Polizeihunde der Münchner Polizei-Hundestaffel sitzen vor einem Einsatzwagen.
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Polizeihunde sitzen vor einem Einsatzwagen. (Symbolbild)

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Häftling flüchtet während Arztbesuch – Hund spürt ihn auf

Häftling flüchtet während Arztbesuch – Hund spürt ihn auf

Ein Gefangener der JVA Lichtenau hat einen Arztbesuch genutzt, um abzuhauen. Die Polizei fahndete im Landkreis Ansbach mit Hubschrauber, Drohne und Hunden nach dem 44-Jährigen. Nach drei Stunden konnten ihn Hunde in einem Waldstück aufspüren.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Am Dienstagmorgen ist laut Bericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken ein 44 Jahre alter Häftling bei einem Arztbesuch entkommen. Drei Stunden lang suchte die Polizei nach dem Mann. Schließlich konnte er wieder festgenommen und zurück in die Justizvollzugsanstalt Lichtenau gebracht werden, bestätigte Polizeisprecher Christian Seiler.

Hubschrauber und Hunde im Einsatz

Die Praxis, aus der der Häftling getürmt war, liegt in der Hartmann-von-der-Aue-Straße in Wolframs-Eschenbach. Gegen 9.30 Uhr konnte der 44-Jährige wohl einen unbeobachteten Moment abpassen und davonlaufen. Wie genau ihm das gelungen ist, muss die Polizei noch herausfinden.

Nach der Flucht fahndeten mehrere Streifen der Polizeiinspektionen Heilsbronn, Ansbach und Gunzenhausen nach ihm. Außerdem beteiligten sich Diensthundeführer und ein Hubschrauber an der Suche.

Ein Hund nahm schließlich die Fährte auf und fand den Mann gegen 12.45 Uhr in einem Waldstück zwischen Adelmannsdorf und Biederbach. Der Gesuchte ergab sich und leistete keinen Widerstand, so die Polizei. Er war nicht bewaffnet und vermutlich auch während der Flucht nicht aggressiv oder gefährlich.

Flucht per se ist nicht verboten

Nun ermittelt die Polizei nicht nur, wie ihm die Flucht gelingen konnte, sondern auch, ob der Mann währenddessen weitere Straftaten beging. Wegen der Flucht selbst muss der 44-Jährige keine Strafe befürchten. "Flucht pe se ist in Deutschland nicht verboten", erklärte Polizeisprecher Seiler. Auch ein Gefängnisausbruch ist an sich nicht verboten, solange man dabei keine Straftaten begeht. Also etwas beschädigt, jemanden verletzt oder etwas - wie zum Beispiel Häftlingskleidung - klaut.

Seiler lobte abschließend die Arbeit der Einsatzkräfte: "Wir konnten sehr schnell auf alle Einsatzmittel zurückgreifen". Und das lückenlos: Als der Hubschrauber kurz zum Tanken landen musste, sei aushilfsweise eine Drohne geflogen, um das Gebiet zu scannen.

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