Im vergangenen Juli hat der Bayerische Landtag für das Artenschutz-Volksbegehren "Rettet die Bienen" gestimmt - heute haben die Initiatoren eine gemischte Zwischenbilanz gezogen. "Für die bisher gezeigten Leistungen bekommt die Staatsregierung von uns Lob und Tadel", sagte Agnes Becker aus dem Landkreis Passau, Beauftragte des Volksbegehrens und stellvertretende ÖDP-Landesvorsitzende.
Becker kritisierte unter anderem, dass der Ausbau des Öko-Landbaus nur langsam vorangehe. Auch der Bio-Anteil bei den öffentlichen Kantinen ist ihr zufolge zu gering. Nach dem verabschiedeten Gesetzentwurf des Volksbegehrens soll der Anteil der Öko-Landwirtschaft im Freistaat deutlich steigen - von gut elf Prozent der bewirtschafteten Fläche auf dreißig Prozent im Jahr 2030.
Aber es gibt auch Lob: Der Landesbund für Vogelschutz sieht Fortschritte beim Waldnaturschutz. Auch gebe es mehr Blühflächen, Wildbienen hätten heute bessere Zukunftsaussichten als vor dem Volksbegehren.
"Es könnte sich noch ein bisschen mehr tun"
Ein vom Bündnis hinter "Rettet die Bienen" in Auftrag gegebenes Gutachten kommt ebenfalls zu dem Schluss, dass sich in einigen Bereichen etwas tut. "Aber es könnte sich noch ein bisschen mehr tun", erklärte Professor Roman Lenz von der beauftragten Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen.
Vor rund neun Monaten haben die Wissenschaftler begonnen, insgesamt 32 Aspekte des Maßnahmen-Pakets nach einem Ampel-System zu bewerten. Das erste Fazit: etwas grün, etwas orange, einiges rot - und vor allem sehr viel grau. Das liegt daran, dass in vielen Bereichen noch die nötigen Daten fehlen. Beispiele hierfür sind das Ziel, den Einsatz von Pestiziden bis 2028 zu halbieren oder der Anteil von ökologisch bewirtschafteten staatlichen Flächen.
Hartmann: Söder handelt als "Kulissenschieber"
Eine rote Ampel-Bewertung gibt es dagegen bisher beim Schutz von Streuobstwiesen und artenreichem Grünland als Biotope. Das liegt auch daran, dass die Streuobstwiesen jetzt erst ab einer Baumkronen-Höhe von 1,80 Meter statt wie bisher 1,60 Meter Höhe geschützt werden sollen. Für den bayerischen Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann zeigt dieses Beispiel, dass Ministerpräsident Markus Söder (CSU) "die Vorgaben des Volksbegehrens massiv missachtet und sogar mit Füßen tritt". Denn faktisch habe man nun weniger Streuobstflächen im Biotopschutz als vorher.
Generell beklagte Hartmann, die Staatsregierung handle eher aus politischem Kalkül und weniger aus innerer Überzeugung. Söder schlüpfe dabei "in die Rolle des Kulissenschiebers" - und schaffe "überall dort eine Traumkulisse, wo die Menschen und Medien gerade hinschauen". Aber im Alltag sei dann doch wieder vieles wie vorher.
Glauber betont Erfolge - und will mehr Moore
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) betonte derweil die Erfolge der Staatsregierung beim Artenschutz. Es seien im vergangenen Jahr in diesem Bereich 75 Millionen Euro zusätzlich investiert und landesweit 170 neue Stellen geschaffen worden, sagte Glauber bei der Eröffnung des neuen Artenschutzzentrums in Augsburg. Er verwies auf die aus seiner Sicht erfolgreichen Regelungen zur Eindämmung der Lichtverschmutzung, damit Vögel und Insekten in der Nacht wieder Ruhe finden können.
Glauber gab auch das Ziel aus, dass im Freistaat trotz der geänderten Kriterien zusätzliche Streuobstwiesen entstehen sollen. Sie sollen demnach die Kulturlandschaft erhalten und Bienen blühende Obstbäume zur Verfügung stellen. Zudem sollen in Bayern laut dem Umweltminister zusätzliche Moore entstehen, da diese als Speicher des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid dienten.
Landwirtschaftsministerin sehr zufrieden
Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) findet sogar, dass die Umsetzung des Volksbegehrens in ihrem Verantwortungsbereich weitgehend abgeschlossen ist. Kaniber verbucht vor allem die Regelung zur Verschiebung des Walzzeitpunkts von Wiesen bei Nässe im Frühjahr als Erfolg.
Ein Biotopverbund aus blühenden Wiesen, besser geschützte Ufer-Randstreifen und später zu mähende Wiesen - das sind einige der seit knapp einem Jahr gesetzlich verankerten Punkte. Parallel zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens beschloss die schwarz-orange Mehrheit im Landtag damals auch das Begleitgesetz der Staatsregierung. In ihm sind etwa Ausgleichszahlungen für Landwirte und die weiter umstrittenen Regeln zur Biotop-Kartierung vorgesehen.
(mit Informationen von dpa)
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