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Gutachten zu möglichem Regelverstoß von Würzburgs Kämmerer

Der Finanzchef der Stadt Würzburg muss sich einer Compliance-Überprüfung unterziehen. Das hat der Stadtrat am Donnerstag einheitlich entschieden. Vorausgegangen war ein gemeinsamer Antrag dazu von fünf Fraktionen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Hat der Würzburger Stadtkämmerer mit Immobilien-Geschäften gegen Compliance-Richtlinien verstoßen? Welche Anforderungen sind an Mitarbeiter der oberen Führungsebene einer Kommune zu stellen? Das soll nun ein Gutachten klären. Die Erstellung hat der Stadtrat am Donnerstag einheitlich entschieden. Antragssteller des Antrags waren die Fraktionen der ÖDP, SPD, Linke, Grüne und FDP/Bürgerforum - sowie ein Antrag der Freien Wähler, die die Überprüfung der nebenberuflichen Tätigkeiten forderten.

Finanzreferent mit Immobilienfirma

Der Würzburger Finanzreferent, der qua Amt auch für die Immobiliengeschäfte der Stadt zuständig ist, ist privat in derselben Branche tätig und an einer Projektentwicklungsgesellschaft beteiligt. Diese hat mehrere Grundstücke im Stadtgebiet gekauft und bebaut. Das erwecke den Anschein, so die Fraktionen im Antrag, "dass solche Geschäfte für einen Beamten in dieser Stellung nicht mit bestehendem Recht und/oder allgemein anerkannten Compliance-Richtlinien vereinbar sein könnten".

Mögliche Vermischung von Interessen

Den Stein ins Rollen gebracht hatten Berichte der "Main-Post", in denen die Frage aufgeworfen wurde, ob die privaten Immobiliengeschäfte des Würzburger Stadtkämmerers mit den Compliance-Vorschriften vereinbar seien, er also private und dienstliche Interessen möglicherweise vermischt habe. Bevor über den Antrag gesprochen und abgestimmt wurde, nahm der Stadtkämmerer selbst Stellung: Er erklärte, künftig keine neuen Investitionen mehr in Würzburg zu tätigen. Über die Vergabe des Gutachtens soll im Ferienausschuss entschieden werden. Das Gutachten soll bis Jahresende vorliegen.

Der Top-Beamte hatte sich bereits in der Stadtratssitzung Mitte Juli zu seinen Geschäften als Unternehmer in Würzburg geäußert. Ob ein Compliance-Verstoß vorliegt, der Finanzreferent also persönliche Vorteile für sein Unternehmen aus seiner Position bei der Stadt gezogen hat, soll jetzt auch auf dessen eigenen Wunsch überprüft werden: "Bei abgeschlossenen Vorgängen ist eine solche Compliance-Prüfung nach wie vor noch möglich und würde die bisherige Unterlassung heilen können. Eine solche will ich veranlassen", sagte der Kämmerer vor Beginn der Stadtratssitzung.

Erste Prüfungen sehen "vertretbare" Tätigkeit

Oberbürgermeister Christian Schuchardt (CDU) hatte daraufhin Mitte Juli das Rechnungsprüfungsamt beauftragt, die verschiedenen Fälle zu prüfen. Das Ergebnis des Amts: Bei beiden überprüften Fällen liege kein Verstoß gegen die Dienstanweisung zur Korruptionsprävention bei der Stadt Würzburg vor. Auch das Rechtsamt, das mit einer Überprüfung beauftragt wurde, schätzt die Nebentätigkeit des Finanzreferenten als vertretbar ein, da "lediglich eine vermögensverwaltende Tätigkeit und keine gewerblichen Einkünfte angenommen werden" könnten und der Kämmerer zudem keine aktive Rolle in der GbR-Führung innehabe, erkennt das Rechtsamt die Nebentätigkeit als genehmigungsfrei an.

Keine aktive Geschäftsführung

Ganz unproblematisch sei der bisherige Umgang damit allerdings nicht, räumt das Rechtsamt auch ein: "Er erklärt, er sei nicht geschäftsführungsbefugt, Belege in Form eines protokollierten Gesellschafterbeschlusses gibt es aber nicht. Ausführungen diesbezüglich insgesamt aber glaubhaft", heißt es im Gutachten des Amts. Grundlage der Einordnung ist das bayerische Beamtengesetz, in dem es heißt, als noch genehmigungsfrei Tätigkeit gilt es dann, wenn sie unregelmäßig ausgeübt werden, in den Bereich der Immobilienverwaltung fallen und keine aktive Mitarbeit in der Geschäftsführung vorliegt.

Anschein persönlicher Vorteile vermeiden

Um Verdächtigungen von vornherein auszuschließen, schreibt die Dienstanweisung der Stadt Würzburg zur Korruptionsprävention folgendes vor: "Jeder Anschein, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Würzburg für persönliche Vorteile im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerfüllung empfänglich sein können, muss deshalb wirksam vermieden werden." Deshalb sollte der Vorgesetzte oder Compliance-Beauftragte über mögliche Kollisionen von Privatinteressen mit Dienstpflichten informiert werden. Als Beispiel für korruptionsgefährdete Bereiche in der Verwaltung ist in der Dienstanweisung konkret die "Vergabe von Aufträgen aller Art" genannt.

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