Eine Visualisierung der Moschee in Memmingen mit dem geplanten Minarett, das vom Bauausschuss abgelehnt wurde
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Eine Visualisierung der Moschee in Memmingen mit dem geplanten Minarett, das vom Bauausschuss abgelehnt wurde

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Gerichtsurteil bestätigt: Kein Minarett in Memmingen

Gerichtsurteil bestätigt: Kein Minarett in Memmingen

Die abgelehnte Baugenehmigung für das Minarett in Memmingen war rechtens: Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg jetzt geurteilt. Dabei ging es vor allem um die Höhe des geplanten Minaretts.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat entschieden, dass in Memmingen kein Minarett mit einer Höhe von 24 Metern gebaut werden darf. Minarette sind hohe, schlanke Türme, von denen aus mehrmals täglich der Gebetsruf für Muslime verkündet wird.

Ein solches Minarett wollte die türkisch-islamische Gemeinde in Memmingen an der Moschee in der Schlachthofstraße anbauen, die Baugenehmigung dafür hatte die Stadt Memmingen abgelehnt. Die Gemeinde hatte gegen diese Entscheidung Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Das hat nun geurteilt – und gibt der Stadt in ihrer Begründung recht.

24 Meter hoher Turm hätte "Vorbildwirkung"

Das Minarett würde in seiner Höhe deutlich über alle anderen Gebäude in der Umgebung hinausragen und dadurch den Höhenmaßbezugspunkt verändern. Das hätte "Vorbildwirkung" für andere Bauwünsche – und müsse deshalb rechtlich gesondert verankert werden, nämlich in der Bauleitplanung für das Gebiet, wie das Gericht in seiner schriftlichen Mitteilung des Urteils anmerkt.

Der Memminger Stadtrat hatte den Bauantrag Anfang des Jahres mit knapper Mehrheit abgelehnt. Das Urteil kann in nächsthöherer Instanz angefochten werden, vor dem Verwaltungsgerichtshof.

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