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München - Wie teuer wird die Grundsteuer?

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Grundsteuer: Werden Eigentum und Miete 2025 teurer?

Grundsteuer: Werden Eigentum und Miete 2025 teurer?

Millionen Eigentümer und Mieter in Bayern wissen derzeit nicht, wie viel sie durch die Neuberechnung der Grundsteuer ab dem nächsten Jahr bezahlen müssen. Während Städte und Gemeinden abwiegeln, fürchtet der Eigentümerverband deutlich höhere Kosten.

Über dieses Thema berichtet: Abendschau am .

Im kommenden Jahr tritt die lange vorbereitete Reform der Grundsteuer in Kraft; rund 36 Millionen Grundstücke und Häuser in Deutschland mussten dafür neu bewertet werden. Noch wissen allerdings viele Immobilien- und Grundstücksbesitzer nicht, wie hoch die Grundsteuer ab 2025 für sie ausfallen wird. Der Präsident des Eigentümerverbands Haus und Grund, Kai Warnecke, warnte diese Woche, Millionen Haushalte in Deutschland müssten mit deutlich höheren Kosten rechnen. Auch Mieter wären von Kostensteigerungen betroffen: Die Grundsteuer kann vom Vermieter nämlich umgelegt werden. Die Kommunen dagegen sprechen davon, dass sie mit etwa gleich bleibenden Gesamteinnahmen durch die Grundsteuer rechnen.

Grundsteuerhöhe hängt vom Hebesatz der Kommunen ab

Die Grundsteuer ist nicht für alle gleich, denn sie hängt vom sogenannten Hebesatz ab. Den dürfen die Kommunen eigenverantwortlich festlegen und damit die Höhe der ihnen zufließenden Grundsteuer bestimmen. Münchens Stadtkämmerer Christoph Frey etwa plant, den Hebesatz in der Landeshauptstadt von derzeit 535 Prozent ab dem kommenden Jahr auf 824 Prozent zu erhöhen - wenn der Stadtrat zustimmt.

824 Prozent klingt nach einer drastischen Steigerung. Andererseits wurde aber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 das zugrundeliegende Berechnungsverfahren geändert. Was bedeutet die angekündigte Steigerung also konkret für Immobilieneigentümer und Mieter in München?

Dazu gibt es zwei Versionen: Manche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssten tatsächlich mehr bezahlen, gibt sogar der Stadtkämmerer zu; er betont aber gleichzeitig, dass es für andere auch günstiger werde. Ähnlich äußern sich auch Bayerischer Gemeindetag und Bayerischer Städtetag.

Nutzen Städte und Gemeinden Grundsteuer, um Kassen zu füllen?

Der Bayerische Städtetag hat gegenüber dem BR bekräftigt, dass die Kommunen in Bayern die Hebesätze der Grundsteuer "insgesamt aufkommensneutral" gestalten wollen. Das entscheidende Wort in diesem Zusammenhang ist "insgesamt". Am Beispiel München sieht das so aus: 2023 nahm die Landeshauptstadt 340 Millionen Euro durch die Grundsteuer ein. Für 2025 erwartet der Stadtkämmerer Einnahmen von 348 Millionen Euro. Das entspräche einer moderaten Steigerung von knapp 2,4 Prozent.

Rudolf Stürzer vom Interessenverband Haus und Grund wirft der Stadt dennoch vor, den maroden Stadthaushalt mit den Grundsteuereinnahmen zu sanieren, zu Lasten der Eigentümer, aber auch der Mieter. Geschäftsführer Bernd Buckenhofer vom Bayerischen Städtetag räumt auf Nachfrage des BR ein, dass aufgrund der prekären Finanzsituation der Kommunen nicht ausgeschlossen werden könne, das Städte und Gemeinden Mehreinnahmen durch die Grundsteuer bräuchten, um einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen zu können.

Wann haben Immobilieneigentümer die Kosten schwarz auf weiß?

Städte und Gemeinden stehen unter zeitlichem Druck. Denn der erste Vorauszahlungstermin für die Grundsteuer ist am 15. Februar 2025. Das könnte knapp werden. Nach Angaben des Bayerischen Finanzministeriums wurden zwar bereits 5,8 Millionen Grundsteuermessbeträge an Städte und Gemeinden in Bayern übermittelt. Über eine halbe Million sind aber noch in Bearbeitung, sollen bis 31. Dezember erledigt sein.

Erst auf Grundlage der staatlichen Messbescheide können die Kommunen mit dem von ihnen festgelegten Hebesatz den individuelle Grundsteuerbescheid erstellen. Laut Bayerischem Städtetag soll der Versand an die betroffenen Eigentümer zwischen November 2024 und Januar 2025 erfolgen. München als größte Kommune in Bayern hat angekündigt, die für die Stadt anstehenden rund 570.000 Grundsteuerbescheide ab Januar zu verschicken. Für Nachfragen soll ein gesondertes Callcenter eingerichtet werden.

Folgen für Mieter - Grundsteuern können umgelegt werden

Höhere Grundsteuern können auch zu Mehrkosten für Mieterinnen und Mieter führen. Denn die Grundsteuer darf nach geltendem Recht vom Vermieter umgelegt werden, wenn es im Mietvertrag entsprechend geregelt ist. Für eine Änderung der Betriebskostenverordnung, die das verbieten würde, kämpft der Deutsche Mieterbund aber seit Jahren vergeblich.

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