In einer nichtöffentlichen Sitzung hat sich Schweinfurts Oberbürgermeister Sebastian Remelé (CSU) am Dienstag an den Stadtrat gewandt. Wie Stadträte BR24 bestätigten, habe Remelé darin berichtet, dass er einem führenden Mitarbeiter der Stadt seine Dienstgeschäfte untersagt habe.
Die "Mainpost" hatte den Fall zuerst publik gemacht. Dem führenden Mitarbeiter wird laut der Zeitung unter anderem vorgeworfen, mit einer "Firmen-Kreditkarte Ausgaben für den Eigenverbrauch" beglichen zu haben. Dem Mitarbeiter soll zudem "ein Geschäftsführer-Posten in einer GmbH, an der die Stadt beteiligt ist, entzogen" worden sein.
Schweinfurter Stadtverwaltung bestätigt laufendes Verfahren gegen Mitarbeiter
Die Schweinfurter Stadtverwaltung bestätigte auf BR-Anfrage, dass es "ein laufendes Verfahren gegen einen Mitarbeiter der Stadt Schweinfurt" gebe. Laut der "Mainpost" soll der Schweinfurter Oberbürgermeister Sebastian Remelé dem gesamten Stadtrat mitgeteilt haben, dass die Staatsanwaltschaft Schweinfurt informiert worden sei. Der Leitende Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt, Axel Weihprecht, schreibt auf BR-Anfrage, dass aktuell noch keine Anzeige wegen des in der "Mainpost" thematisierten Sachverhalts vorliege.
Dritter Fall in Stadtverwaltung binnen kurzer Zeit
Gegen Mitarbeiter der Schweinfurter Stadtverwaltung wird damit in jüngster Vergangenheit zum dritten Mal ermittelt. Im Dezember letzten Jahres hatte das Landgericht Schweinfurt auf BR-Anfrage mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Schweinfurt gegen eine Person aus der Stadtverwaltung Anklage beim Amtsgericht Schweinfurt erhoben habe. Diese sei innerhalb der Stadtverwaltung Schweinfurt mit der internen Überprüfung von Vorwürfen gegen einen Amtsleiter befasst gewesen. Der Vorwurf: Strafvereitelung in Tateinheit mit Begünstigung in Tateinheit mit versuchtem Betrug.
Wörtlich hieß es im Dezember vom Landgericht Schweinfurt: "Vor Zustellung dieser Anklage hat das Amtsgericht Schweinfurt mit Zustimmung der betreffenden Person und der Staatsanwaltschaft das Verfahren … gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a StPO eingestellt." Die Höhe der angesetzten Geldauflage wurde nicht genannt.
Strafbefehl gegen ehemaligen Amtsleiter der Stadt Schweinfurt
Zwei Monate vorher, im Oktober 2021, wurde ein vom Amtsgericht Schweinfurt zugestellter Strafbefehl rechtskräftig, nachdem innerhalb einer Einspruchsfrist von dem Mann kein Einspruch eingelegt worden war. Der Strafbefehl richtete sich gegen einen ehemaligen Amtsleiter der Stadt Schweinfurt. Der ehemalige Amtsleiter wurde somit rechtskräftig wegen 51 tatmehrheitlichen Fällen der Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Private Aufwendungen – dienstlich veranlasst
Dem Mann war von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt zur Last gelegt worden, im Zeitraum von 2016 bis 2020 gegenüber der Stadt Schweinfurt private Aufwendungen als dienstlich veranlasste bzw. seitens der Stadt vertraglich geschuldete Bewirtungskosten geltend gemacht zu haben. Laut Staatsanwaltschaft betrug der Schaden rund 10.500 Euro.
Außerdem hatte der Angeschuldigte im Jahr 2018 ohne erkennbaren eigenen Vorteil einem gemeinnützigen Verein zu Lasten der Stadt Schweinfurt ca. 4.900 Euro zugewandt, indem er statt eines Verlusts, der durch eine von dem Verein organisierte Veranstaltung entstanden war, einen Gewinn abrechnete.
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