Archivbild: Petr Bystron (AfD)
Bildrechte: picture alliance/dpa | Britta Pedersen
Audiobeitrag

Archivbild: Petr Bystron (AfD)

Audiobeitrag
>

Erneut Aufhebung der Immunität von AfD-Mann Bystron beantragt

Erneut Aufhebung der Immunität von AfD-Mann Bystron beantragt

Wegen seines Wechsels ins Europaparlament mussten die Behörden bei den Ermittlungen gegen AfD-Politiker Bystron eine Zwangspause einlegen. Um die zu beenden, wenden sie sich nun an das Parlament. Erneut geht es um eine Aufhebung der Immunität.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat beim Europäischen Parlament beantragt, die Immunität von AfD-Politiker Petr Bystron aufzuheben. Das bestätigte Pressesprecher und Staatsanwalt Klaus Ruhland dem Bayerischen Rundfunk. Am 24. Juli 2024 wurde der Antrag gestellt. Wann ihn das EU-Parlament bearbeitet, dazu gab Ruhland keine Prognose ab. Zuvor hatte die "Augsburger Allgemeine" darüber berichtet (externer Link).

Ermittlungen wegen Verdachts auf Geldwäsche und Bestechlichkeit

Peter Bystron war bayerischer Spitzenkandidat der AfD bei der Europawahl. Schon während des Wahlkampfs wurde gegen ihn ermittelt. Damals war er noch Bundestagsabgeordneter – der Bundestag hatte seine Immunität jedoch aufgehoben.

Grund der Ermittlungen: der Verdacht auf Geldwäsche und Bestechlichkeit. Bystron wird Nähe zum prorussischen Portal "Voice of Europe" nachgesagt - er soll Geld erhalten haben, um im Bundestag im Sinne Russlands zu agieren. Da Bystron ins Europaparlament gewählt wurde, genießt er erneut Immunität.

Warum EU-Parlamentarier Immunität genießen

Nach Angaben des EU-Parlaments soll die Immunität sicherstellen, dass Abgeordnete ihr Mandat frei ausüben können, ohne politischer Verfolgung ausgesetzt zu sein. Insofern garantiert sie die Unabhängigkeit des gesamten Parlaments. Parlamentsmitglieder dürfen wegen einer in Ausübung ihres Amtes erfolgten Äußerung oder wegen ihres Abstimmungsverhaltens nicht in ein Ermittlungsverfahren verwickelt, festgenommen oder gerichtlich verfolgt werden.

Droht Bystron Mandats-Verlust?

Die Immunität im EU-Parlament ähnelt der eines Bundestagsabgeordneten. Sie kann aufgehoben werden, wenn eine nationale Behörde das beantragt. Dann teilt die Parlamentspräsidentin das dem Plenum mit und der Rechtsausschuss befasst sich mit der Angelegenheit. Der betroffene Abgeordnete kann dazu Stellung nehmen und Dokumente oder andere schriftliche Beweise vorlegen. Der Ausschuss formuliert eine Empfehlung, danach entscheidet das Parlament darüber mit einfacher Mehrheit. Dann können die nationalen Justizbehörden – im Fall Bystron die Münchner Staatsanwaltschaft-, Ermittlungen oder ein Gerichtsverfahren einleiten.

Ob der Abgeordnete trotz Entzug der Immunität sein Mandat im EU-Parlament behalten kann oder ob das Mandat für ungültig erklärt wird, entscheiden die zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaates.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!