Seit Beginn der Corona-Pandemie gab es vergleichsweise viele Rückrufaktionen von Schutzmasken.
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Seit Beginn der Corona-Pandemie gab es vergleichsweise viele Rückrufaktionen von Schutzmasken.

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#Faktenfuchs: Kein Rückruf von FFP2-Masken für Münchner Lehrer

#Faktenfuchs: Kein Rückruf von FFP2-Masken für Münchner Lehrer

Angeblich sollen Münchner Lehrer mangelhafte FFP2-Masken zurückgeben, die sie im November bekommen haben sollen. Weder die Stadt München noch das Kultusministerium wissen von einer solchen Rückrufaktion. Ein #Faktenfuchs.

FFP2-Masken sind teuer - und an vielen Orten mittlerweile Pflicht. Kommunen und der Freistaat Bayern beschaffen deshalb solche Masken, um sie kostenlos an bestimmte Personengruppen zu verteilen. Immer wieder kommt es aber in Bayern und auch anderswo in Deutschland zu Rückrufaktionen, weil die Atemschutzmasken die nötigen Standards nicht erfüllen.

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Ein User auf Twitter behauptet nun, es hätte eine solche Rückrufaktion auch für FFP2-Masken gegeben, die bereits im November an Münchner Lehrerinnen und Lehrer ausgegeben worden waren. Demnach hätte jeder Lehrer eine dieser Masken bekommen, es habe sich aber mehrere Monate später herausgestellt, dass die Masken den Qualitätsstandards von FFP2-Masken nicht entsprochen hätten. Der User weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in München eine rot-grüne Koalition regiert. Eine Anfrage des #Faktenfuchs an den User, um welche Schule(n) konkret es sich gehandelt habe, blieb unbeantwortet. In einem weiteren Tweet schrieb der User aber, seine Frau sei an einer städtischen Münchner Schule beschäftigt.

Der #Faktenfuchs hat die Behauptung der Rückrufaktion überprüft und festgestellt: Weder die Stadt München noch das Kultusministerium wissen von einer solchen Rückrufaktion.

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Auf Twitter behauptet ein User, Münchner Lehrer hätten ihre FFP2-Maske wieder zurückgeben müssen.

Keine Hinweise auf Rückrufaktion

Das bayerische Kultusministerium stellte am 27.11.2020 Atemschutzmasken für staatliche und kommunale Schulen sowie private Förderschulen zur Verfügung. Es handelte sich dabei nach Angaben der Stadt München um circa 32.500 Atemschutzmasken des sogenannten KN95-Standards, die Anfang Dezember an das Referat für Sport und Bildung der Stadt München geliefert wurden. Ein Sprecher des Referats sagte dem #Faktenfuchs, jede Lehrkraft hätte “circa zwei Stück” der Atemschutzmasken bekommen.

Nicht die Stadt München, sondern das bayerische Kultusministerium hatte also die Atemschutzmasken zur Verfügung gestellt - im Falle einer Rückrufaktion wäre auch das von den Freien Wählern geführte Kultusministerium und nicht das “rot/grüne” München für den Rückruf der Masken verantwortlich.

Doch von einer solchen Rückrufaktion sei dem Referat für Sport und Bildung nichts bekannt, sagte ein Sprecher. Auch das bayerische Kultusministerium weiß von einer solchen Rückrufaktion nichts. Ein Ministeriumssprecher betonte in einer Antwort auf eine Mailanfrage des #Faktenfuchs aber, das bayerische Gesundheitsministerium habe die technische Wirksamkeit der ausgelieferten KN95-Masken bestätigt.

LGL bestätigt: Normen wurden eingehalten

Grundlage für diese Einstufung sei ein von der Zertifizierungsstelle des TÜV Nord veranlasster Prüfbericht, in dem bestätigt wird, dass die Schutzeigenschaften der KN95- und FFP2-Masken gleichwertig seien.

Außerdem wurden die Masken laut einem Sprecher des Kultusministeriums durch die Bayerische Prüfstelle für Schutzgüter am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) getestet und zur Auslieferung freigegeben. Es liege somit ein unabhängiger Nachweis vor, dass die Normen für solche Atemschutzmasken bei den ausgelieferten Masken eingehalten wurden, so der Sprecher.

Mehrere Rückrufaktionen für FFP2-Masken in 2021

An Münchner Schulen gab es also keine Rückrufaktion für FFP2-Masken. An anderer Stelle schon: Allein im Jahr 2021 gab es in Bayern bereits mehrere große Rückrufaktionen, an denen auch die Stadt München beteiligt war. So musste das Sozialreferat der Stadt im Februar und März zehntausende FFP2-Masken zurückrufen, die sie an Bedürftige ausgeben hatte: Bei einem Teil der Masken war schon vorher festgestellt worden, dass sie die FFP2-Standards nicht erfüllen, sie wurden dann aber fälschlicherweise doch als FFP2-Masken ausgeliefert. Im Januar hatte die Bayerische Bereitschaftspolizei 30.000 FFP2-Masken zurückgerufen, die für die Beamten bestimmt waren - auch bei diesen Masken gab es einen Verdacht auf Mängel. Kurz davor musste die Stadt Aschaffenburg circa 1.000 bereitgestellte FFP2-Masken zurückrufen.

Wann werden Produkte zurückgerufen?

Entdeckt das LGL Qualitätsmängel in Schutzmasken - etwa durch Untersuchungen ihrer Prüfstelle - oder wird es durch einen Hinweis des EU-Schnellwarnsystems für Verbraucherschutz “RAPEX” auf solche Mängel aufmerksam, werden die Institutionen und Einrichtungen verständigt, die die Masken geliefert bekommen haben. “Die entsprechenden Artikel können dann gesperrt und eine weitere Verwendung aus Sicherheitsgründen vermieden werden”, so ein Sprecher.

Der eingangs erwähnte Twitter-User behauptet, es habe mehrere Monate, nachdem die Masken an Lehrer verteilt wurden, einen Rückruf gegeben. Der #Faktenfuchs hat beim LGL nachgefragt, ob diese Zeitspanne zwischen Auslieferung und Rückruf von Schutzmasken grundsätzlich realistisch ist.

Ein Sprecher des LGL sagte dem #Faktenfuchs, die Behörde habe im Sommer 2020 eine Prüfstelle für Schutzgüter eingerichtet, in der Schutzmasken auf ihre Qualität geprüft werden. Seit dem Herbst 2020 prüft das LGL auch zurückliegende Bestellungen des Freistaats. In Einzelfällen kann dabei laut dem Sprechers nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass auch Masken aus bereits ausgelieferten Chargen beanstandet werden. In so einem Fall würden die betroffenen Einrichtungen und Institutionen umgehend benachrichtigt und erhielten Ersatzlieferungen.

Grundsätzlich ist es also möglich, dass ausgelieferte Masken erst mehrere Monate später zurückgerufen werden.

Behörde zählt 156 Meldungen von mangelhaften Schutzmasken

Rückrufaktionen für Schutzausrüstung sind seit Beginn der Corona-Pandemie häufig, vor allem bei Schutzmasken. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) listet in ihrer Datenbank für gefährliche Produkte in Deutschland, in der Produktmängel dokumentiert werden, im Zeitraum von April 2020 bis März 2021 insgesamt 156 Einträge für Schutzmasken auf (Stand: 23.03.2021). 119 Einträge davon bezogen sich auf Mängel an FFP2- oder KN95 Masken. Auf Nachfrage des #Faktenfuchs sagte ein Sprecher der BAuA, dass die Liste zwar alle der Bundesanstalt bekannten Produktmängel enthalte, aber die BAuA keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebe.

Fazit

Die Behauptung des Twitter-Users ist falsch. Lehrkräfte in München hatten Anfang Dezember pro Person bis zu zwei Atemschutzmasken des Typs KN95 bekommen, die laut zuständigem Ministerium den für FFP2-Masken erforderlichen Standards entsprechen. Außerdem wurden die Masken von einer unabhängigen Prüfstelle am LGL getestet und freigegeben. Von einer Rückrufaktion an Schulen wissen weder die Stadt München noch das bayerische Kultusministerium etwas. Allerdings sind Rückrufaktionen von FFP2-Masken seit Beginn der Pandemie häufig. Es ist laut LGL in Einzelfällen möglich, dass Schutzmasken erst Monate nach der Auslieferung zurückgerufen werden.

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