Der Angeklagte steht im Gerichtssaal des Landgerichts Verden zwischen seinen Verteidigern und vor dem vorsitzenden Richter.
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Der Angeklagte steht im Gerichtssaal des Landgerichts Verden zwischen seinen Verteidigern und vor dem vorsitzenden Richter.

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Dreifacher Mord: Lebenslange Haftstrafe für Soldat

Dreifacher Mord: Lebenslange Haftstrafe für Soldat

In Niedersachsen hat ein Bundeswehrsoldat vier Menschen erschossen, unter ihnen ein Kleinkind. Dafür ist der 33-Jährige nun zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden. Der Mann hatte sich vor Gericht umfassend geäußert.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

15 Jahre Gefängnis, eine vorzeitige Entlassung nahezu ausgeschlossen – so lautet das Urteil des Landgerichts Verden in Niedersachsen gegen einen 33 Jahre alten Bundeswehrsoldaten. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Mann im niedersächsischen Landkreis Rotenburg (Wümme) vor einem Jahr drei Erwachsene ermordete und ein Kind fahrlässig tötete. Hintergrund der Tat waren offenbar private Probleme und Sorgen des Soldaten.

Soldat erschießt vier Menschen

Dem Urteil zufolge erschoss der Mann in der Nacht zum 1. März 2024 in zwei Häusern vier Menschen aus dem Umfeld seiner damaligen Ehefrau: den 30 Jahre alten neuen Lebensgefährten der Frau, dessen 55 Jahre alte Mutter und die 33 Jahre alte beste Freundin seiner Frau, die ihre dreijährige Tochter unter einer Decke in den Armen hielt. Vor Gericht hatte der Mann ausgesagt, dass er das Kind nicht mit Absicht erschossen habe, sondern das Mädchen unter der Decke nicht gesehen habe.

Gericht stellt besondere Schwere der Schuld fest

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hielten die Aussage für glaubwürdig und werteten diese Tat nicht als Mord, sondern als fahrlässige Tötung. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und verurteilte den Mann wegen Mordes in drei Fällen und in einem Fall wegen fahrlässiger Tötung. Es stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Deshalb ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren ziemlich sicher ausgeschlossen.

Soldat geht militärisch vor

Bei den Taten verhielt sich der Soldat wie beim Militär: Wie er selbst vor Gericht aussagte, ging er "wie bei einem Häuserkampf" vor. Er sprach von "Primär-" und "Sekundär-Zielen". Der 33-Jährige hatte zu Beginn des Prozesses die Taten vor Gericht gestanden. Er bereute nur, das Töten des kleinen Mädchens – das sei nicht geplant gewesen.

Hintergrund der Mordserie waren Eheprobleme und Sorgen des Soldaten. Er hatte wohl Angst, seine Familie und seine Bundeswehrkarriere zu verlieren, so das Gericht.

Alle Beteiligten fordern: Lebenslange Haftstrafe

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten in ihren Plädoyers lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragten zudem, dass das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt. Die Verteidigung argumentierte gegen die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld.

Mit Material der dpa

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