In München herrscht nach wie vor dicke Luft: Weil die Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub nicht eingehalten werden, haben die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) die Stadt verklagt. Der Vorwurf: Die Landeshauptstadt setze den Luftreinehalteplan nicht ausreichend um. Die Organisationen wollen eine Nachbesserung erzwingen, notfalls mit einer Ausweitung der schon bestehenden Dieselfahrverbote. Am Donnerstag entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH).
Oberbürgermeister Reiter hält neues Fahrverbot für wahrscheinlich
Am Dienstag hatte der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Rande einer Veranstaltung des Münchner Presseclubs bereits durchblicken lassen, dass er ein neues, diesmal gerichtlich verhängtes Dieselfahrverbot in München für wahrscheinlich hält.
Sollte die Stadt durch ein Urteil dazu gezwungen werden, für Diesel der Schadstoffklasse Euro 5 und schlechter ein Fahrverbot umzusetzen, will Reiter ein streckenbezogenes Fahrverbot vorschlagen. Reiter skizzierte die Strecke beginnend ab der Landshuter Allee bis zum Anschluss an die Autobahn A96. Bislang gilt in München für Diesel der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter ein zonales Fahrverbot auf dem Mittleren Ring und in der Münchner Innenstadt.
Strengere Fahrverbote sollten eigentlich schon früher kommen
Eigentlich sollte das Fahrverbot bereits im Oktober 2023 auf Dieselfahrzeuge der Norm Euro 5 ausgedehnt werden. So sah es ein Kompromiss vor, den die Stadt mit DUH und VCD nach einer früheren Klage ausgehandelt hatte. Im vergangenen Herbst hat sich der Stadtrat dann aber anders entschieden und beschlossen, es erst einmal bei der ersten Stufe des Verbots zu belassen – obwohl die Grenzwerte nach wie vor nicht an allen Messstellen eingehalten wurden. Vor allem die Landshuter Allee überschreitet regelmäßig den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO₂) pro Kubikmeter Luft. Über das ganze Jahr gesehen sollte der Grenzwert aber einzuhalten sein, so die Hoffnung. Doch der Optimismus bewahrheitete sich nicht: An zwei Messstellen im Stadtgebiet wird der EU-Grenzwert noch immer übertroffen.
Gericht äußert Kritik
Am vergangenen Donnerstag äußerte auch das Gericht deutliche Kritik: Man hätte im Herbst durchaus schon erkennen können, dass die Prognose für das zweite Halbjahr 2023 "von vorne bis hinten" nicht stimme, sagte einer der Richter. Die Gerichtskammer ließ sich daraufhin von der Stadt die Messergebnisse des ganzen Jahres 2023 und eine aktualisierte Prognose vom Landesamt für Umwelt vorlegen. Darauf basierend will sie nun am heutigen Donnerstag ihre Entscheidung verkünden.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!