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Freilaufenden Hund erschossen: Jäger erhält Bewährungsstrafe

Freilaufenden Hund erschossen: Jäger erhält Bewährungsstrafe

Im Juli 2022 hatte ein Jäger im Landkreis Haßberge einen Hund erschossen, der ohne Leine auf einer Wiese herumgelaufen war. In erster Instanz wurde der Mann zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Revision kam zu einem härteren Urteil.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Mainfranken am .

Im Juli 2022 war der Aufschrei groß: Ein Jäger hatte in Unterfranken einen freilaufenden Hund erschossen – wohl grundlos. Jetzt hat das Landgericht Bamberg in einem Revisionsverfahren erneut ein Urteil gefällt: Es verhängte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung gegen den Jäger.

Freiheitsstrafe auf Bewährung gegen Jäger

Das Gericht verurteilte den 78-Jährigen wegen quälerischer Misshandlung und Tötung von Wirbeltieren sowie Sachbeschädigung. Der Bewährungszeitraum beträgt laut Gericht drei Jahre. Außerdem muss er nach Angaben des Gerichts eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen. Die Geldauflage kommt dem Caritasverband Haßberge sowie dem Deutschen Tierschutzbund zugute. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision sei zum Bayerischen Obersten Landesgericht möglich. Ob auch der Jagdschein des Jägers eingezogen wird, muss jetzt die zuständige Verwaltungsbehörde entscheiden.

Verurteilung in erster Instanz zu geringerer Geldstrafe

Die Besitzer des Hundes aus Österreich hatten im Juli 2022 nach einer Kanutour auf dem Main ihr Boot am Ufer befestigt und ihren Hund ohne Leine auf einer Wiese laufen lassen. Der Angeklagte entdeckte den Hund bei Knetzgau und erschoss ihn aus seinem Auto heraus.

Im November 2023 hatte das Amtsgericht Haßfurt den damals 77-jährigen Jäger verurteilt: zu 140 Tagessätzen je 40 Euro – insgesamt 5.600 Euro – wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Dagegen waren Verteidigung und Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Die Berufung des Angeklagten wurde allerdings als unbegründet verworfen, so ein Sprecher des Gerichts.

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