Die heutige Sitzung im Prozess um den sogenannten Doppelgängerinnen-Mord wurde frühzeitig beendet. Der Grund: Die zuständige Kammer am Landgericht Ingolstadt muss erst über einen Antrag entscheiden, der die Aussetzung des Verfahrens fordert. Das dauert mehrere Stunden.
Den Antrag hatten die Strafverteidiger der angeklagten Frau gestellt. Nach Auffassung der Anwälte hatten sie selbst und auch die Angeklagte zu wenig Zeit, um das gesamte Beweismaterial zu sichten. Bei einer Aussetzung wird ein Prozess für drei oder mehr Wochen unterbrochen und muss dann neu begonnen werden.
Hat Angeklagte Internet nach Doppelgängerin durchsucht?
Der Doppelgängerinnen-Mord von Ingolstadt hatte vergangenes Jahr bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Das Opfer sieht ihrer mutmaßlichen Mörderin, einer Deutsch-Irakerin, extrem ähnlich – daher der Name des Verfahrens.
Laut Staatsanwaltschaft soll die Angeklagte das Internet gezielt nach einer Doppelgängerin durchforstet haben, um durch deren Ermordung den eigenen Tod vorzutäuschen und danach in ein neues Leben starten zu können. So wollte sich die mutmaßliche Täterin vor allem aus ihrem familiären Umfeld lösen, so der Tatvorwurf.
Nun muss sich die heute 24-jährige Frau zusammen mit ihrem gleichaltrigen Bekannten, der aus dem Kosovo stammt und wie sie ebenfalls in Ingolstadt lebt, wegen gemeinschaftlichen Mordes verantworten. Die Staatsanwaltschaft benannte bei ihrer Anklage gut 190 Zeugen. Das Gericht setzte 28 Verhandlungstermine an. Im Mai könnte das Urteil fallen.
Verblüffende Ähnlichkeit: Sogar die Eltern verwechselten die Frauen
Die Leiche war im August 2022 im Auto der heute Angeklagten in Ingolstadt entdeckt worden. Die Ähnlichkeit war derart verblüffend, dass selbst die Eltern der Deutsch-Irakerin die tote Frau zunächst für ihre Tochter hielten. Erst die Obduktion hatte Zweifel an der Identität des Opfers geweckt und schließlich belegt. Kurze Zeit später wurden die zunächst für tot gehaltene Frau und ihr Komplize festgenommen. Seitdem sitzen die beiden in Untersuchungshaft.
Anklage: Gemeinschaftlich begangener Mord
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Angeklagten am 16. August 2022 gemeinschaftlich ihr Opfer, eine 23-jährige Frau aus Eppingen, in einem Waldstück zwischen Eppingen und Heilbronn mit 56 Messerstichen getötet und die Leiche anschließend in einem Auto in Ingolstadt zurückgelassen haben.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war die Tat geplant. Anfang August hatte die Angeklagte ein regelrechtes Internet-Screening gestartet, heißt es. Über verschiedene Instagram-Accounts nahm sie Kontakt zu Frauen auf, die ihr ähnlich sehen, so die Anklage. Mit unterschiedlichen Versprechungen soll sie versucht haben, die potenziellen Doppelgängerinnen zu einem Treffen zu bewegen. Am 9. August textete sie ihr späteres Opfer an, so der Vorwurf. Bis dahin war die 23-jährige Frau aus Eppingen beiden Angeklagten unbekannt.
Mit 56 Messerstichen getötet
Um das spätere Opfer zu einem Treffen zu bewegen, soll ihr die Angeklagte eine kostenlose Behandlung in ihrem Kosmetikstudio angeboten haben. Dafür sollte die 23-Jährige später Instagram-Werbung machen. Am 16. August holten die beiden Angeklagten ihr Opfer am Wohnort Eppingen ab, nimmt die Staatsanwaltschaft an.
Auf der Fahrt nach Ingolstadt sollen sie die 23-Jährige in ein Waldstück gelockt haben. Die Staatsanwaltschaft geht weiter davon aus, dass der angeklagte Mann das Opfer mit mindestens einem Schlag auf den Hinterkopf zu Boden gebracht und anschließend mit 56 Messerstichen getötet hat.
DNA-Abgleich brachte Gewissheit
Den Leichnam der Getöteten transportierte das Duo wohl seinem Tatplan entsprechend nach Ingolstadt. Dort stellten sie den Wagen offenbar so ab, dass ihn die Angehörigen der Deutsch-Irakerin nachts fanden. Die Angehörigen hielten die Tote zunächst für die eigene Tochter. Ein DNA-Abgleich ergab allerdings später, dass es sich bei der Getöteten um die 23-Jährige aus Heilbronn handelte.
Die beiden Tatverdächtigen wurden wenig später festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt geht in Anbetracht der ermittelten Tatumstände davon aus, dass die beiden Angeklagten aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch handelten, sodass die mutmaßlich gemeinschaftlich begangene Tat als Mord einzustufen ist.
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