Eine Frau lächelt in die Kamera.
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Fall Alexandra R.: Lebenslang für beide Angeklagte gefordert.

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Fall Alexandra R.: Lebenslang für beide Angeklagte gefordert

Die Beweisaufnahme ist beendet. Im Mordfall Alexandra R. haben die Plädoyers begonnen. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich für die beiden Angeklagten. Auch die Nebenklage will sie lebenslang im Gefängnis sehen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Rechtsanwalt Harald Straßner wird in seinem Plädoyer emotional. Der Vertreter der Nebenklage beschreibt Alexandra R. als eine zurückhaltende Person, als eine liebenswerte Person, als eine Frau wie die US-Schauspielerin Audrey Hepburn. Eine Frau, die sich den Traum von der Briefträgerin aus Rumänien zur Multi-Filialleiterin einer Bank in Nürnberg erfüllt hat.

"Wir hätten sie gerne kennengelernt", sagt Straßner und erinnert an viele Zeugen, die sie im Prozess beschrieben haben. "Aber wir werden sie nicht mehr treffen können", plädiert Straßner weiter. Dafür sei Dejan B. verantwortlich.

Der Angeklagte habe die Frau für seine Zwecke ausgenutzt

Dejan B. ist der ehemalige Lebensgefährte von Alexandra R. Er und sein Geschäftspartner Ugur T. sind angeklagt, die damals 39 Jahre alte Frau im Dezember 2022 getötet zu haben. Alexandra R. war im achten Monat schwanger, als sie verschwand.

Für Straßner und die Nebenklage ist der "Indizienteppich" klar. Es gebe keinen vernünftigen Zweifel daran, dass Dejan B. und Ugur T. die Frau umgebracht haben. Dejan B. habe vom guten Ruf der Frau gelebt, ihre Kreditwürdigkeit für seine Geschäfte missbraucht und sie später dann getötet, als seine krummen Geschäfte aufzufliegen drohten.

Angehörige haben keinen Ort zum Trauern

Für Straßner kommt deshalb nur lebenslange Haft infrage, bei der die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Nicht nur für Dejan B, sondern auch für Ugur T., der ein "Instrument" von Dejan B. gewesen sei und der sich bis heute nicht von ihm hätte lösen können.

Dabei hätte er es in der Hand gehabt, zu sagen, wo die Leiche der Frau liegt, damit die Angehörigen einen Ort zum Trauern haben. Das hätte ein Geständnis erfordert. Und das gab es in diesem Prozess nicht. Die beiden Angeklagten schweigen. Die Leiche der Frau ist noch immer verschwunden.

Keine Zweifel an Schuld der Angeklagten

Straßner schließt sich der Forderung von Oberstaatsanwältin Alexandra Hussennether an. Auch sie fordert lebenslang und die besondere Schwere der Schuld. Das heißt, eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist fast unmöglich.

Für Hussennether gibt es nach dem Ende der Beweisaufnahme in diesem "äußerst komplexen" Verfahren keinen Zweifel daran: Alexandra R. ist von den beiden Angeklagten getötet worden. Eine andere Erklärung gebe es nicht für das Verschwinden der Frau. Sie habe sich nicht abgesetzt.

Der Kopf und der Handlanger

Auch wenn die beiden Angeklagten versuchten, diesen Eindruck zu erwecken. Die beiden hätten die Tat akribisch geplant und falsche Fährten gelegt. Davon ist Hussennether überzeugt. Dabei sei der ehemalige Lebensgefährte von Alexandra R., Dejan B., die treibende Kraft hinter den Taten gewesen. Sein Geschäftspartner Ugur T. habe die meisten Spuren hinterlassen.

Die beiden sollen Alexandra R. in ihrem Haus in Schwabach-Limbach überwältigt haben. Es wurde gerade renoviert und sie wollte es verkaufen. Im Haus entdeckten die Ermittler einen Ohrring von Alexandra R. und ein Stück Panzer-Klebeband. Auf diesem fanden sie DNA-Spuren von Alexandra R. und Fingerabdrücke von Ugur T.

Krumme Geschäfte drohten aufzufliegen

Anschließend sollen sie die Männer gefesselt und in eine Lagerhalle in Sindersdorf bei Hilpoltstein gebracht haben. In einem Besen, der in der Halle gefunden wurde, sicherten die Ermittler ebenfalls Haare der Frau. Alexandra R. müsse in dieser Situation Todesangst gehabt haben, so die Oberstaatsanwältin. Die beiden Männer hätten das ausgenutzt. Die Indizien zeigten, dass sie sie zum Schreiben eines Briefes zwangen. In diesem hatte Alexandra R. ihre Beschuldigungen gegen Dejan B. und Ugur T. zurückgenommen.

Die beiden hatten zuvor einen Vollstreckungsbescheid gegen Alexandra R. erwirkt und die Konten der Frau pfänden lassen. Alexandra R. hatte dagegen Klage erhoben. Bei dem Verfahren, das wenige Tage nach dem Verschwinden von Alexandra R. angesetzt war, wäre herausgekommen, dass diese Forderungen von knapp 800.000 Euro ungerechtfertigt gewesen seien, so die Oberstaatsanwältin. Der Betrug wäre aufgeflogen und das wollten sie vertuschen, indem sie die Frau getötet haben. Anschließend hätten sie versucht, die Spuren zu verwischen.

Vom Irschenberg an den Brenner

Die Leiche der Frau wurde nicht gefunden. Spürhunde hatten zwar Fährten in der Nähe der Ortschaft Oberhasling an der Autobahnausfahrt Irschenberg gefunden. Doch ein Sachverständiger bezweifelte, dass Hunde nach so langer Zeit noch zuverlässig einen Geruch wahrnehmen können.

Doch auch ohne Hinweise durch die Hunde hätten die Ermittler viele Indizien, dass sich das Handy von Alexandra R. in der Ortschaft befunden habe. Anschließend habe Ugur T. eine falsche Spur nach Italien gelegt und das Handy am Brenner auf einem Lkw abgelegt. Zuvor habe er noch Abschiedsnachrichten geschrieben, die den Anschein erwecken sollten, als ob Alexandra R. sich abgesetzt habe, sagt Hussennether.

Irritierende Nachrichten per Handy

Diese Abschiedsnachrichten seien es gewesen, die die Mordermittlungen losgetreten haben, betont Hussennether. Die Empfänger hätten sich alle über die Wortwahl und den Inhalt gewundert, die überhaupt nicht nach dem Opfer geklungen hätten. Außerdem erhielten die Eltern und der Bruder keine Abschiedsnachrichten – vermutlich, weil der Absender nicht Rumänisch könne. Die Frau war mit 19 Jahren von Rumänien nach Deutschland gekommen.

Es sei zwar nicht klar, welcher der beiden Angeklagten konkret die Tat begangen habe, so die Staatsanwaltschaft. Doch für sie gebe es kein Alternativ-Szenario. Und deshalb fordere sie für die beiden Angeklagten lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld. Für Mittwoch,17.07.2024, sind die Plädoyers der Verteidigung geplant.

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