen 45-jährigen Tatverdächtigen. Diese Anklage lehnte das Landgericht Würzburg ab. Die Beweise ließen aus Sicht des Gerichts keine sichere Rekonstruktion eines Tathergangs zu.

Der Angeklagte war vor zwei Jahren festgenommen worden, wurde aber wegen der Argumentation des Gerichts kurz darauf auf freien Fuß gesetzt.

Oberlandesgericht Bamberg widerspricht Würzburger Richtern

Das Oberlandesgericht Bamberg (OLG) widerspricht nun dieser Auffassung: Aus Sicht des OLG ist die Anklage zulässig. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse sei ein Tatnachweis möglich. Eine Verurteilung wegen Mordes sei "zumindest genauso wahrscheinlich, wie ein Freispruch", heißt es in der Begründung.

Dass die Entscheidung des OLG eineinhalb Jahre gedauert hat, begründet ein Sprecher auf Anfrage mit der "sehr umfangreichen" Sachlage. Der Beschluss ist 29 Seiten lang. Außerdem sei der Strafsenat tatsächlich sehr ausgelastet.

Verteidiger hält Verurteilung für unwahrscheinlich

Der Rechtsanwalt Hans-Jochen Schrepfer ist überrascht von der Zulassung der Mordanklage. Schrepfer vertritt den zum Tatzeitpunkt jugendlichen Angeklagten. Nach der lang andauernden Prüfung des OLG hielt er eine Anklage wegen Mordes für unwahrscheinlich. Aus seiner Sicht ist die "Beweislage unklar", in jedem Fall reiche sie nicht für eine Verurteilung wegen Mordes aus.

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