Ein Schild in einer Fußgängerzone macht auf die Maskenpflicht aufmerksam.
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Neurologin fällt mit irreführender Kritik zur Maskenpflicht auf

Neurologin fällt mit irreführender Kritik zur Maskenpflicht auf

Wieder verbreitet sich ein Video der Ärztin Margareta Griesz-Brisson, in dem sie die Maskenpflicht kritisiert und als medizinische Zwangsmaßnahme beschreibt. Der #Faktenfuchs klärt, wo die Kritikerin Recht hat - und wo nicht.

Die Neurologin Margareta Griesz-Brisson ist schon öfter durch Falschbehauptungen zu Corona-Maßnahmen aufgefallen. Im vergangenen Herbst hatte sie ein Video veröffentlicht, in dem sie behauptet, das Tragen einer Alltagsmaske führe zu Sauerstoffmangel und "Kohlendioxidüberflutung", wie sie im Video sagt. Diese Behauptung ist falsch, wie der #Faktenfuchs darlegt. Auch AFP Faktencheck und Correctiv kommen zu diesem Ergebnis. Seit Mitte Februar verbreitet sich nun erneut ein Video von Griesz-Brisson im Netz. Alleine eine Version auf der Videoplattform Bitchute sammelte mehr als 17.000 Views (Stand 10.03.2021).

Wer ist Margareta Griesz-Brisson?

Margareta Griesz-Brisson ist Neurologin an der London Neurology & Pain Clinic in England, auf deren Internetseite sie als Gründerin und Direktorin aufgeführt wird. Laut eigenen Angaben betreibt sie außerdem eine Gutachterpraxis in Müllheim in Baden-Württemberg. Ihr Video tauchte nach #Faktenfuchs-Erkenntnissen zum ersten Mal am 14.02.2021 auf der Video-Plattform Bitchute auf, bevor sie es einen Tag später in ihrem persönlichen Telegram-Kanal teilte. Seitdem wird das Video auf verschiedensten Plattformen verbreitet. Ein User schickte den Facebook-Link zu dem Video an die BR24-Redaktion.

Im Ärzteregister des General Medical Council, einer Körperschaft vergleichbar mit der Ärztekammer in Deutschland, gibt es für Griesz-Brisson einen Eintrag, der bestätigt, dass sie dort als Ärztin registriert ist. Doch die London Neurology & Pain Clinic ist laut Recherchen von Correctiv nicht bei der Regulierungsbehörde für Gesundheits- und Sozialfürsorgedienste in England, der Care Quality Commission (CQC), als Unternehmen registriert. Dort müssen alle medizinischen Dienstleister registriert sein, die zum Beispiel Krankheiten oder Verletzungen behandeln (eine vollständige Liste der regulierten Aktivitäten gibt es hier).

Die London Neurology & Pain Clinic bietet Zertifikate an, mit denen die vermeintliche Immunität für Covid-19 nachgewiesen werden soll, und weist auf ihrer Webseite darauf hin, dass dort keine Krankheiten behandelt werden.

Worum geht es in dem Video?

Im nun verbreiteten Video stellt Griesz-Brisson verschiedene Behauptungen zur Maskenpflicht und anderen Corona-Maßnahmen der Regierung auf, geht aber auch auf Krankenhausschließungen ein. Auf Nachfrage schreibt Griesz-Brisson in einer Mail an den #Faktenfuchs, es handle sich um ihre Meinung. Die Quellen für ihre Behauptungen nennt sie trotz expliziter Nachfrage nicht.

Der #Faktenfuchs prüft vier Behauptungen aus dem Video. Einige davon sind nicht neu, sondern kursieren so oder so ähnlich bereits seit Längerem im Netz und wurden vom #Faktenfuchs und anderen Faktencheckern bereits überprüft.

Behauptung 1: Die Vorschriften für die Anwendung von FFP2-Masken könnten im Alltag nicht erfüllt werden.

Margareta Griesz-Brisson kritisierte bereits in der Vergangenheit Masken, mit denen man sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen kann. Im Video sagt sie: "Die Anwendung der FFP2-Maske als Medizinprodukt unterliegt laut deutscher Gesetzgebung der gesetzlichen Unfallversicherung und strengen arbeitsmedizinischen Vorschriften, die im Alltag nicht erfüllt werden können." Welche Vorschriften dabei nicht alltagstauglich sein sollen, beschreibt Griesz-Brisson nicht. Doch hat sie mit ihrer Aussage trotzdem recht? Zum Teil.

Die kurze Antwort:

Die Arbeitsschutz-Vorschriften, die beim Einsatz von FFP2-Masken am Arbeitsplatz wichtig sind, müssen beim alltäglichen Gebrauch der Masken nicht alle erfüllt werden. Sie können aber wichtige Erkenntnisse für die Verwendung von FFP2-Masken bieten. So ist eine Einweisung in die Anwendung von FFP2-Masken sinnvoll, da sonst die Gefahr besteht, dass sie ihre Funktion nicht erfüllen und keinen Schutz bieten.

Die lange Antwort:

Griesz-Brisson beschreibt richtig, dass die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gemeinsam mit den Landes- und Bundesbehörden für Arbeitsschutz grundsätzlich für die Durchführung von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Arbeit verantwortlich sind. So steht es in §21 des Arbeitsschutzgesetzes.

FFP2-Masken gelten als persönliche Schutzausrüstung, weil sie auch die Personen schützen, die sie tragen - anders als OP-Masken und Alltagsmasken aus Stoff. Am Arbeitsplatz kommen FFP2-Masken zum Beispiel dann zum Einsatz, wenn damit gerechnet wird, dass gefährliche Aerosole eingeatmet werden könnten. Anders als von Griesz-Brisson formuliert handelt es sich dabei aber in erster Linie um Arbeitsschutzmaßnahmen und nicht um "arbeitsmedizinische Maßnahmen". Darauf weist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in ihrer Antwort auf eine Mailanfrage des #Faktenfuchs hin. Grundsätzlich seien die Vorschriften des Arbeitsschutzes nicht auf die Allgemeinbevölkerung anzuwenden, könnten aber für den alltäglichen Gebrauch wichtige Erkenntnisse und Hinweise bieten, so ein Sprecher.

Unterweisung im "Maske tragen" wird empfohlen

Sowohl die BAuA als auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfehlen eine Unterweisung in den Gebrauch der FFP2-Masken, um eine optimale Schutzwirkung zu gewährleisten. Die DGUV schreibt auf ihrer Webseite, diese Unterweisung könne auch in Form von Videos zum Beispiel an Bahnsteigen erfolgen - ähnlich wie bei der Sicherheitseinweisung im Flugzeug. Hinweise dazu, wie man FFP2-Masken richtig trägt, fasst dieser BR24-Artikel zusammen.

BAuA und DGUV weisen außerdem darauf hin, dass die FFP2-Masken gut sitzen müssen, damit sie gut schützen. Schlecht sitzende FFP2-Masken sind in der Tat ein Problem - darauf machte zuletzt auch die Stiftung Warentest aufmerksam.

Laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das auf seiner Webseite über die richtige Verwendung von verschiedenen Maskentypen informiert, muss man beachten, dass das Tragen von Masken nur ein Teil eines umfassenden Schutzkonzeptes sei. Es gelte weiterhin die "AHA+L"-Formel: Abstand halten, auf Hygiene achten, Alltagsmaske tragen und Lüften.

Griesz-Brisson hat recht damit, dass bei der Verwendung von FFP2-Masken zum Arbeitsschutz bestimmte Vorschriften gelten. Diese allerdings müssen - anders als sie behauptet - für den alltäglichen Gebrauch nicht erfüllt werden, können aber Orientierung bieten.

Die Neurologin zweifelt in ihrem Video auch an, dass Alltagsmasken vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen können. Der #Faktenfuchs widerlegte das bereits hier. Auch FFP2-Masken schützen vor Coronaviren, wie der #Faktenfuchs hier beschreibt. Einen Überblick darüber, wie Masken gegen das Coronavirus schützen, gibt es hier.

Behauptung 2: Die Maskenpflicht sei nicht verhältnismäßig, eine "medizinische Zwangsmaßnahme" und ein Verstoß gegen die Medizinethik.

Margareta Griesz-Brisson bezeichnet die Maskenpflicht in ihrem Video als "medizinische Zwangsmaßnahme". Der Begriff wird üblicherweise im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen verwendet und beschreibt zum Beispiel die Fixierung von Patienten, die sonst Dritte gefährden würden. Wann dieser Eingriff in die persönliche Freiheit möglich ist, ist im Gesetz sehr streng geregelt.

Griesz-Brisson sagt im Video: "Jede Mutter, jeder Vater, jeder Lehrer, Arbeitgeber, Polizist, Richter oder Arzt, der einen anderen Menschen zu gesundheitsgefährdenden Maßnahmen zwingt, macht sich strafbar. Medizinische Zwangsmaßnahmen sind ein Verstoß gegen Medizinethik und gesetzwidrig. Rechtlich und moralisch." Der #Faktenfuchs kontaktierte Griesz-Brisson bat sie, ihre Aussage zu konkretisieren und klarzumachen, auf welche Corona-Maßnahme sie sich bezieht. Griesz-Brisson tat das in ihrer Mail-Antwort an den #Faktenfuchs nicht, behauptete aber erneut, die FFP2-Maske werde "allen Menschen, auch schwerstkranken Kindern aufgezwungen". Der #Faktenfuchs geht deshalb im Folgenden davon aus, dass sie sich in ihrer Aussage auf die Maskenpflicht bezieht - zumal das auch der Kontext des Videos suggeriert.

Weiter sagt Griesz-Brisson im Video: "In Deutschland gab es zu keinem Zeitpunkt und an keinem Ort eine lebensbedrohliche Viruslast, die diese Maßnahmen rechtfertigen würden. (...) Keine der implementierten Maßnahmen wurde vorher auf Gefahren und Nutzen oder nach Verhältnismäßigkeit geprüft." Ist die Vorschrift, Maske zu tragen, ein so großer Eingriff in die persönliche Freiheit, dass es gerechtfertigt ist, von einer "medizinischen Zwangsmaßnahme" zu sprechen - wie Griesz-Brisson das in ihrem Video tut?

Die kurze Antwort:

Um die Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Covid-19 zu schützen, wurde die Maskenpflicht eingeführt. Man kann dabei nicht von einer medizinischen Zwangsmaßnahme sprechen. Die Maskenpflicht ist weder medizinethisch noch rechtlich problematisch.

Die lange Antwort:

Der #Faktenfuchs sprach dazu mit den Medizinethikern Verina Wild und Georg Marckmann. Wild ist Professorin für Ethik der Medizin an der Uni Augsburg und forscht mit dem Schwerpunkt Public-Health-Ethik. Als medizinische Zwangsmaßnahme bezeichnet sie die Maskenpflicht nicht. "Es geht ja nicht um die Therapie einer einzelnen Person", sagt Wild. "Es geht um den Schutz der Bevölkerung vor einem Virus, das ansteckend ist." Die neben einer Impfung bisher einzige Möglichkeit, sich vor einer Ansteckung mit diesem Virus zu schützen, seien eben die Infektionsschutzmaßnahmen: Abstand halten, Maske tragen, Kontakte reduzieren.

Medizinethikerin sieht keine Zwangsmaßnahmen

"Zur Prävention von Erkrankungen darf und muss der Staat natürlich auch bestimmte Maßnahmen anordnen", sagt Wild. Man müsse sich bei solchen Public-Health-Maßnahmen immer fragen: Was ist der Nutzen für die Bevölkerung und welches Risiko bergen die Mittel, die für den Schutz der Bevölkerung eingesetzt werden sollen? "Wir haben großen Anlass davon auszugehen, dass Masken Andere vor einer Ansteckung schützen", sagte Wild. Im Verhältnis zu den Folgen einer ungebremsten Ausbreitung des Coronavirus sei die Maske eine "zu vernachlässigende Unbequemlichkeit".

Der Medizinethiker Georg Marckmann vom Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München sagte im Gespräch mit dem #Faktenfuchs, Griesz-Brisson mache den Fehler, sich auf die Perspektive des Einzelnen zu beschränken. Darum gehe es bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie aber nicht. "Die Gefahr für den Einzelnen, sich auf der Straße mit dem Coronavirus zu infizieren, ist tatsächlich vergleichsweise gering", sagt Marckmann. "Die Maskenpflicht ist nicht aus individueller, sondern aus bevölkerungsbezogener Sicht gerechtfertigt: Wir benötigen sie, um zu verhindern, dass sich die SARS-CoV-2-Infektion in der Bevölkerung exponentiell ausbreitet, mit einer sehr hohen Anzahl Schwerstkranker und Todesfälle." Ihre Aussage gehe vollkommen an der Sache vorbei, so Marckmann.

Die Maskenpflicht ist also laut den Wissenschaftlern kein Verstoß gegen die Medizinethik - und auch nicht gesetzeswidrig. Sie ist in §28a des Infektionsschutzgesetzes festgeschrieben, als eine von mehreren besonderen "Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)".

Es stimmt, dass durch die Maskenpflicht die allgemeine Handlungsfreiheit des Einzelnen eingeschränkt wird - aber das geschieht laut der ARD-Rechtsredaktion beispielsweise auch im Straßenverkehr, wo wir uns an bestimmte Regeln halten müssen. Nicht jeder Eingriff in die Grundrechte sei auch verfassungswidrig. Wichtig sei, dass diese Einschränkungen einem "legitimen Zweck" dienten. Bei der Corona-Pandemie sei dieser legitime Zweck laut ARD-Rechtsredaktion, die Gesundheit der Bürger zu schützen - der Staat verpflichtet sich dazu im Grundgesetz. In vielen Gerichtsurteilen, unter anderem vom Bundesverfassungsgericht, wurde entschieden, dass die Maskenpflicht zur Bekämpfung der Corona-Pandemie rechtens sei.

Verhältnismäßigkeit der Präventionsmaßnahmen

Über rechtliche und medizinethische Aspekte hinaus zweifelt Griesz-Brisson in ihrem Video außerdem die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen an. Sie spricht dabei von fehlenden Standort- und Gefahren-Nutzen-Analysen. Medizinethikerin Verina Wild von der Uni Augsburg widerspricht dieser Aussage. Genau das tue man ja in Deutschland mit Hilfe der regionalen Erfassung der Inzidenzzahlen oder des DIVI-Intensivregisters, in dem die Auslastung der Intensivstationen dokumentiert wird. Das Robert-Koch Institut aktualisiert zudem regelmäßig die Risikobewertung zu Covid-19 für die Bevölkerung in Deutschland.

Außerdem geben weltweit publizierte Studien und Berichte Aufschluss: "Die Forschenden sind zu dem Ergebnis gekommen: Dieses Virus kann ohne Gegenmaßnahmen zu schwerer Krankheit, zahlreichen Todesfällen und einer Überlastung des Gesundheitswesens führen", so Wild. Die Präventionsmaßnahmen sorgen dafür, dass die Viruslast an einem bestimmten Standort dann eben nicht überhand nehme und genau die negativen Folgen verhindert würden, so Wild. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte schon zu Anfang der Corona-Pandemie im März 2020, es gehe darum, die Entwicklung so zu reduzieren und so zu verlangsamen in Deutschland, dass unser Gesundheitssystem damit umgehen kann. Grundsätzlich gehören die Punkte, die Griesz-Brisson anspricht - Standortanalyse, Gefahren-Nutzen-Analyse und Verhältnismäßigkeit - laut Wild zu Standard-Erhebungen oder -Abwägungen, die während der Corona-Pandemie auch das Robert Koch-Institut und das Bundesgesundheitsministerium anstellt.

Die Maskenpflicht ist keine "medizinische Zwangsmaßnahme" und rechtlich im Infektionsschutzgesetz verankert. Die Risikobewertung, um die Verhältnismäßigkeit der Präventionsmaßnahmen zu prüfen, ist Standard in Deutschland. Zum Beispiel das Robert Koch-Institut führt das aus. Griesz-Brissons Behauptungen dazu sind falsch.

Behauptung 3: Die Bundeskanzlerin habe 20 Krankenhäuser und über 3000 Krankenhausbetten geschlossen.

Ein weiteres Thema, das Griesz-Brisson in ihrem Video anspricht, sind Krankenhausschließungen. Sie sagt: "Während es der Bundeskanzlerin im Herzen weh tut, uns einen weiteren Lockdown aufzuzwingen und uns Weihnachten zu nehmen, hat sie bundesweit 20 Krankenhäuser und über 3000 Krankenhausbetten geschlossen."

Die kurze Antwort:

Die Zahlen stimmen, aber es fehlt wichtiger Kontext. Eine ähnliche Behauptung prüften die Faktenchecker von Mimikama bereits und verweisen auf eine Liste von 20 geschlossenen Krankenhäusern, die Corona-Skeptiker im Netz verbreiten. Tatsächlich werden jedes Jahr Krankenhäuser geschlossen, meist aus wirtschaftlichen Gründen. Die Zahl der Intensivbetten steigt aber. Außerdem ist Krankenhausplanung Ländersache, Bundeskanzlerin Angela Merkel kann also keine Krankenhäuser schließen.

Die lange Antwort:

Griesz-Brissons Behauptung im Video gleicht der, die zum Beispiel der Immunologe Stefan Hockertz auf Twitter bereits Anfang Januar aufgestellt hatte. Markus Haintz, bekannt aus der "Querdenken"-Bewegung, teilte Hockertz’ Tweet zusammen mit einer Liste von angeblich geschlossenen Krankenhäusern auf seinem Telegram-Kanal. Der #Faktenfuchs ordnete Hockertz’ heftige Kritik an der Reaktion der Politik auf die Corona-Pandemie schon im Frühjahr 2020 ein. Die ARD-Faktenfinder fanden eine ähnliche Aussage zu Krankenhausschließungen auch in einem Flugblatt mit irreführenden Behauptungen zur Corona-Pandemie.

Es stimmt, dass die Zahl der Krankenhäuser in Deutschland seit der Wiedervereinigung sinkt. Die aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamts dazu sind von 2019. Im Vergleich zu 2018 gab es 2019 elf Krankenhäuser und 3.866 Betten weniger. Das führt einen bereits länger anhaltenden Trend fort: Die Zahl der Krankenhausbetten sank im Zeitraum von 1991 bis 2018 um 25 Prozent. Im gleichen Zeitraum nahm die Zahl der Krankenhäuser um 20 Prozent ab. Offizielle Zahlen zu den Krankenhausschließungen 2020 gibt es noch nicht. Ein Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hält die Zahl von 20 geschlossenen Krankenhäusern allerdings für durchaus realistisch, wenn man die Schließungen der vergangenen Jahre beobachte.

Bildrechte: Grafik: BR / Quelle: Statistisches Bundesamt
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Die Entwicklung der Krankenhäuser in Deutschland von 1991-2019.

Griesz-Brisson schreibt in ihrem Video die Krankenhausschließungen explizit Bundeskanzlerin Angela Merkel zu. Das ist falsch, wie ein Sprecher der DKG dem #Faktenfuchs bestätigte. Angela Merkel könne kein Krankenhaus schließen, so der Sprecher. Krankenhausplanung sei immer Ländersache. Die Entscheidung über die Gründung oder Schließung einer Klinik trifft im Rahmen der Krankenhausplanung dabei der jeweilige Träger. In Deutschland werden Krankenhäuser entweder von öffentlichen Trägern betrieben wie etwa von Kommunen oder Bundesländern. Daneben gibt es gemeinnützige Träger, das sind Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie und Rotes Kreuz, und schließlich die privaten Träger, die auch bundesweite Klinikketten aufbauten. Wenn die jeweiligen Träger Kliniken schließen, hat das laut dem Sprecher der DKG oft wirtschaftliche Gründe. Betroffen seien häufig Krankenhäuser im ländlichen Raum. Manche Krankenhäuser müssten auch schließen, weil sie nicht genügend Personal fänden.

In Griesz-Brissons Argument schwingt außerdem der Vorwurf mit, warum Krankenhäuser geschlossen werden, wenn der Lockdown damit begründet wird, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Für die Behandlung von schweren Corona-Fällen sind die Intensivstationen wichtig. Deshalb gibt es während der Corona-Krise einen besonderen Fokus auf die Belegung der Intensivbetten in deutschen Kliniken. Von den 20 Krankenhäusern, die Markus Haintz auflistete, gab es in vielen überhaupt keine Intensivstation, wie der Faktenfinder der Tagesschau recherchierte.

Außerdem bedeuten weniger Krankenhäuser nicht gleich weniger Intensivbetten - im Gegenteil. Trotz des allgemeinen Bettenabbaus verzeichnete das Statistische Bundesamt im Zeitraum von 1991 bis 2018 36 Prozent mehr Intensivbetten.

Dazu, wie viele Kliniken 2020 schließen mussten, gibt es noch keine offiziellen Zahlen. Griesz-Brisson nennt, wie Haintz, 20 Krankenhäuser, was laut der DKG eine realistische Zahl sei. Die Implikation, mit mehr Krankenhäusern wäre ein Lockdown nicht nötig gewesen, ist aber falsch. Denn weniger Krankenhäuser bedeuten nicht gleich weniger Intensivbetten. Die Argumente für und gegen Klinikschließungen sind in diesem BR24-Artikel gesammelt.

Behauptung 4: In Deutschland seien bisher 0,08 Prozent der Bevölkerung an Corona gestorben.

Die Anzahl der Corona-Toten in Deutschland war in den vergangenen Wochen immer wieder Anlass für Verwirrung und Desinformation. Die Zahlen, die Griesz-Brisson in ihrem Video zu den Corona-Toten nennt, sind korrekt. Sie sagt: "In Deutschland sind 779 pro Million Menschen an Corona gestorben. Das heißt, 0,08 Prozent. Steht das in irgendeinem Verhältnis mit dem, was wir seit einem Jahr erdulden?"

Laut dem Robert Koch-Institut sind in Deutschland (Stand 08.03.2021) insgesamt 71.934 Menschen an oder mit Corona gestorben. Gerechnet auf die Gesamtbevölkerung (83,02 Millionen) sind das - wie Griesz-Brisson richtig sagt - um die 0,08 Prozent. Griesz-Brisson nennt außerdem die Zahl 779 Corona-Tote pro eine Million Einwohner. Orientiert man sich an den offiziellen Todes- und Einwohnerzahlen für Deutschland kommt man auf einen etwas höheren Wert: nämlich 856 Corona-Toten pro eine Million Einwohner.

Die Corona-Todeszahlen sind allerdings immer im Kontext der Corona-Maßnahmen zu sehen. Hier kommt das Präventionsparadox in Spiel, also das Phänomen, dass man nicht definitiv benennen kann, wie viel mehr Menschen infiziert oder gestorben wären ohne Gegenmaßnahmen. Griesz-Brisson Schlussfolgerung ist falsch, denn sie bringt die Corona-Maßnahmen mit vermeintlich geringen Fall- und Totenzahlen in Verbindung, um ihre Notwendigkeit in Frage zu stellen.

Fazit

Die Neurologin Margarete Griesz-Brisson führt in ihrem Video verschiedene Behauptungen an. Häufig stimmen die grundlegenden Fakten, aber ihre Schlussfolgerungen sind irreführend.

Ja, bei der Anwendung von FFP2-Masken wird eine Einweisung empfohlen. Arbeitsschutz-Vorschriften können dabei Hinweise liefern, sind aber grundsätzlich nicht auf den alltäglichen Gebrauch anzuwenden. Hier hat Griesz-Brisson also nur zum Teil recht.

Griesz-Brisson bezeichnet die Maskenpflicht als "medizinische Zwangsmaßnahme". Das ist sie nicht. Der Nutzen für die Bevölkerung durch die Maskenpflicht ist in Studien nachgewiesen, weswegen die Einschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Ansicht von Medizinethikern vertretbar sind. Damit ist auch die Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht begründet.

Es stimmt zwar, dass in Deutschland bisher 0,08 Prozent der Bevölkerung im Zuge einer Erkrankung mit dem Coronavirus gestorben sind. Diese Zahl muss jedoch im Kontext der Corona-Maßnahmen gesehen werden. Griesz-Brisson tut das nicht, nutzt sie stattdessen für Kritik an den Maßnahmen und führt deshalb mit einer richtigen, aber aus dem Zusammenhang gerissenen Zahl in die Irre.

Für 2020 gibt es noch keine offiziellen Zahlen zu den Klinikschließungen.Ein Sprecher der DKG schätzt die von Griesz-Brisson genannten 20 Krankenhäuser aber als realistisch ein. Ihre Implikation, mit mehr Krankenhäusern hätte der Lockdown verhindert werden können, ist aber falsch. Obwohl die Zahl der Krankenhausbetten in den vergangenen Jahren rückläufig ist, stieg die Zahl der Intensivbetten zwischen 1991 und 2018 um mehr als ein Drittel.

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