Die Münchner Staatsanwaltschaft will im Falle eines wegen Vergewaltigung verurteilten Feuerwehrmanns Berufung einlegen. Die vom Amtsgericht München gegen den Mann Ende Dezember verhängte Bewährungsstrafe von elf Monaten sei zu gering, heißt es in einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft. Im Verfahren hatte die Anklage stattdessen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für den Mann gefordert.
Höhere Strafe würde Angeklagtem Beamtenstatus kosten
Das Münchner Amtsgericht hatte Ende Dezember einen Feuerwehrmann der Vergewaltigung für schuldig befunden und ihn zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Von einer höheren Strafe sah das Schöffengericht jedoch ab, da der Angeklagte sonst seinen Beamtenstatus als Feuerwehrmann verloren hätte.
Strafmildernd wertete das Gericht den Umstand, dass der Mann einem Täter-Opferausgleich zugestimmt und 6.000 Euro an sein Opfer überwiesen hatte. Zudem sieht das Gesetz laut Amtsgericht ausdrücklich vor, dass die Wirkung der Strafe auf das zukünftige Leben des Täters zu berücksichtigen ist.
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