Auf einem Tisch liegt ein Buch mit der Aufschrft "Umweltrecht".
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Deutsche Umwelthilfe und Verkehrsclub Deutschland klagen wegen mangelnder Luftreinhaltung gegen die Stadt München.

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Dieselfahrverbot: München muss weitere Daten zu Abgasen vorlegen

Ob das Münchner Dieselfahrverbot verschärft wird, ist weiter offen: Die Verhandlung am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wird kommende Woche noch einmal fortgesetzt. Beim Auftakt gab es aber deutliche Kritik am bisherigen Vorgehen der Stadt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Während der morgendliche Verkehr auf der Münchner Ludwigstraße entlangdonnert, wird direkt nebenan, am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) über etwas gestritten, das möglicherweise viele Autofahrer vor den Toren des Gerichts betreffen könnte: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) haben die Stadt München verklagt, weil sie die Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub nicht einhält. Beide Organisationen wollen eine Nachbesserung erzwingen, notfalls mit einer Ausweitung der schon bestehenden Dieselfahrverbote.

Nach rund fünfstündiger Verhandlung wurde der Prozess auf nächsten Donnerstag vertagt. Bis dahin soll dank eines neuen Gutachtens eine bessere Faktenlage herrschen – und spätestens dann wollen die Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof über die Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Verkehrsclubs Deutschland gegen die Stadt München entscheiden.

Zum Audio - Klage von DUH und VCD:

Zu sehen sind die Richter am Verwaltungsgerichtshof.
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Am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ging es heute um die Zukunft weiterer Dieselfahrverbote in München.

Strengere Fahrverbote sollten eigentlich schon jetzt gelten

Seit etwas mehr als einem Jahr gilt in der Münchner Innenstadt einschließlich des Mittleren Rings ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Norm Euro 4 und schlechter. Schon im Oktober 2023 sollte es eigentlich auf Dieselfahrzeuge der Norm Euro 5 ausgedehnt werden. So sah es ein Kompromiss vor, den die Stadt mit DUH und VCD nach einer früheren Klage ausgehandelt hatte.

Im vergangenen Herbst hat sich der Stadtrat dann aber anders entschieden und beschlossen, es erst einmal bei der ersten Stufe des Verbots zu belassen – obwohl die Grenzwerte nach wie vor nicht an allen Messstellen eingehalten wurden. Vor allem die Landshuter Allee überschreitet regelmäßig den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO₂) pro Kubikmeter Luft. Über das ganze Jahr gesehen sollte der Grenzwert aber schon einzuhalten sein, so die Hoffnung, die durch ein Gutachten mit günstigen Prognosen genährt wurde. "Zu dem Zeitpunkt hatten wir [...] die Hoffnung, dass die Grenzwerte sehr bald eingehalten werden", erinnert sich Florian Roth von den Rathaus-Grünen: "Dieser Optimismus hat sich nicht bewahrheitet".

DUH: Stadt München "trickst und täuscht"

Das Vorgehen der Stadt empört Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe: "Die Stadt München trickst und täuscht bei der Luftreinhaltung", sagte er im Gespräch mit BR24: "Wir haben es gesehen durch die Nichteinhaltung eines Vergleichs, den wir geschlossen haben. Kaum wurde er unterschrieben, wurde er wieder gebrochen."

Deutliche Kritik kam heute auch vom Gericht: Man hätte im Herbst durchaus schon erkennen können, dass die Prognose für das zweite Halbjahr 2023 "von vorne bis hinten" nicht stimme, sagte einer der Richter. Nun will sich die Gerichtskammer von der Stadt die Messergebnisse des ganzen Jahres 2023 und eine aktualisierte Prognose vom Landesamt für Umwelt vorlegen lassen und dann ihre Entscheidung verkünden. Unabhängig davon steht das weitere Vorgehen beim Dieselfahrverbot im April ohnehin wieder auf der Tagesordnung des Stadtrats.

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