Angeklagter betritt den Gerichtssaal
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Frau mit Hammer getötet - Angeklagter muss neun Jahre in Haft

Im Oktober vergangenen Jahres kam es in Meitingen-Herbertshofen zu einem Drama: Ein Mann erschlägt seine Frau mit einem Hammer. Knapp ein Jahr danach steht nun das Urteil fest: Er muss ins Gefängnis, wegen Totschlags und nicht wegen Mordes.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Das Schwurgericht des Augsburger Landgerichts hat am Nachmittag einen 59 Jahre alten Mann zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er im Oktober 2022 seine Frau in Meitingen-Herbertshofen mit mehreren wuchtigen Hammerschlägen getötet hat. Der Mann hat die Tat weitgehend eingestanden und heute am Ende des Verfahrens auch vor Gericht betont, dass er die Tat bereue.

Er habe seine 46-jährige Frau nicht töten wollen. Zum Zeitpunkt der Tat sei er nicht er selbst gewesen. Es tue ihm leid, dass nun eine "Tragödie über die Familie" gekommen sei. Die Verurteilung erfolgt laut Gericht wegen Totschlags, nicht wegen Mordes. Die Tat sei "Ausfluss einer schweren psychischen Erkrankung", so die Kammer. Der Angeklagte folgte der Urteilsbegründung mit gesenktem Blick und gefalteten Händen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor in ihrem Plädoyer eine deutlich höhere Strafe von über zwölf Jahren und eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte auf Totschlag und eine Strafe von maximal fünf Jahren plädiert. Zur Urteilsverkündung zitiert der Vorsitzende Richter Franz Wörz ein Büchlein von Loriot, "Männer und Frauen passen einfach nicht zueinander", dies treffe leider auf das Verhältnis vom Angeklagten und seiner Ehefrau zu.

Beziehung wurde toxisch

Wie der Richter Franz Wörz in seiner Urteilsbegründung deutlich machte, sei bereits schnell klar gewesen, dass der Angeklagte und das Opfer überhaupt nicht zusammengepasst hatten. Das Opfer war Pflegekraft bei der Sozialstation in Meitingen gewesen, hatte erst Mutter und dann Vater des Mannes gepflegt, daraus war eine Liebesbeziehung entstanden, die aber von Anfang an unter einem schlechten Stern gestanden habe, so der Richter: Das "Muttersöhnchen" auf der einen Seite und die aufgedrehte, quirlige und viel jüngere Frau auf der anderen, das habe eine "toxische Beziehung" gegeben, so der Vorsitzende.

Die Beziehung sei bereits nach wenigen Monaten so kaputt gewesen, dass der Mann erst der Frau mit dem Hammer den Schädel einschlug und dann auch noch die Katze des Opfers tötete. Viele Fragen seien leider nicht zu klären gewesen, so der Richter. Etwa, ob es vor der Tat einen Streit gegeben habe, wie der Angeklagte behauptet. Das Opfer habe ihn an diesem Morgen als "Schlappschwanz" beschimpft, hatte dieser zu Protokoll gegeben.

Familientragödie mit viel Vorlauf

Heftige Auseinandersetzungen seien in der Ehe aber durchaus an der Tagesordnung gewesen, wie die Ermittler bei der Durchsicht der Sprachnachrichten der Eheleute feststellten konnten. Die Ehefrau habe darin etwa einer Freundin mitgeteilt, dass sie ihren Mann derart provoziert habe, dass sie sich beide "beinahe geschlagen" hätten. Diese Entwicklung verdichtet sich laut Richter Wörz immer mehr bis hin zur Tat. Die Frau äußert im Vorfeld der Tat auch Angst, dass ihr der Angeklagte etwas antun könnte.

"Einen Mord sehen wir nicht", so der Richter, es gebe keine Hinweise auf niedere Beweggründe oder Heimtücke. Und: "Die Kammer kann das Geschehen schlichtweg nicht vollständig rekonstruieren." Ein Gutachten am Tatort habe aber ergeben, dass der Angriff nicht von hinten erfolgt sei, also nicht überraschend gekommen sei. Die Tat selbst sei "schrecklich" gewesen, die Ermittler hätten ein "Blutbad" vorgefunden, der Schädel des Opfers sei zertrümmert gewesen.

Depression wird strafmildernd

Das Gericht sieht es jedoch als erwiesen an, dass der Mann vor allem aufgrund seiner depressiven Erkrankung und samt Suizidversuchs nur eingeschränkt schuldfähig ist. Der Vorsitzende Richter würdigte zudem das Geständnis des Mannes als strafmildernd, wenn auch nur in geringem Umfang. "Wir sehen sehr viel Selbstmitleid und sehr viel Verlagerung der Schuld auf die Getötete", so Richter Wörz.

Positiv werde eingerechnet, dass er keinerlei Vorstrafen habe. Er habe zudem "gar nichts unternommen", die Tat zu vertuschen. Er habe auch den Zeugen am Tegelberg gegenüber zugegeben, dass er der Täter sei. Dort war er einen Tag nach der Tat von Mitarbeitern der Gondelbahn festgehalten, fixiert und der Polizei übergeben worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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