Vor fast sieben Jahren machte der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke einen Finanzskandal in seiner Diözese publik. Nun rückt die juristische Aufarbeitung vor Gericht näher: Das Landgericht München II hat am 22. August das Hauptverfahren gegen den ehemaligen Vize-Finanzdirektor des Bistums und einen US-Immobilienentwickler eröffnet. Als erstes berichtete darüber die Mediengruppe Bayern. Ein Justizsprecher bestätigte das dem Bayerischen Rundfunk. Der Termin für die Hauptverhandlung steht aber noch nicht fest.
60 Millionen US-Dollar in hochriskanten Immobilienprojekten angelegt
Rund 60 Millionen US-Dollar aus dem Bistumsvermögen soll der ehemalige Vize-Finanzdirektor zwischen 2014 und 2016 in fragwürdige Immobilienprojekte in Texas und Florida investiert haben, weil er sich davon rund zehn Prozent Rendite versprochen haben soll. Diese fragwürdigen Investitionen fielen auf, nachdem der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke im Herbst 2015 eine "Transparenzoffensive" gestartet hatte.
Wirtschaftsprüfer sollten eine Bilanz nach den Regeln des Handelsgesetzbuches vorlegen. Dabei stießen sie auf die US-Kredite, zu denen es kaum seriöse Unterlagen gegeben habe. Das Bistum trennte sich daraufhin im Herbst 2016 von dem damaligen Vize-Finanzdirektor, der die Kredite abgeschlossen haben soll. 2017 stellt das Bistum Eichstätt Strafanzeige. Ein Jahr später machte Hanke den Skandal öffentlich. Auch der Bischof selbst stand zeitweilig im Visier der Ermittler.
Nach fünf Jahren Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft im Juli 2022 Anklage, die nun von der Strafkammer am Landgericht München II zugelassen wurde.
Anklage wegen Bestechlichkeit, Steuerhinterziehung, Untreue
Die Anklage der Staatsanwaltschaft wurde in weiten Teilen zugelassen. Das Verfahren gegen eine dritte Angeschuldigte wurde aufgrund von Geringfügigkeit eingestellt.
Dem ehemaligen Vize-Finanzdirektor wurde laut Justizsprecher ursprünglich unter anderem Untreue in 22 Fällen und Bestechlichkeit in 24 Fällen vorgeworfen. Dem Immobilienentwickler wird Bestechung in 25 Fällen, Anstiftung zur Untreue in 24 Fällen und Untreue in fünf Fällen zur Last gelegt. Laut einem Justizsprecher ist das Verfahren jeweils in vier Fällen wegen Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung eingestellt worden. Beide Angeschuldigten saßen zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.
Als Folge des Finanzskandals überarbeitete die Diözese Eichstätt ihre Anlagerichtlinien. Heute kümmern sich externe Dienstleister um die Investments.
Das Geld musste die Diözese zumindest nicht vollständig abschreiben. Zunächst war man davon ausgegangen, dass die 60 Millionen US-Dollar größtenteils verloren seien. Unter anderem durch außergerichtliche Vergleiche in den USA hat das Bistum einen Teil des Geldes wieder zurückgeholt. Bisher hat das Bistum wohl rund die Hälfte der Investitionen zurückerlangt.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels war von 60 Millionen Euro die Rede. Dies ist nicht korrekt, es handelte sich um 60 Millionen US-Dollar. Wir haben die entsprechenden Passagen korrigiert.
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